Ist Leihmutterschaft Arbeit?

Im Zusammenhang mit meinem kleinen Projekt des Nachdenkens übers Schwangerwerdenkönnen ist ein besonders wichtiges Thema das der Biotechnologie. Schwangerwerdenkönnen ist ja längst nicht mehr einfach die Art und Weise, wie Menschen sich reproduzieren. Es ist auch seit langem ein Feld juristischer, moralischer und sozialer Aushandlungsprozesse, die sich hauptsächlich um die Frage drehen, wie Kulturen die Ungleichheit regeln, die darin besteht, dass manche Menschen schwanger werden können und andere nicht, woraus sich dann sowohl formale Regelungen als auch kulturelle Geschlechternormen entwickelt haben.

Aber inzwischen ist das Schwangerwerdenkönnen auch in den kapitalistischen Markt eingetreten, und zwar nicht mehr nur im Sinne des Konsums, mit Schwangeren als Zielgruppe etwa, sondern direkt die Reproduktion selbst. Frauen* verkaufen das Austragen und Gebären von Kindern als Dienstleistung für Menschen, die selbst nicht schwanger werden können. Und sie verkaufen ihre Eizellen an Menschen, die selbst keine reproduktionsfähigen Eizellen produzieren, oder auch für die biotechnologische Forschung.

FEDERICICOVER_newtry300812In der Reihe „Kitchen Politics“ bei Edition Assemblage ist zu diesem Thema jetzt ein sehr lesens- und vor allem diskutierenswertes Bändchen erschienen. Es trägt den Titel „Sie nennen es Leben, wir nennen es Arbeit“, womit auch schon eine der zentralen Thesen benannt ist: Denn bisher wird dieser Reproduktions-Markt nicht als Markt benannt, sondern es wird von Spenden oder Gefälligkeitsdiensten gesprochen, und das Geld, das dabei gezahlt wird, als Entschädigung bezeichnet, aber eben nicht als „Lohn“. Diese Verbrämung verhindert, so die Autorinnen, eine politische Organisation der Leihgebärerinnen und Eizellen-Verkäuferinnen beziehungsweise die Durchsetzung klarer Rechte und so weiter.

Bei der Leihmutterschaft trägt eine Frau* ein Kind im Auftrag anderer aus, in der Regel nach einer künstlichen Befruchtung (In-Vitro-Fertilisation/IVF), wobei die Eizelle und die Samenzelle ganz oder teilweise von den beauftragenden Personen stammen, die auf diese Weise einen genetischen Anteil an dem beauftragten Kind sicherstellen (das, was dann als „eigenes“ Kind verstanden wird). Größtes Anbieterland ist Indien, wo es inzwischen rund 3000 Reproduktionskliniken gibt, die Leihmutterschaft anbieten, mit 400 bis 500 Millionen US-Dollar Jahresumsatz. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, in einigen europäischen Ländern (Belgien, Großbritannien, Ukraine) und US-Bundesstaaten (Kalifornien) allerdings mit Bedingungen erlaubt.

Eizellen-„Spenden“ (pro Eizelle werden ca. 800 bis 1000 Euro bezahlt) werden verwendet, um Frauen* eine Schwangerschaft zu ermöglichen, die selber keine Eizellen produzieren, oder wenn eine Leihmutter etwa in Indien beauftragt wird, das Kind aber „weiß“ sein soll. In Europa sind vor allem Spanierinnen und Osteuropäerinnen beliebte Eizellenspenderinnen, weil sie eben „weiß“ aussehen. In  Zukunft wird aber vermutlich auch der Markt für Eizellen nicht-weißer Frauen zunehmen, wenn die embryonale Stammzellforschung sich weiter ausbreitet.

In diesem Band sind nun zwei Texte der australischen Sozialwissenschaftlerinnen Melinda Cooper und Catherine Waldby abgedruckt, die sich seit langem mit dem Thema beschäftigen, ergänzt um ein Mail-Interview zwischen ihnen und den deutschen Herausgeberinnen Felicita Reuschling und Susanne Schultz, die dann jeweils noch mit einem eigenen Text das Thema im hiesigen Diskurs verankern.

