Intersexualität: Personenstandsrecht jetzt eher noch schlechter

Manche Themen verfolgt man ja nur so nebenbei, und dabei kann man dann schonmal was falsch verstehen. Mir ging es so bei der Änderung des Personenstandsrechts, zu dem der Bundestag Ende Januar eine Änderung beschlossen hat, die ich zunächst eigentlich ganz gut fand, die aber wohl doch eher schlecht ist, wie ich jetzt einem Artikel von Gabriele Bischoff aus der aktuellen Ausgabe von Wir Frauen entnahm. Weil ich vermute, dass das anderen vielleicht auch so gegangen ist, verblogge ich das hier mal schnell.

In diesem Gesetz wurde die Möglichkeit eingeführt, bei intersexuellen Kindern, also solchen, die ohne eindeutig männliche oder weibliche Geschlechtsmerkmale geboren werden, auf einen Geschlechtseintrag zu verzichten. War es bis dato zwingend, Kinder nach der Geburt entweder als weiblich oder männlich einzusortieren, so kann dies jetzt offen bleiben. Klingt ja erstmal ganz gut.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org hat nun aber darauf hingewiesen, dass das Gesetz nicht als optionale Kann-Bestimmung, sondern als obligatorische Muss-Bestimmung formuliert ist. Der neue Paragraf 22 des Personenstandsrechts lautet:

Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

Das Problematische daran ist, dass nun, wenn die Ärzte und Ärztinnen befinden, das Geschlecht sei nicht eindeutig*, die Eltern keine Möglichkeit haben, dennoch ihr Kind als weiblich oder männlich eintragen zu lassen. Zwischengeschlecht.org befürchtet, dass dadurch der Druck, eine geschlechtsvereindeutigende Operation vornehmen zu lassen, steigt – denn schließlich sind geschlechtlich nicht eindeutig zugeordnete Menschen noch längst nicht gesellschaftlich akzeptiert. Viele Eltern werden sich damit überfordert sehen, ein solches Kind ins Leben zu begleiten und sich (und noch mehr das Kind selbst) den entsprechenden Irritationen oder sogar Anfeindungen der Umwelt auszusetzen.

So wie es jetzt formuliert ist, erzwingt das Gesetz ein Zwangsouting intersexueller Kinder. Oft ist es aber besser, das Kind auch bei geschlechtlich uneindeutigen Körpermerkmalen sozusagen vorläufig einem Geschlecht zuzuordnen, dabei aber offen für die individuelle Entwicklung des Kindes zu sein und eventuell später das Geschlecht zu wechseln bzw. diese Entscheidung dem Kind, wenn es größer ist, selbst zu überlassen.

Gerade in Bezug auf die Hauptforderung der Betroffenenverbände, dass nämlich Babies nicht an den Genitalien operiert werden sollten, wenn das medizinisch nicht notwendig ist, wirkt das neue Gesetz in der Praxis höchstwahrscheinlich kontraproduktiv. Denn trotz aller Kritik daran ist das die gängige Praxis. Nach Angaben von Zwischengeschlecht.org werden nach wie vor 90 Prozent aller betroffenen Babies einer solchen Operation unterzogen, um ein eindeutiges Geschlecht kosmetisch „herzustellen“, obwohl viele Überlebende berichten, dass sie ein Leben lang unter den Folgen leiden. Und genau dies wird durch das neue Gesetz verschärft.

*PS: Über Twitter wies mich grade jemand darauf hin, dass manche Intersexuelle sich durchaus als „eindeutig geschlechtlich bestimmt“ verstehen, nämlich als „eindeutig intersexuell“. 

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

9 Gedanken zu “Intersexualität: Personenstandsrecht jetzt eher noch schlechter

  1. danke! … und das „P.S.:“ ist besonders wertvoll, denn es zeigt, dass es auch hier verschiedene Perspektiven gibt, die wichtig sind, und gerade auch deshalb, weil es in der Summe eben Aushandlungen sind, für die viel eindeutig uneindeutiger Raum geöffnet werden sollte 🙂

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  2. Danke für die Meinung.
    Ich lebe in Österreich, wo ich mit angeregt habe, dass die medizinisch nicht notwendigen geschlechtszuweisenden OP an Minderjährigen mit Gültigkeit seit Jänner 2013 verboten wurden. Ich denke, dass ein solches Verbot helfen kann. Man muss nur achten, dass man damit nicht mehr Schaden anrichtet als nützt.

