Hallo, Finanzamt!

Selbst als Feministin kann man sich ja nicht über alles aufregen. Seit Jahren – ach was, seit Jahrzehnten! – zum Beispiel ärgere ich mich jedes Jahr beim Abgeben der Steuererklärung, denn obwohl ich seit meinem 19. Lebensjahr versicherungspflichtig erwerbstätig bin (und also Steuern zahle), bin ich doch die wenigste Zeit meines Lebens eine Steuerpflichtige gewesen.

Denn die meiste Zeit seither bin ich heterosexuell verheiratet und damit lediglich die Ehefrau eines Steuerpflichtigen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob dieser betreffende mit mir verheiratete Steuerpflichtige überhaupt erwerbstätig war. Auch wenn er keinen Pfennig Geld verdiente, war er der Steuerpflichtige, ich die Ehefrau.

Das ist durchaus lästig, weil zum Beispiel Finanzämter und Steuerberatungsbüros die Akten niemals unter dem Buchstaben „S“ wie „Schrupp“ abhefteten, sondern immer unter irgendwelchen anderen Buchstaben wie „X“ oder „Y“ oder „Z“, je nachdem, wie mein jeweiliger Ehemann eben hieß. Aber wollte ich mich wirklich darüber beklagen, wo doch dies eine vergleichsweise kleine Ungerechtigkeit ist gegenüber den vielen Paaren, die, weil sie in ihrer Beziehung nicht die unterschiedlichen Geschlechtervarianten vorzuweisen haben, viel mehr Steuern zahlen müssen als ich? Immerhin habe ich die meiste Zeit vom Ehegattensplitting profitiert.

Trotzdem wird diese Praxis je länger wir schon Emanzipation haben, umso absurder. Gestern dann kam ein Brief, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab sofort zwei Steuernummern hätte, eine für meine festangestellte, eine für meine freiberufliche Seite. Und ich sollte deshalb doch bitte noch eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ abgeben, was immer das sein mag.

Dank Internet fand ich heraus, dass dies nur notwendig sei, wenn der „Unternehmenssitz“ (lol) in einem anderen Finanzamtsbezirk läge wie der private Wohnsitz des Unternehmers (sic!). Was bei mir natürlich nicht der Fall ist, mein Arbeitszimmer liegt schön praktisch Tür an Tür mit meinem Schlafzimmer.

Also rief ich im Finanzamt an und fragte die zuständige Sachbearbeiterin, ob sie sich vertan hätte. Nein, so die Auskunft, die doppelte Steuernummer sei notwendig, weil ich ja nicht der Steuerpflichtige sei, sondern nur seine Ehefrau. Ein wenig perplex fragte ich nach, um ganz sicher zu sein und, ja, wäre der Fall anders herum, also mein Mann freiberuflich tätig, würde eine Steuernummer für alles völlig in Ordnung gehen.

Auf meine Nachfrage, wie das denn Rechtens sein könne, wo wir doch schon seit ein paar Jährchen Gleichberechtigung hätten in Deutschland, bekam ich die Antwort „Ja, aber anders ist es leider technisch nicht möglich“. Keine Ironie, sie meinte das in vollem Ernst.

Die – übrigens wirklich freundliche – Dame erzählte dann noch, dass es ja neuerdings „auch diese gleichgeschlechtlichen Paare“ gäbe, und da würde das auch so gehandhabt, nur dass da das Alphabet und nicht das Geschlecht ausschlaggebend dafür sei, wer von beiden als „Person A“ geführt werde.

Ja, sagte ich, ist doch prima, dann müsste man das doch nur bei allen Paaren so handhaben, also nach Alphabet und nicht nach Geschlecht vorgehen, dann wäre das Ganze doch sogar noch hübsch einheitlich.

Aber nein, lautete der Bescheid, wie gesagt, das sei technisch leider nicht möglich. Wo ich mich denn beschweren könnte, denn ich sei der Meinung, diese Praxis sei rechtswidrig. Ich könne ja ans Ministerium schreiben. Oder Verfassungbeschwerde einlegen. Das war der Moment, wo ich mich geschlagen gab.