Ihre auf den ersten Blick provokante Herangehensweise: Sie plädieren dafür, diese Tätigkeiten als Arbeit zu verstehen und entsprechend politisch für die Rechte der Eizellen-Verkäuferinnen und Leihgebärerinnen einzutreten. Die derzeitige Verschwurbelung, die noch an der symbolischen Idee festhält, es handele sich hierbei um altruistische Spenden, während es faktisch ums Geldverdienen geht, solle über Bord geworfen werden. Ich finde diese Herangehensweise interessant, deren Tücken liegen aber natürlich gleichwohl auf der Hand – in dem Moment, wo wir diese Tätigkeiten als Arbeit verstehen, haben wir nämlich gleichzeitig akzeptiert, dass auf diese Weise gewirtschaftet wird. Diese Probleme dröselt Susanne Schultz in ihrem Beitrag gut auf. Unter anderem zeigt sie, warum Leihgebären und Eizellenverkauf etwas anderes sind als Sexarbeit und daher die Argumente zur Legalisierung letzterer nicht einfach auf Erstere übertragen werden können. Und sie plädiert dafür, Verbote wie in Deutschland noch möglichst lange aufrechtzuerhalten, auch um in der Zwischenzeit vielleicht alternative Strategien zu entwickeln.

Aber natürlich haben Cooper und Walby recht, wenn sie darauf hinweisen, dass die Kommerzialisierung des Schwangerwerdenkönnens global gesehen längst eine Realität ist, der man besser ins Auge schaut anstatt sie sich schön zu reden.

Ist aber die Interpretation des Geschehens in marxistischer Logik die richtige Antwort darauf? Ich glaube das nicht. Ich habe schon mal die steile These aufgestellt (finde gerade nicht mehr, wo das war), dass wir eigentlich gar nicht mehr im Kapitalismus leben, sondern wieder im Feudalismus, und die Entwicklungen auf dem Gebiet der Biotechnologie scheinen mir dafür ein Beleg zu sein. Denn offensichtlich geht es hier nicht nur um Geschlechterdifferenzen, sondern auch um rassistische Körpervorstellungen und globale Unterschiede in den Lebensverhältnissen. Es mag zwar auch Geld fließen in diesem Verhältnis, aber das scheint mir nicht das Wesentliche dessen zu sein, was hier geschieht.

Klassische Forderungen des „Arbeitskampfes“ (Gesundheitsschutz, bessere Bezahlung, Arbeitsbedingungen) sind nicht der zentrale Punkt, sondern meiner Ansicht nach wird über das Thema „Eigentum am eigenen Körper“ verhandelt – und damit sind wir exakt im Bedeutungsfeld von „Leibeigenschaft“. Während der Schwangerschaft können die Auftraggeber teilweise sehr krass über den Körper der Schwangeren befinden, es ist ja „ihr“ Kind, das da heranwächst, die Schwangere ist lediglich das Gefäß, das keinerlei eigene Rolle dabei zu spielen hat. Genau in diesen Bedeutungsfeldern spielen sich nicht zufällig auch die Streitigkeiten ab, die in diesem Verhältnis ausgetragen werden – und nicht bei der Höhe des Preises. Sondern es geht um solche Dinge wie: Muss die Schwangere ein „behindertes“ Kind abtreiben, wenn die Auftraggeber_innen das so wollen? Dürfen diese der Gebärenden untersagen, das Kind nach der Geburt an die Brust zu nehmen, um jegliche „unstatthafte“ Bindung zu vermeiden? In der Regel wird hier im Sinne der Auftraggeber_innen entschieden.

Genau bei solchen Dingen müssten politische Kämpfe meiner Ansicht nach ansetzen: Am Körper der Schwangeren und der Frage, ob jemand über ihren Körper verfügen kann. Ein Embryo ist Teil des Körpers der schwangeren Frau, er ist kein eigenständiges Individuum. Das ist er erst nach der Geburt. Und nur von ihr können andere das geborene Kind empfangen – in Freiwilligkeit. Der entscheidende politische Kampf müsste darin liegen, klarzustellen, dass alle Verträge sittenwidrig sind, die etwas anderes sagen.

