Die Ehe für alle gibt es bislang nur für Männer 

Hört mal auf, die Ehe für alle zu feiern, denn es die Ehe gibt es bisher anscheinend immer noch nur für heterosexuelle Paare und für homosexuelle Männerpaare. Jedenfalls ist das, was ich heute Morgen in meiner Timeline lese. (Falls es nicht stimmen sollte, betrachtet das Ganze hierfür erledigt. Ich bin zur Zeit in den USA und unterwegs und daher nicht in der Lage, es jetzt ausführlich gegen zu checken. Falls es aber stimmen sollte, macht bitte einen großen Skandal daraus!)

Wie ich gerade lese,  (Absatz Stiefkindadoption) sind lesbische Paare offenbar auch mit dem neuen Gesetz immer noch nicht rechtlich gleichgestellt. Denn bei Kindern, die in eine Ehe hinein geboren werden, gilt immer noch nicht automatisch die Ehefrau der Mutter als Elternteil, sondern muss das Kind weiterhin aufwändig und mühsam und teuer adoptieren.

Bei heterosexuellen Paaren ist das anders, der Ehemann einer Mutter ist automatisch als Vater akzeptiert, auch wenn er aufgrund von längerer Abwesenheit zum Beispiel unmöglich der biologische Vater sein kann.

Dies ist natürlich ein substantieller und sehr wichtiger Punkt bezüglich einer angeblichen rechtlichen Gleichstellung – zumindest für Menschen, die schwanger werden können. Menschen, die nicht schwanger werden können, sind davon natürlich nicht betroffen und denen kann es entsprechend auch egal sein.
Ist es offenbar auch. Sonst würden sie jetzt ja nicht feiern.

Daher gilt weiterhin: letz talk about Schwangerwerdenkönnen.

Update 11.7: jetzt ist das Thema auch in der Taz

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

28 Gedanken zu “Die Ehe für alle gibt es bislang nur für Männer 

  1. Völlig richtig, und dies stellt für Familien wie meine (Frauenpaar mit Baby aus Samenspende) ein großes Problem dar. Nicht zuletzt und vor allem auch für unser Kind, dem die rechtliche Absicherung durch zwei Elternteile von Geburt an verwehrt bleibt. Andere Länder haben hier weitaus bessere Regelungen.
    Trotzdem – wir persönlich freuen uns über über das, was der heutige Tag gebracht hat. Zu Ende ist der Weg aber leider noch nicht.

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  2. Lesbische Paare konnten sich auch bisher „verpartnern“, warum sollte ihnen deshalb die Ehe verwehrt bleiben? Es heißt ja auch „Ehe für alle“, lesbische Paare sind mit eingeschlossen.
    Stiefkindadoption ist auch bei heterosexuellen Paaren notwendig wenn ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt. Es gilt da eben die Blutlinie. Ein Kind, welches bei einem Seitensprung der Mutter gezeugt wurde, müsste auch vom Partner der Mutter adoptiert werden – oder eben umgekehrt wenn der Vater mit einer anderen Frau einen folgenreichen Seitensprung hatte.
    Ein Vater wird nur dann automatisch rechtlicher Vater, wenn er die Vaterschaft anerkennt und damit den natürlichen Vater aus seiner Verantwortung entlässt.
    Du hast also in beiden Punken (Ehe für alle und Adoption) falsche Informationen.

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  3. @goldtopf:
    Ich verstehe das Problem nicht. Wenn du oder deine Frau durch eine Samenspende ein Kind auf die Welt bringst, ist es für mich nur gerechtfertigt, dass die andere Partnerin das Kind adoptieren muss. Mein Mann und ich können auch nur ein Kind gemeinsam adoptieren. Noch ist es nicht möglich, dass ein Mann schwanger werden kann.
    Aus verschiedenen Gründen wäre es sinnvoll, dass mein Mann meinen Sohn (37 Jahre alt) adoptiert. Solchenfalls wäre aber meine Ex-Frau, die Mutter meines Sohnes nicht mehr seine gesetzliche Mutter.

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  4. @Antje:
    Das ist Haarspalterei. Wenn was soll denn der Partner der Frau machen wenn der leibliche Vater des Kindes die Vaterschaft anerkennt?