Falls das mal jemand machen sollte, würde ich applaudieren. Persönlich bin ich da aber eher nicht so der Typ für. Ich fülle jetzt erstmal die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung aus. Nicht, dass da irgendwas draufstünde. Nur zwei Felder für die Adressen, die des Unternehmenssitzes und die des Privatwohnsitzes des Unternehmers. Ich dürfe aber die Felder für die zweite Adresse durchstreichen. Sie sei ja in meinem Fall identisch.

Hallo, Finanzamt?

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

37 Gedanken zu “Hallo, Finanzamt!

  1. @Feathers McGraw – soweit ich es verstanden habe, können sie es sich nicht aussuchen, sondern wessen Nachname im Alphabet vorher kommt, ist „der Mann“. Allerdings dürfen sie es vielleicht bei Namensgleichheit. Oder geht es dann nach dem Vornamen? Geburtsdatumm? Bestimmt irgend was. Aussuchen und Finanzamt scheint mir extrem unwahrscheinlich 🙂

    Like

  2. Natürlich bin ich auch die Ehefrau und damit Person B. Wäre ich aber auch bei der Auflistung nach Alphabet. Insofern macht es mir nicht soviel aus. Ich habe aber ebenfalls eine zweite Steuernummer bekommen, für die Umsatzsteuer. Dabei muss ich gar keine Umsatzsteuer zahlen. Hat man mir jedenfalls beim Finanzamt gesagt. Andere Abteilung, vielleicht!

    Like

  3. Ich bin der Alleinverdiener. Ich habe das Eigentum an einer Immobilie. Mein Mann hat nix – wie auch als Hausmann – Er ist der Steuerzahler und ich die Ehefrau. Natürlich, weil ICH ja die Steuern zahle, habe ich mich an erster Stelle eingetragen …. und bekam alles als nicht bearbeitbar zurück. Meine Anfrage ans Finanzamt, was das soll, ob das vielleicht Unterlagen aus Saudi-Arabien wären, wo Frauen ja auch nicht Auto fahren dürfen oder mein Mann nix zahlt – weil kein Einkommen – und ich als Ehefrau die Hälfte davon, wurde mit „ich solle nicht pampig werden“ abgebürstet.

    Also: mein Ehemann, der kein Einkommen hat, ist Steuerzahler und ich bin das Anhängsel. Als Alleinverdiener. Als diejenige, die die Steuern überweisen darf.

    Und wo sind hier die, die alles auf -Innen enden lassen?

    Grüße von einem (damals) ziemlich angesäuerten Käfer

    Like

  4. Wow, ich hatte tatsächlich keine Ahnung – Männer sind also automatisch DIE „Steuerpflichtigen“? Ich würde es ja fertigkriegen und meinen dann auch so vorstellen: Und das hier ist Stefan, meine Person A. Was für eine schreckliche Metapher für nicht schaffbare Gleichstellung.

    Like

  5. Guter Einwand, ich plädiere für ein Schreiben an die EU in Brüssel. So ein Bullshit in der Organisation der Ämter. Aber groß von Quote reden.

    Like

  6. Großartig! Das nennt sich wohl Realsatire. Und ich dachte, das Jobcenter hätte in dieser Kategorie die Nase vorn. Finanzamt, du hast Humor.

    Like

  7. Ich hab vor 4 Jahren nen Brief an des Bundesministerium für Finanzen geschrieben und darauf hingewiesen, weil ich mich so drüber geärgert habe mich in die Spalte Ehemann/stpfl. Person einzutragen müssen, da ich meine Steuererklärung freiwillig gemacht hatte, Ich bekam tatsächlich auch eine Antwort, aber zufriedendstellend war sie nicht, sie begründen es damit, dass es organisatorisch nicht anders zu hand haben ist

    Like

  8. Hi, das Steuerpflichtiger bezieht sich auf Einzelpersonen, da denn einigermaßen geschlechtsneutral (wenn man sich nicht an der Endung stört). Ehemann und Ehefrau ist die Bezeichnung für die Zusammenveranlagung. Dass wird dann wohl zukünftig wegen der Lebenspartnerschaften noch um den Begriff Lebenspartner erweitert.