Mein Vorschlag wäre: Leihmutterschaft kann es durchaus geben, aber jeglicher Vertrag dazu wird erst in dem Moment gültig, wo eine Frau, die ein Kind geboren hat, dieses Kind ihren „Auftraggebern“ freiwillig überreicht. Jede Schwangere muss während der gesamten Schwangerschaft Herrin ihrer eigenen Lage bleiben, und sie darf auch nicht dazu gezwungen werden, das Kind, das sie ausgetragen und geboren hat, abzugeben. Sie kann sich alles jederzeit anders überlegen – bis zu dem Moment, wo sie das Kind physisch in die Obhut anderer Personen abgibt (und dann eventuell dafür Geld entgegen nimmt). Erst ab diesem Moment ist es nicht mehr „ihres“.

Auf Seiten der Auftraggeber_innen wäre eine Arbeit an der symbolischen Ordnung derart wichtig, jegliche Idee, es gebe ein „Recht auf Fortpflanzung“, wie es von der Reproduktionslobby derzeit massiv propagiert wird, konsequent zurückzuweisen. Ein Recht auf Fortpflanzung kann es so wenig geben wie das Recht auf drei Beine. Dass nicht alle Menschen schwanger werden können, ist einfach ein normaler Begleitumstand des Menschseins, darin liegt keine Ungerechtigkeit gegenüber den Betroffenen und keine Diskriminierung, die auf Kosten der Gesellschaft ausgeglichen werden müsste. Dass Menschen nicht schwanger werden können, ist ganz normal und erfordert keinerlei Maßnahmen, schon gar nicht solche, die auf Kosten anderer Menschen gehen.

Das festzustellen, schließt natürlich keineswegs aus, nach Möglichkeiten zu suchen, wie auch der Kinderwunsch von Menschen, die nicht schwanger werden können, erfüllt werden kann. Mein Punkt ist: Diese Möglichkeiten können nicht auf einer Ebene von Rechten diskutiert werden, sondern nur auf einer Ebene von Möglichkeiten, von Chancen, von Umständen. Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass Menschen ein Kind aufziehen, das von einer anderen Person geboren worden ist. Aber das darf nicht auf Kosten und unter Abwertung dieser Frauen* geschehen. Sondern nur auf einer respektvollen Beziehungsebene.

Meine Vermutung ist: Genau um diese Beziehungsebene soll sich durch den Umweg eines Vertrags und einer Bezahlung „gedrückt“ werden, denn genau das ist der Sinn von Verträgen und Geldzahlungen: Die Beziehung wird entpersönlicht, formalisiert. Die Frage, um die es mir geht, ist also die, in welchem Verhältnis man sich zueinander sieht. Wenn eine Person (oder zwei), die nicht schwanger werden können, eine andere findet, die an ihrer Stelle ein Kind austrägt und zur Welt bringt und es dann in ihre Obhut übergibt – prima, Glückwunsch, das soll meinetwegen dann auch rechtlich und vertraglich gesichert werden. Aber eben nur dann.

(Hier müsste jetzt natürlich noch ein ethischer Diskurs stehen über die Ausnutzung materieller Notlagen in einer global kapitalistischen Welt hin und über die Grenzen von Freiwilligkeit in einer solchen Welt, aber den denkt euch bitte selber dazu, hier geht es mir um etwas Prinzipielles).

Noch eine Frage: Was ist eigentlich mit dem Recht des Kindes auf Kenntnis der Frau, die es geboren hat? Wo doch symbolisch so unglaublich viel Bohei gemacht wird darum, dass Kinder auf jeden Fall das Recht hätten, zu erfahren, von wem genau die Eizelle und das Sperma stammten, mit deren Hilfe diese Person schwanger wurde? Darf man ihnen vorenthalten, wer genau es war, die sie am Anfang ihres Lebens neun Monate im eigenen Körper herumgetragen und sie dann geboren hat? Wenn ja, warum? Weil das ja nichts bedeutet, nichts Wert ist, weil Schwangere ja nur ein bedeutungsloses Gefäß sind? Das hat ja auch schon Aristoteles so gesehen.