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  3. Interessanterweise ist da Nepal schon weiter. http://diestandard.at/1358304467578/Nepal-Das-Dritte-Geschlecht-in-Dokumenten
    Im aktuellen „Südlink“ gibt’s einen ausführlicheren Beitrag dazu, leider nicht online: Titel lautet: „Das gesellschaftliche Verständnis nimmt zu”. Durga Thapa von der Blue Diamond Society über die Möglichkeit, in Nepal ein drittes Geschlecht in offizielle Dokumente eintragen zu lassen.“ Hier das Inhaltsverzeichnis:
    http://www.inkota.de/material/suedlink-inkota-brief/164-digitaler-sueden/

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  4. Silke Helfrich,
    Sie haben recht.
    Es wird in Europa eindeutige Schritte in Richtung Anerkennung geben sollen/müssen.
    Damit sich auch Inter und andere Geschlechterverbindende Menschen anerkannt finden können.
    Nur: Dafür, dass sich in Österreich Betroffene nicht getraut haben, eine Selbsthilfevereinigung zu gründen, sind die Regelungen im Konsumentenschutz, Privatangestelltenrecht (in beiden sind Inter gleichgestellt) und bei diesen Operationen erste Schritte in die hoffentlich richtige Richtung. Auch dieses Zugeständnis in Deutschland ist wohl als Versuch zu sehen, welcher in die richtige Richtung ergänzt gehört. Aber: Danke den PolitikerInnen und JuristInnen für Schritte in die richtige Richtung. Und Aufruf und Ermunterung zu weiterem Handeln.

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  5. Ich finde diese Änderung auch ziemlich bedenklich. Wieso muß es denn überhaupt so etwas wie einen Personenstand geben? Welchen Zweck soll diese Form von Einteilung in einer Gesellschaft haben, in dem alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten haben?

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  6. Vielleicht übersehe ich einen Punkt, aber warum die Gesetzesänderung negativ sein soll sehe ich nicht.
    Bei allen relevanten Dingen musste ich das Geschlecht meines Kindes nicht angeben. (Außer ärztlichen Untersuchungen und da ist es auch wichtig)
    Auch in unserem deutschen Personalausweis ist kein Geschlecht vermerkt!!

    Bei allen anderen Dinge haben die Eltern die Definitionsmacht zu sagen welches Geschlecht das Kind „hat“.

    Und in den Situationen wie z.B. im Kindergarten wo die Erzieher es sehen werden welches Geschlecht oder Geschlechter das Kind hat wird man unabhängig von der offiziellen Eintragung des Geschlechts das Gespräch darüber suchen müssen.

    Ich finde das Problem ist nicht die unbestimmte „offizielle“ Geschlechtsbestimmung sondern die gesellschaftliche Tabuisierung.
    Ich denke der Grund für „Schönheitsoperationen“ sind in den sonst unvermeidbaren Diskussionen in denen die Geschlechtsteile sichtbar sind und diese haben sich durch die Gesetzesänderung nicht verändert.

    Ich denke das das Gesetz ein Schritt nach vorne ist und man den „betroffenen“ Eltern erklären sollte das das für sie keine Nachteile hat.

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  7. Hallo,
    erst einmal danke für den Artikel.

    @Max: im Personalausweis ist das Geschlecht in der Nummer mit verschlüsselt. Auf jeder beliebigen Website muss Frau oder Herr in der Anrede angekreuzt werden. Der Personenstand, den ich ebenfalls für überflüssig halte, ist in dieser Gesellschaft sehr wichtig.

    Und Aufklärung der Eltern – das mag bei gut informierten Eltern funktionieren, aber selbst diese haben unter Umständen Angst, dass ihr Kind ausgegrenzt werden könnte. Gar nicht zu reden von denen, die sich mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben.

    Und letztlich sind die Mediziner, die zu den (Zwangs-)Operationen raten, die ersten, die das den betroffenen Eltern mitteilen.Und diese OPs sind leider immer noch nicht verboten.

    Zudem: die Erzieher sehen, welches Geschlecht das Kind hat – woran sollen sie es erkennen? An Rock oder Hose, am Spielzeug, an rosa oder hellblau? Denn auch ErzieherInnen sind in der Regel Menschen, die sich mehr oder weniger mit diesem Thema auseinandergesetzt haben.

    Ich würde weniger von der gesellschaftlichen Tabuisierung sprechen, sondern von der Angst, nicht mehr in diese Zwei-Geschlechter-Welt zu passen.

    Herzliche Grüße,
    Irene Dietrich

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  8. Danke für diesen solidarischen Post! Leider ist „Intersex“ ein Thema, bei dem sich viele, die sich überaupt damit beschäftigen, dies mit einem „Überschuss von Projektion“ tun (Georg Klauda 2002), und da kommen dann „im Namen der Betroffenen“ regelmäßige solche Dinge heraus.

    Das nächste Debakel steht bereits vor der Türe: Im Gegenzug zu obigem PStG-Murks wird der Bundestag auf Betrieben von CDU/CSU am nächsten Donnerstag 27.6. den MedizynerInnen offiziell die Lizenz zum Weiterverstümmeln erteilen:
    http://blog.zwischengeschlecht.info/pages/Intersex-im-Bundestag-27-6-2013-Lizenz-zum-Weiterverstummeln

    Es ist noch ein weiter Weg … Und solidarische Unterstützung grad deshalb so wichtig!

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