    Like

  9. keine sorge, antje. das EStG spricht ziemlich diskriminierungsfrei von steuerpflichtigen natürlichen und unnatürlichen personen. wohnsitz bzw. gewöhnlicher aufenthalt in der BRD wär aber von vorteil. die volle haftung für die einkommensteuer deiner gatten ist ein wahlrecht, dass du durch heirat und zusammenveranlangung selber beantragt hast. dafür gabs dann das splitting. und für den fall, dass das finanzamt dein schuldner ist, wird wieder ein schuh drauss. es gibt nämlich im ESt-Formular nur ein feld für eine bankverbindung. wenn das kein gemeinsames konto ist, kommt das finanzamt nicht seinen zahlungsverpflichtungen gegenüber dem ehegatten ohne zugriff nach;)

    Like

  10. Das fällt mit mir, dem selbständigen Ehemann einer angestellten Ehefrau, die den Löwenanteil beiträgt, auch jedes Mal auf. Immerhin klappt es mit der Steuernummer und der Selbständigkeit… Wieso darf sich eine staatliche Stelle eigentlich mit ‚organisatorisch nicht anders machbar‘ rausreden, wenn es doch klar dem gesetzlich geregelten Gedanken der Gleichstellung widerspricht?

    Like

  11. Reinhard Meys Kafka-Trip lässt grüßen:

    Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars
    zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars
    dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt,
    zum Behuf der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt.

    Like

  12. Ich rege mich auch schon seit Jahrne über diese Einschränkung auf. Jetzt bin ich verheiratet, aber mein Mann und ich habe getrennte Wohnsitze, arbeiten aber beide (was wohl nicht vorgesehen ist) und müssen getrennte Steuererklärungen abgeben. Ich kann also das Formular nicht mehr korrekt ausfüllen und habe es eigenhändig abgeändert. Das hat jetzt dazu geführt, dass ich einfach gar keine Reaktion mehr vom Finanzamt bekomme (es gibt wohl Schlimmeres).

    Ebenfalls habe ich mich beim Bundesministerium für Finanzen beschwert, die mich darauf hingewiesen haben dass wohl schon eine Klage vor dem Bundesgerichtshof gab, die keinen Erfolg hatte. Darüber hinaus wären aber eigentlich die Länder für die Formulare verantwortlich. Mein Mann und ich sind auch noch in verschiedenen Bundesländern gemeldet, das war mir zu jetzt zu aufwändig. Ich mach mir jetzt die Formulare so wie sie auf mich passen und lasse die Beamten damit kämpfen

    Like

  13. Heißt das eigentlich auch dass unsere Ehemänner ins Gefängnis müssen wenn wir Steuerbetrug machen?

    Like

  14. nachtrag: ich hoffe aus den beiträgen von Jo und mir weiter oben ist hervorgegangen, dass die bez. Ehegatte/Ehegattin keine Diskriminierung von frauen ist, da sie bisher eh nur bei der zusammenveranlagung ein rolle spielte, die nur für die beglaubigte union von 1 mann + 1 frau möglich war. und irgendwer muss nunmal als erstes im formular stehen 😉

    und wie bereits erwähnt, ist die entscheidung zu heirat und zusammenveranlagung freiwillig – wer weiterhin sein eigenes geld haben will, macht halt einzelveranlagung. es gibt sogar paare die das aus prinzip, selbst bei steuerlichen nachteilen dadurch, tun. z.b. aus haftungsgründen oder weil man vermutet, dass der ehepartner ein schurke ist 😉

    aus diversen gründen kann es nötig/sinnvoll sein, während oder nach einer ehe, eindeutig feststellen zu können, wer jetzt nun wer ist (z.b. bei der zugehörigkeit von kindern). dinge wie die eindeutige Idenfikationsnummer für natürliche personen gibt es noch nicht allzu lange, gleichzeitig hatten unsere unzähligen finanzämter ein system aus veranlagungsbezirken und steuernummern ersonnen. die vergabe von steuernummern erfolgt nach steuerlichen kriterien. das kann eine ehe sein, muss aber nicht! also keine sorge machen, wenn unterschiedliche steuernummern vergeben werden. die prinzipien danach muss man als laie nicht unbedingt nachvollziehen können, aber das system funktioniert 😉 z.b. wird beim FA recklinghausen regelmäßig eine neue nr. vonnöten, wenn man öfter zwischen nichtselbständigen / selbständigen einkünften wechselt.