Kitchen Politics (Hg): Sie nennen es Leben, wir nennen es Arbeit. Biotechnologie, Reproduktion und Familie im 21. Jahrhundert. Edition assemblage, Münster 2015, 9,80 Euro.

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

17 Gedanken zu “Ist Leihmutterschaft Arbeit?

  1. Kinderwunsch von Menschen, die nicht schwanger werden können

    Es würde sich lohnen, das genauer aufzudröseln oder fürs Erste mitzudenken, dass Schwangerwerdenkönnen kein Binärsystem ist. Dass Cis-Männer und Trans-Frauen nicht schwanger werden können ist klar, aber um den weiblichen Körper haben wir eine große Grauzone.

    Es gibt viele Frauen, die nicht schwanger werden können, und zwar aus Gründen, die relativ leicht veränderbar wären. Jede fünfte Frau mit unerfülltem Kinderwunsch hat ein Schilddrüsenproblem, das davor nicht erkannt wurde (beliebter Irrtum: Werte in der Norm, Patientin gesund). Und die Sexualhormone sind eine weitere Größe, über die die meisten Frauen viel zu wenig wissen. Dazu tragen auch diejenigen Feministinnen bei, die Hormone als böses Konstrukt abtun, das eine nicht mal mit der Kneifzange anfasst.

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  2. Darauf würde ich mich nicht verlassen, die Schilddrüse wird sogar in Kinderwunschkliniken nicht immer ausreichend ernst genommen. Die verkaufen ja schwerpunktmäßig andere (und teurere) Therapien.

    Mir geht es übrigens nicht darum, Leute zu entschuldigen, die Leihmütter buchen, ich habe keine Ahnung, wie sich diese Klientel so zusammensetzt.

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  3. Nach Deinem Vorschlag könnte die Leihmutter es sich nach der Geburt anders überlegen, das Kind behalten und ca 25 Jahre Unterhalt einklagen.
    Unter solchen Bedingungen wird niemand den Dienst einer Leihmutter in Anspruch nehmen.

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  4. Es hat schon immer eine Art Leihmutterschaft gegeben. Denken wir z.B. and die Geschichte von Sarah und Hagar. Sarah konnte nicht schwanger werden. Also hat sie ihre Sklavin Hagar, die ihr Eigentum war, (richtig: Leibeigenschaft), in das Bett ihres Ehemannes Abram gesteckt, damit so ein Kind „erzeugt“ werden konnte, das dann ihr „gehören“ würde. Die weitere Entwicklung dieser spannenden Geschichte ist bemerkenswert. – Dann: es wurden immer wieder – in Europa bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts, Frauen ihrer von ihnen geborenen Kinder beraubt, um Paaren, die keine Schwangerschaft zustande brachten, mit einem Kind zu versorgen. Man denke nur an den Film The Magdalene Sisters. Oder an den Skandal in Spanien, (wurde erst in diesem Jahrhudert publik) wo sich Ordensschwestern in gewissen katholischen Entbindungskliniken Neugeborene unter den Nagel rissen, den frisch entbundenen Müttern manchmal ein totes Baby zeigten (falls sie nicht sogar darauf verzichteten!) und behaupteten, die Frau hätte ein totes Kind zur Welt gebracht. Das Neugeborene wurde dann anderen Leuten übergeben. Von den Machenschaften der Militärjunta in Argentinien mal ganz zu schweigen.

    Interessant an dem besprochenen Büchlein fand ich auch, dass dokumentiert wird, wie sehr sich das Familienrecht paralell zum (kommerziellen) Vertragsrecht entwickelt. Wie die Kriterien für ein „Sorge“-Recht von Menschen in bezug auf ein Kind sich ändern können…..

    Nicht von ungefähr interessieren sich ja die Herausgeberinnen dieses Buches für CARE. Was geschieht damit? Wer „sorgt“ für wen? Wie wird genau des „Sorge-Recht“ definiert? – Gibt es ein Recht darauf für jemanden zu „sorgen“? Welche Privilegien sind mit diesem „Sorge-Recht“ verbunden? – In wieweit handelt es sich hier (nicht) um ein „Eigentums-Recht“? Und was bedeutet das in einer Gesellschaft, in der „Eigentum“ so eine grundlegende wirtschaftliche und politische Rolle spielt? Was bedeutet „Recht“? Warum wird dieses Wort verwendet?