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  5. Hallo Hans-Georg,

    bei einem Ehepaar (in dem Fall ein Ehepaar mit Frau und Mann) wird der Mann immer Vater, auch wenn er beim Zeugungsakt nicht beteiligt war. Mit allen Rechten und Pflichten.
    Bei unserem ersten Kind waren wir noch nicht verheiratet, die Frau vom Jugendamt wollte meiner Frau etwa 45 Minuten das gemeinsame Sorgerecht, Nachnahmen nach dem Papa ausreden. Nur die Anerkennung der Vaterschaft mit Unterhaltspflicht hat sie gleich abgenickt….
    Beim zweiten Kind waren wir verheiratet und es hat niemanden interessiert.

    Gruß
    Christoph

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  6. Laut der neuen Gesetzeslage sind Frauen sogar besser dran als Männer in Sachen Elternschaft:
    Wenn ich als Mann mit einer Frau verheiratet bin, die ein Kind zur Welt bringt, dann bin ich dazu gezwungen ein Elternteil zu werden (wenn es biologisch nicht meines ist).
    Sie als Frau in der selben Situation hingegen können sich es aussuchen ob sie Elternteil werden wollen oder nicht.

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  7. Wieder einmal Jubel, Trubel, Heiterkeit.

    Ich finde langsam, dass unsere Gesellschaft krank ist und zwar
    gewaltig.
    Was heißt das eigentlich? „Ehe für alle“

    Was heißt das eigentlich? „Ehe für alle.“
    Könnte ich auch meinen Bruder heiraten?
    Ich finde, unsere Gesellschaft ist inzwischen krank und zwar , gewaltig.
    Meinetwegen sollen Frauen miteinander leben, sowie Männer oder Frauen und Männer.
    Und alle sollen die gleichen Rechte bekommen, Adoption, Erbrecht, Zuziehung im Krankheitsfall ect.
    Aber so ein Trallala darüber zu machen, kann letztendlich. nur wieder in die Hose gehen und das Erwachen wird bitter sein.

    Merkel und das ist erstaunlich hat dagegen gestimmt. Sie wird kein
    gutes Bauchgefühl gehabt haben.

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  8. Ich verstehe nicht, warum jetzt so viele behaupten, die Ehe für alle gäbe es faktisch nur für Schwule. Die haben doch biologisch noch viel mehr Probleme mit dem Kinderkriegen, da Leihmutterschaft verboten ist und sie völlig dem hoffentlich beständig guten Willen der austragenden Mutter ausgeliefert sind. Und adoptieren dürfen wir immerhin jetzt alle gleich.

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  9. „Sonst würden sie jetzt ja nicht feiern.“ Ach, dürfen wir den Vortschritt jetzt nicht begutherzigen, nur weill noch nicht alles getan ist? Jeder Sieg, auch wenn klein, ist eine Feier wert. Vor allem vor der Hintergrund der Diskriminierungen, die wir in der lgbtq+ community so lang ertragen mussten.

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  10. Ich würde sagen, da ist halt einfach bei der Gesetzgebung geschlampt worden. Gesetze schreiben (gerade ein Gesetz, dass nicht ganz unwesentliche Änderungen im Familienrecht vorsieht) ist nichts, was nebenbei schnell mal geschrieben ist und dann so passt. Hier hat man offensichtlich noch nicht mal daran gedacht, dass die Ehe eben nicht nur bei der Definition der Ehe ein Thema ist, sondern auch, wenn es um Kinder geht. Und man hat ihn offensichtlich auch niemals einem Familienrechtler gezeigt. Kurz zusammengefasst: Der Gesetzentwurf ist nett gemeint, aber halt leider handwerkliche Grütze.
    Hätte man ihn nun nicht 30 Mal vertagt, sondern im Ausschuss behandelt, wäre das vielleicht aufgefallen – die parlamentarischen Verfahren (Ausschüsse und Anhörungen und Gedöns) haben ja durchaus ihre Berechtigung. Das ganze ist echt ärgerlich, weil man Gesetzgebung natürlich auch vernünftig betreiben könnte (was nicht heiß, dass dann keine Fehler passieren), auch wenn einem das Thema nicht passt. Dankeskarten also bitte an die Union.

    Aber – das sagt der Jurist in mir – die Sache ist nicht fundamental tragisch. Das Problem sollte, bis es der Gesetzgeber (hoffentlich bald) nachzieht, eigentlich ein Fall für eine juristische Analogie sein: Es liegt eine planwidrige Regelungslücke vor (der Gesetzgeber hat schlicht etwas vergessen, was er zu einem ungewollten Effekt führt), deswegen wendet man die bestehende Regelung analog an (sprich: man denkt sich halt dazu, dass Mutter eben auch sein kann, wer mit der Mutter verheiratet ist). Außerdem steht die große Keule des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG dahinter: Männer-Ehen und Frauen-Ehen ungleich zu behandeln, geht schon mal gar nicht, selbst wenn es der Gesetzgeber so gewollt hätte – hat er aber nicht. Denn dass man Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandeln muss, haben ja heute genug Unions-Abgeordnete in verkennung der Tatsachen versucht, als Argument in ihrem Sinne zu verwenden. Spätestens das BVerfG dürfte das Problem also geraderücken (sofern es die Ehe für alle nicht kassiert, was ich nicht glaube), wenn der Gesetzgeber das nicht vorher macht. Sollte aber eigentlich davor auch schon passieren, denn das ist juristisch nun wirklich keine sonderlich komplexe Laubsägearbeit.