    bis anfang des jahres hatte jedes bundesland seine eigene software. mittlerweile hatte man einsicht, ob der geldverschwendung und ist dabei die systeme zusammenzuführen. das könnte noch ein bisschen hakelig werden 😉

    die einzige diskriminierung war der ausschluss von anderen lebensentwürfen als die vorm standesamt beglaubigte union aus 1frau+1mann bei der steuerbegünstigung. da sich aber mittlerweile leute mit genug durchhaltevermögen (u. fähigen beratern ;)) das splitting auch für eingetragene lebenspartnerschaften erstritten haben, wird sich das formular eh bald ändern. aber mittlerweile gibt’s ja auch die Id-Nr…..

    und jetzt alle aufatmen: es gibt bei der finanzverwaltung die interne anweisung, dass lebenspartner, die die zusammenveranlagung wünschen, KEINE gemeinsame steuererklärung (fehlen ja die felder für frau/frau / mann/mann ;)) abgeben müssen. es wird den sachbearbeitern zugetraut, daraus am computer manuell eine steuererklärung machen zu können ;))

    und das beste: deutsche gerichte haben festgestellt, dass ausländisches eherecht anzuwenden ist. d.h. leute, die über mehr als einen lebenspartner verfügen, weils im land der heirat erlaubt ist, können sich ebenfalls zusammenveranlagen lassen……und jetzt suche mal jemand nach den feldern dafür im formular‘;)

    Like

  15. @teovia – das ist ja ein putziger Diskriminierungsbegriff, den du da hast. Das wäre so wie: dass Schwarze früher im Bus hinten sitzen mussten, war keine Diskriminierung, denn wie sind ja freiwillig Im Bus gefahren, sie hätten ja auch laufen können, und außerdem durften Leute, die keine Geld für die Fahrkarte hatten, schließlich überhaupt nicht im Bus fahren.

    Like

  16. Merke: Wenn man die harmonische Ungleichheit der Rechte offiziell schon nicht beibehalten darf, dann doch immerhin die der Pflichten – und das entfaltet weiterhin erstaunlich stabilisierende Wirkung.

    By the way: Bei mir war’s noch besser; Mein Einkommen wurde – wohl in einer finanzfreudschen Fehlleistung – bei meinem Mann eingetragen, der kein Einkommen hatte. So hat das Finanzamt das quasi intuitiv wieder ‚berichtigt‘ – denn was nicht sein kann, das nicht sein darf. So bescheinigte uns der Steuerbescheid dann wieder eine ‚richtige‘ Beziehung!

    Like

  17. Ja, aber anders ist es leider technisch nicht möglich”.

    Vielleicht hat sie sogar recht und es steht in einer Dienstanweisung, wie Ehepaare zu händeln sind. Außerdem werden die Formulare ja zentral gedruckt, wahrscheinlich fürs ganze Bundesland, und die Verantwortung dafür liegt einige Etagen weiter oben.

    Like

  18. Warum nicht Verfassungsbeschwerde einlegen? Sie sind doch kämpferisch, Frau Schrupp. Und so schwierig soll das gar nicht sein mit der Beschwerde, einlegen darf sie jeder Bürger.
    Mich nervt das auch jedes Mal, wenn ich den Steuerbescheid ausfülle. Und jedes Mal denke ich mir auch: jetzt muss damit aber mal Schluss sein.
    Technisch zu handhaben ist das allemal in Zeiten von Eltser und Co., genauso, wie jede Politik eine Alternative bietet und somit niemals alternativlos ist, wie uns Kanzlerin Merkel in den vergangenen Jahren versucht hat einzubleuen. Wir fliegen in den Orbit aber bekommen es technisch nicht gelöst, dass nicht die EheMÄNNER die Steuerpflichtigen sind sondern die, die Einkommen erzielen und darauf Steuern abführen. Himmel!
    Ich wäre für Verfassungsbeschwerde.
    siehe: http://www.anwalt.de/rechtstipps/unsere-verfassung-das-grundgesetz-teil-iii-die-verfassungsbeschwerde_001197.html