    Gleichzeitig eine ganz andere Frage im Zusammenhang mit dem „Sorge-Recht“…. das andere Gesicht desselben, nämlich die Sorge-„Pflicht“. Das wird sichtbar, wenn z.B. eine Frau, die ein Kind geboren hat, das sie – vielleicht gegen ihren Willen ausgetragen hat – in eine Mülltonne wirft oder – wie kürzlich geschehen, in einer Kirche in einer Krippe ablegt. Diese Frau wird kriminalisiert, weil sie ihrer SORGE-PFLICHT nicht nachkommt, für ein Kind zu sorgen, das sie geboren hat. Weil sie ihr „Sorge-Recht“ nicht ausübt. Auch wenn sie das Kind gegen ihren Willen ausgetragen hat. Weil sie z.B. nicht abtreiben konnte/durfte.

    Auf jeden Fall ist dieses kleine Buch sehr lesenswert. Es wirft viele Fragen auf und lädt dazu ein, Dinge neu zu überdenken, die uns so ganz selbstverständlich vorkommen.

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  5. Ein Kind für eine fremde Person gegen Bezahlung austragen? Für mich nicht nachvollziehbar. Selbst in größter Not nicht.
    Aber wenn es eine Frau macht, dann sollte sie außergewöhnlich gut dafür bezahlt werden, denn sie geht ja auch Risiken ein, die nicht vorhersehbar sind.
    Sollte sie das Kind dann doch behalten wollen, erfolgt auch keine Bezahlung, denn bis zur Übergabe an die „Eltern“ gehört das Kind der Gebärenden.

    @ Antje Jetzt noch eine Frage an Sie: Kennen Sie das Buch von Ornat Donath “ Wenn Mütter bereuen…..“?
    Meiner Ansicht nach haben ihr da die Mütter, auch wenn es nur 16 waren, nicht immer die Wahrheit gesagt.

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  6. Sehr schöner Artikel! Und natürlich müssen wir die Frage stellen, die Du an den Schluss gestellt hast. Es scheint inzwischen ja relativ sicher zu sein, dass wir Eigenschaften nicht nur über Gene bekommen, sondern dass eben weitere Faktoren Einfluss haben, die die Schwangerschaft betreffen und die Frau, das „Gefäß“. (Wenn wir jetzt mal absehen von allen möglichen Einflüssen, die nach der Geburt noch hinzukommen). Daraus ergibt sich die Frage danach, was dann Herkunft ist, wer alles Vorfahre ist, so eindeutig ist es dann ja wohl nicht (mehr).

    Für mich ist klar: Aristoteles hat sich da mächtig verrannt!

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  7. Es hat schon immer eine Art Leihmutterschaft gegeben.

    Die meisten von Elfriede Harth genannten Beispiele gehen aber in eine andere Richtung. Und womöglich verharmlost der Vergleich mit der Leihmutterschaft andere, widrigere Umstände wie die Zwangsadoption in Diktaturen (nicht nur in Spanien, auch in der DDR) oder die Sklaverei. Wenn wir das Thema tatsächlich so sehr aufweichen wollten, könnte man auch noch die sog. Knabenlese der Osmanen nennen, also Zwangsrekrutierung und -bekehrung.

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  8. @Irene_muc: es geht mir darum zu zeigen, dass es jede Form der patriarchalen Gesellschaft es immer wieder geschafft hat, Frauen*, die schwanger werden und Kinder gebären können schon immer auf die eine oder andere Weise zu kontrollieren wußte. Dass diese Fähigkeit schon immer eine Ressource dargestellt hat, die es sich anzueignen galt. Heute eben mit heutigen Mitteln. Es muss da gar nicht eine Frau eingesperrt und zwangsgeschwängert werden, um ihr dann die“ Frucht ihres Leibes“ zu entreissen. Heute wird es eben gekauft.