    So oder so wird es bei der Umsetzung des Gesetzes ganz gewaltig knirschen, so schlecht wie das Gesetz ist. Das renkt sich schon ein, aber blöd ist halt, dass irgendwer das alles im Zweifel einmal gerichtlich feststellen lassen muss – was natürlich Ärger, Stress und Zeitaufwand mit sich bringt, den man eigentlich niemandem wünschen kann. Und gerade Müttern wünscht man das nicht.

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  11. Der Absatz „Stiefkindadoption“ führt aber auch an:
    „Das Abstammungsrecht soll in der nächsten Legislaturperiode umfassend an die neuen Familienformen und die neuen medizin-technischen Zeugungsmöglichkeiten angepasst werden, siehe dazu unser Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“.

    Vielleicht macht das einen „Skandal“ überflüssig?

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  12. Was ich auch einigermaßen problematisch finde und was scheinbar keiner irgendwie bemerkt:
    Mit dem Einführen der Möglichkeit der Ehe ist die Möglichkeit der Lebenspartnerschaft aufgehoben.
    Bitte was?

    Ich persönlich versteh ja nicht ganz, warum alle dafür kämpfen, dass die Homo-Ehe erlaubt ist, ich würde eher für die Abschaffung der Ehe generell plädieren. 😉

    Und wenn dann nur noch Lebenspartnerschaften, wo es also weniger Fesseln usw gibt – und dies müssen dann nicht an eine romantische Liebesbeziehung geknüpft sein und evtl auch nicht nur zwei Personen umfassen.

    Wenn ich mit meiner besten Freundin oder meinem Cousin eine Familie gründen will, ohne mit dem Gegenüber Sex zu haben oder eine derartige Beziehung, sondern eine Freundschaftliche bzw Geschiwsterliche Liebe besteht.

    Wenn ich gar mit mehreren Freunden eine Lebensgemeinschaft gründe, die auch irgendwelche rechtlichen RECHTE haben sollen…

    Das alles kommt überhaupt nicht vor.
    Keine Sicherheit und Stabilität für Familienmodelle die nicht auf einer Paarbeziehung beruhen. Keine rechtliche Sicherheit und Stabilität für die Kinder in solchen Situationen, die eigentlich – emotional und ökonomisch – viel besser geschützt und stabilisiert sind als in Paarbeziehungen – wenn das Gestz das nicht boykottieren würde.

    Es wird immer nur um die Ehe der 1+1 – Beziehung und die patriachale Kleinfamliie gekämpft.

    Und jetzt dürfen alle heiraten, sofern sie eine romantische Liebesbeziehung haben und nur zwei Leute sind, aber das Recht eine weniger fesselnde und trotzdem anerkannte Bindung – Lebenspartnerschaft – einzugehen, das wird ihnen im selben Moment weggenommen….

    Das tut weh.

    Ich sehe durchaus den Erfolg durch die Erlaubnis und freue mich! 🙂
    Aber ich sehe eben auch, dass ein Käfig gegen einen neuen eigentauscht wurde.

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  13. @Freeyourgender – Zum Thema Frau* – in meiner Schreibweise meine ich damit alle Menschen, die von klein auf in dem Bewusstsein erzogen worden bzw. aufgewachsen sind, dass sie später mal schwanger werden können. Das ist unabhängig davon, ob sie es tatsächlich werden können oder z.B. aufgrund einer Krankheit/Gendisposition nicht. Denn das wissen sie ja in der Regel nicht. Also letztlich meine ich die meisten Cisfrauen und Transmänner. Alle, die sich mit der Frage, ob sie schwanger werden wollen oder nicht, auseinander setzen müssen.
    Vgl. dazu auch https://antjeschrupp.com/2013/04/27/schwangerwerdenkonnen-und-symbolische-ordnung/

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  14. Ansonsten: Das Sternchen benutze ich bei Frau*/Mann* sowieso nur, wenn es um ein Thema geht, bei dem die Frage des Evtl-Schwangerwerdenkönnens (oder nicht) relevant ist. Bei den allermeisten Themen ist sie das ja nicht.