    Like

  19. Ich muss gestehen das ich ein wenig spekuliere und von anderen Erfahrungen auf diese schließe, aber ich halte dieses nicht für ein organisatorisches Thema, wie öfters geschrieben, sondern wie im Zitat beschrieben für ein technisches, genauer gesagt für ein Thema der Datenbank bzw. des Modells dahinter..
    Vor Hunderten von IT Jahren, als das, immer noch gültige, Datenmodell erstellt worden ist, gab es rechtlich nur diese heute dargestellt Möglichkeit, also hat niemand daran einen Gedanken verschwendet ob es in 15 oder 25 Jahren solche fundamentalen geben könnte.
    Im laufe der Zeit kamen so viele Änderungen und neuen Regeln in die Software mit rein, dass niemand sie mehr wirklich versteht und das Risiko zu groß wird ungeahnte Folgefehler durch Änderungen zu produzieren.

    Vor praktisch dem selben Problem stehen Lebensversicherungen seit Jahren, da sie immer noch Maschinen am laufen haben die seit vielen Jahren nicht mehr hergestellt werden und langsam nicht mehr wartbar sind, z.B weil im Studium diese Sprache nicht mehr unterrichtet wird.

    Vor die Wahl gestellt ein paar Millionen im Jahr rein zu stecken und irgendwie Ruhe zu haben oder hunderte Millionen bis Milliarden rein zu stecken um die Systeme auf „Moderne“ Standards zu bringen ist bisher die Wahl immer auf a) gefallen. Gerade nach den Erfahrungen mit Beispielen wie Toll Collect oder der Bundeswehr IT umstellung.

    Nicht das ich diese Entscheidung für die richtige halte, ein wenig verstehen kann ich sie aber schon, auch wenn die Folgen, wie im Beitrag beschrieben, ziemlich absurd sein können.
    Ein Jahr keine Steuern einnehmen zu können, oder alle Steuern falsch auszuweisen ist wohl als Risiko, verglichen mit dem öffentlichen Druck, noch zu groß

    Like

  20. Die Begriffe im analogen und digitalen Eingabeformular könnte man unabhängig von der Programmierung im Hintergrund ändern, also „Person A“ statt „steuerpflichtige Person / Ehemann“ und „Person B“ statt „Ehefrau“. Aber vielleicht ist dieser Vorschlag derselben Verwaltung, die sich hinter der unverrückbaren Technik versteckt, doch etwas zu technisch 😉

    Mehr Pragmatismus und Oberflächlichkeit wagen, Leute!

    Like

  21. Sehr geehrte Frau Schrubb,

    ich war doch sehr erstaunt, das Sie trotz Ihrer vielen Reden um Gott und die Welt im letzten Abschnitt „Hallo Finanzamt“ nicht selbst auf die Idee gekommen sind, gegen diese Ungerechtigkeit und Dummheit zu klagen, sondern geschrieben haben: “ Falls das mal jemand machen sollte, würde ich applaudieren. Persönlich bin ich da aber nicht so der Typ für.“
    Dies ist in meine Augen Feigheit pur.
    Dieser Satz sagt sehr viel mehr über Sie aus, als Sie vielleicht von sich verraten wollten.

    Im Reden und urteilen scheinen Sie ja ein ein Meister zu sein , aber Dinge anzupacken und eventuell auch zu verlieren, scheint nicht Ihrem Charakter zu entsprechen.

    Da kennen wir ja schon alles aus der Vergangenheit , wo auch immer nur ganz wenige den Kampf aufgenommen haben und zum Teile gescheitert sind. Aber besser scheitern, als feige zu sein. Und Ihr -Verhalten betrachte ich als feige, zudem Sie einen Namen haben und schon deshalb eine Menge bewirken könnten, als ein unbekannter Mensch.
    Denken Sie mal drüber nach! Durch Schweigen macht man sich mitschuldig. Das sollte so eine kluge Frau wie Sie doch wissen.