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  9. Hm, wenn jemand nach Asien fliegt, um eine Leihmutter zu buchen, ist das ja was anderes als die traditionelle Kontrolle durch die patriarchale Gesellschaft, in der die potenzielle Leihmutter lebt. Man könnte es also auch andersrum sehen, dass zu wenig Kontrolle / Schutz herrscht. Es gibt nämlich auch Länder, die zu verhindern versuchen, dass ihre Bürgerinnen als Haussklavin in Saudi-Arabien anheuern. Vielleicht auch nur deshalb, weil zu wenig Devisen rumkommen, aber immerhin.

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  10. Dass ein Paar, das eine Eispende in Anspruch nimmt, dennoch ein Kind der eigenen Etnie/Hautfarbe wünscht, sehe ich nicht als Rassismus. Schließlich wollen die Eltern nicht ständig erklären müssen, wie es dazu kommt, dass das Kind ganz anders aussieht – sehr verständlich.

    Zum großen Thema: Wenn die Beziehung zur Leihmutter so persönlich sein soll, wie du hier skizzierst, dann muss das Verbot aufgehoben werden, damit niemand mehr extra nach Indien muss. Ich wäre dafür.

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  11. Natürlich ist Leihmutterschaft Arbeit.
    Und ein Recht auf Reproduktion gibt es natürlich nicht, weshalb der Staat keinen Grund hat, jede technisch mögliche Reproduktionstechnik auch zu erlauben.
    In D. wäre es verboten, eine Frau zu einer Abtreibung zu zwingen (es sei denn, sie wäre nicht zurechnungsfähig und durch die Schwangerschaft bestünde Lebensgefahr).
    Das Problem, das entstünde, wenn der Vertrag zwischen Leihmutter und genetischen Eltern erst nach der Geburt zustande kommt, wenn die Leihmutter das Kind übergibt, ist aber folgendes: wenn sich die Leihmutter das jetzt anders überlegt, muss sie dann das Geld zurückzahlen, was die Gen-Eltern für das Krankenhaus bezahlt haben? Und hätte sie noch Anspruch auf Geld für ihre Leihmutterschaft? Realistischerweise würde ich annehmen, dass die Geneltern sich auf den Standpunkt stellten: „Ach, das ist jetzt Ihr Kind? Nun, Sie werden von uns kaum erwarten, dass wir Ihren Kinderwunsch finanzieren. Oder Sie bezahlen, weil Sie Ihr Kind zur Welt bringen. Hier ist die Aufstellung unser bisherigen Ausgaben, und unser Vorschuss; bitte überweisen Sie und die fälligen Beträge bis Ende des Monats, andernfalls fallen Mahngebühren an.“
    Vermutlich wird es kaum dazu kommen, dass Leihmütter sich irgendwas anders überlegen. (Ja, Thema Freiwilligkeit in einer Welt mit wirtschaftlichen Zwängen…) Ein anderes Problem tut sich auf, wenn es sich die Geneltern anders überlegten und das Kind nicht mehr wollen. Oder während der Schwangerschaft stürben.

    Ganz was anderes: Sie schreiben, dass Spanierinnen und Osteuropäerinnen „weiß“ aussähen. Soll das heißen, dass sie nicht weiß sind, sondern nur so aussehen? „Weiß“ bezeichnet beim Menschen Melaninarmut, Melaninarmut ist genetisch bedingt, warum sollten die einen Weiß-Gen-Trägerinnen weiß sein, aber die anderen nur „weiß aussehen“?

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  12. Ein interessanter Artikel zu diesem Thema: Leihmutterschaft in Mexiko, dem Land mit der wahrscheinlich höchsten Quote an Feminiziden (tödliche Gewalt gegen Frauen). Er geht u.a. differenziert auf die Motivation ein, die Frauen dazu bewegen, als Leihmutter zu arbeiten. Geld ist nicht alles, aber ohne Geld täten sie es nicht. https://www.opendemocracy.net/beyondslavery/carolin-schurr-laura-perler/trafficked-into-better-future-why-mexico-needs-to-regulate

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