    Obwohl ich über sehr sehr wenig Geld verfüge, habe ich eine Klage geführt, die ich verloren habe – auf Grund von Prozessbetrug – weil der Beklagte alles abstritt und ein halbes Dutzend der Zeugen entweder die Aussage verweigerten – sich nicht mehr daran erinnerten – oder eine der Zeugen, von ihrem Anwalt rausgeführt wurde, weil sie derartig in Stottern geriet, und erst wider einmal auf Vordermann getrimmt werden musste. Sie würden meine
    Diese Leute wurden von dem Beklagten alle manipuliert.
    Als diese „Dame “ wieder hereinkam, stand sie meinem Verteidiger nicht mehr zur Verfügung in dem sie sagte : „Ich habe alles gesagt.“
    Zu welcher Gattung würden Sie gehören? Ein mutiger Mensch, der sich gegen die Mehrheit stellt und gegen den Strom schwimmt , scheinen Sie nicht zu sein. Sie behalten sich vor, zu applaudieren, während der mutige Mensch zum Schafott geführt wird.

    Ich wollte diesem Mann weitere Lügen nicht durchgehen lassen und bin gescheitert. Sie würden meine Klage vielleicht als Dummheit bezeichnen. Zu Hitlers Zeiten hätte es mich viel schlimmer erwischen können. Ich wäre wahrscheinlich von diesen Leuten klmm und heimlich eliminiert worden.
    Also hatte ich ja im Grunde noch Glück , nur den Prozess verloren zu haben, weil die Helfershelfer – die Herde- die bessere Position hatte, als ich, die ich völlig allein war.

    Aber das hatten wir bereits alles und werden wir alles wieder bekommen. Unser Alltag ist voll von Ungerechtigkeiten, und die wenigen, die sich dagegen erheben , stehen auf verlorenem Posten wie eh und je.
    Und sie schreiben dann darüber . Halleluja- Amen !

    Erstaunlich ist, dass nur 2 Personen sich etwas kritischer geäußert haben.
    Irene Keidel-Aparcev

    Like

  22. Entschuldigung Ihr Name wird mit pp geschrieben und nicht mit bb
    Keidel-Aparcev

    Like

  23. @Irene Keidel-Aparcev – Nun, das müssen Sie schon mir überlassen, wofür ich meine Kräfte einsetzen will und wofür nicht. Ich würde auch nie Ihre Klage als Dummheit bezeichnen, es tut mir leid, dass Sie verloren haben. Diese Erfahrung gibt Ihnen aber kein Recht, über meine psychische Befindlichkeit herumzuspekulieren.

    Like

  24. Frau Schrupp,
    ich scheine ja ins Schwarze getroffen zu haben. „Falls das mal jemand machen sollte, würde ich applaudieren. …. “ Das ist doch eine klare Aussage. Herumzuspekulieren war wohl kaum nötig.
    Ihre psychische Befindlichkeit scheint sehr empfindlich angelegt zu sein.
    Irene Keidel-Aparcev

    Like

  25. seit unendlichen Jahrzehnten gehen Frauenrechte mit Homorechten Hand in Hand. Wir sind ein schwules Ehepaar (Heirats[!]urkunde aus den USA), werden in Deutschland zwangsweise auf die eingetragene Lebenspartnerschaft heruntergestuft (Stand Mai 2014, es gibt noch ca. 90 Rechte, die zwischen Ehe und ELP nicht angeglichen wurden) – und wir erleben beim Finanzamt Blockaden sonder Gleichen: von mühselig zurückgehaltener Feindlichkeit bis hin zu Falschinformationen und Vorenthalten von Informationen.

    Aussuchen kann man sich das Finanzamt in der Tat nicht. Steuerpflichtiger wird der, dessen Nachname alphabtisch zuerst kommt, bei Nachnamensgleichheit der alphabetisch erste Vorname, falls sogar das gleich sollte (die denken an alles) wird es der Ältere von beiden. (Ich frage mich, was passiert, falls auch das identisch ist; wird’s dann der Größere in Zentimetern?) Das deutsche Patriarchat lässt jedenfalls grüßen! Ich jedenfalls glaube einfach nicht an „technische“ Probleme und tippe eher auf persönliche ideologische Verhinderungen der verantortlichen Politiker. Beispiel gefällig? Hier ist eins:

    In den USA spricht man inzwischen generell von Spouse (= Ehepartner) A und Spouse B. Wer A-Hörnchen und wer B-Hörnchen ist, darf frei gewählt werden. Das ist weder technisch noch sozial ein Problem.
    In Deutschland hingegen sind die Formulare und Bescheide noch längst nicht aktualisiert worden (besten Dank auch Herr Schäuble, wo wir grad von ideologischen Verhinderungen sprechen!), sodass einer von uns beiden Männern nun zwangsweise mit „Frau“ angeschrieben wird. Nicht, dass ich „Frau“ als Beleidigung empfinde, aber es stimmt einfach nicht. Ich bin schwul und eindeutig ein Mann.

    Ob Homorechte oder Frauenrechte, wir haben noch einen weiten Weg vor uns. Lassen Sie uns bitte gemeinsam, Seite an Seite kämpfen. Der Sieg der einen ist vermutlich automatisch ein Sieg des anderen.

    (Sorry für die Länge des Kommentars, es ließ sich kaum kürzer fassen.)

    Like

  26. Was bin ich froh, dass ich nicht die Einzige bin die sich darüber aufregt.
    Ich hab in allen Formularen immer mich als steuerpflichtigen „Ehemann“ eingetragen. Da stand dann Astrid W.
    Post des Finanzamts ging dennoch immer an meinen Gatten.

    Like

  27. Ich habe mich aufgeregt, auch mein Mann, aber ich gebe mich nicht geschlagen.
    Ich habe unsere Steuererklärung mit mir als „Ehemann“ abgegeben. Mal sehen ob es bearbeitet wird.
    Ich werde alles mögliche machen um dies zu ändern, ob durch epetition, change.org, Zeitung oder was man braucht. Ich hoffe, ich bekomme Ihre Hilfe, und auch die von allen, die sich dabei beteiligen möchten!!

    Like

  28. Liebe Mitbetroffene,

    ich bin seit 10 Jahren verheiratet. Seitdem bin ich auch nur noch „Anhang von Zeile 1“.

    Wir haben uns schriftlich darüber beim Landesfinanzministerium beschwert. Die Antwort war, „dass das im System so vorgesehen sei“.
    Heute hat sich das Finanzamt selbst übertroffen: in einem Steuerbescheid wurde ich verschwiegen!

    Der Bescheid unsere gemeinsame Eigentumswohnumg betreffend wurde nur an meinen Mann und nicht an mich adressiert.

    Da hilft kein Verfassungsgericht mehr. Wenn Hirn fehlt, wird ein Arzt und kein Richter benötigt!

    Like

  29. Ich konnte noch damit leben als Hauptverdiener(rin) im Formular an zweiter Stelle zu stehen, als ich aber nach der Trennung zwei Raten Steuerschulden bar beim Finanzamt einzahlte und später gesehen habe, dass mein mit mir in Trennung lebender Ex Mann als Bezahler auf der Quittung stand, kam ich mir sehr veräppelt vor. Im Jahr der Trennung wollte ich dann wie gewohnt die Steuererklärung bei der Arbeitnehmerkammer machen und habe beim Termin meinen Namen angegeben. Die „Akte“ wurde nicht gefunden…bis der Anwalt nach dem Namen meines fast Ex Mannes fragte und Zack war die Akte gefunden. (Mein fast Ex Mann hat in dem Steuerjahr nicht einen Tag gearbeitet). Das fand ich frustrierend. Als mir dann meine Steuererstattung angewiesen wurde, hat man beim Finanzamt zweimal den Fehler gemacht meinen fast Ex Mann als Empfänger für MEIN Konto anzugeben. Das Geld ist beide Male zurück ans Finanzamt gegangen und ich musste zweimal schriftlich erklären, dass dies mein alleiniges Konto ist (seit damals 24 Jahren). Ich habe mit drei anderen Institutionen ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass wir noch im grauen Mittelalter leben.

    Like

Datenschutzhinweis: Die Kommentarangaben und die Mailadresse werden an Automattic, USA (die Wordpress-Entwickler) übermittelt. Details hierzu in der Datenschutzerklärung (Link links). Sie können gerne Pseudonyme und anonyme Angaben hinterlassen.