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  15. momentsche mal! hier läuft doch was schief?!

    es geht auch um rechte anderer! irgendjemand muss ja der vater sein oder?
    also es gibt da die „rechte“ oder „wünsche“ der leiblichen mutter, des leiblichen vaters und hey, da is ja auch noch jmd – das kind! ich finde dass das absolut richtig ist dass die „zweite“ mutter das kind adoptieren muss – dabei wird geprüft wer der vater ist und ob er nicht evtl auch berechtigtes interesse am kind hat. zb: (nicht böse sein, das ist ein worst-case-szenario) lesbisches frau will ein kind – schnappt sich einen dummen – macht mit ihm ein kind und dann schwuppdiwupp ist er nicht der vater weil „automatisch“ die ehefrau mit elternteil wird… hallooo?? gehts noch.

    da is eher gefragt die mann/frau ehe dahingehend zu ändern dass nicht automatisch der ehemann vater wird, sondern auch hier sollte geprüft werden ob das so rechtens ist…

    natürlich alles mit maß und ziel!

    bei man&frau ists halt in erster instanz möglich anzunehmen dass der ehemann auch der vater ist…
    bei gleichgeschlechtlichen paaren eher schwierig … da ist eine feststellung des vaters durchaus auch sinnvoll… ich würde schon gern wissen woher ich biologisch abstamme…

    und daher ich finde schon dass das korrekt ist!
    nicht biologische verwandt = adoption GANZ EINFACH!

    aber stimmt „gleich“ isses nicht –
    also passt die „alte“ ehe an die „neue“ an!

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  16. Stellt sich noch die Frage, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Das BVerfG hat meines Wissens in der Vergangenheit die Definition „Verbindung von Mann und Frau“ zu Grunde gelegt. Ich spekuliere aber, dass sie das nicht aufrechterhalten werden.

    Stellt sich noch die Frage welchen materiellen Gehalt Art. 6 I GG überhaupt hat, wenn der einfache Gesetzgeber die Definition ändern kann.

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  17. @Hans-Georg: „Stiefkindadoption ist auch bei heterosexuellen Paaren notwendig wenn ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt.“ Eben, und für diesen Fall ist die Stiefkindadoption ja auch gemacht. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob es für das Kind wirklich vorteilhafter ist, einen anderen „fremden“ als den bisherigen 2. Elternteil (den es ja meist noch gibt) in der Geburtsurkunde stehen zu haben. Hierfür muss die adoptierende Person nachweisen, dass sie mittlerweile eine elterliche Funktion erfüllt und eine Bindung zu dem Kind hat.
    Dies aber zu verlangen bei einem Kind, das als Wunschkind in eine Ehe (darf ich ja nun sagen) zweier Frauen geboren wird und selbstverständlich beide Frauen als Elternteile haben wird, ist einfach absurd. Es ist ein Verfahren, dass der Situation in keiner Weise gerecht wird, und dem Kind außerdem rechtliche Nachteile verschafft, da die gebärende Mutter als Alleinerziehende gilt. Das ist eine Ungleichstellung gegenüber den Männern, die entweder qua Ehestatus automatisch Vater sind, oder, falls unverheiratet, die Vaterschaft in einem unaufwändigen Akt einfach „anerkennen“ können. Völlig wurscht, ob sie wirklich der genetische Vater sind oder nicht, es reicht wenn ein Mann „hier, ich!“ sagt und das wars.

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  18. selbst wenn die Ehe im GG Mann u Frau bedeutet, muss das neue Gesetz doch nicht zwangsläufig verfassungswidrig sein, meine ich. Der Ehe zwischen Mann und Frau wird ja nichts weggenommen, der Schutzanspruch aus Art. 6 Abs. 1 bleibt unangetastet. Es sei denn, man legt das Wort „besonders“ extrem streng aus.

    Der Gesetzgeber hat die Definition ja nur erweitert. Das wäre jetzt meine Argumentation. Die Abweichung der Definition bliebe damit irrelevant.

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  19. @Antje
    Danke für Deine Definitionsbeschreibung von Frauen*

    Du schreibst:
    „Ansonsten: Das Sternchen benutze ich bei Frau*/Mann* sowieso nur, wenn es um ein Thema geht, bei dem die Frage des Evtl-Schwangerwerdenkönnens (oder nicht) relevant ist. Bei den allermeisten Themen ist sie das ja nicht. “

    Das geht mir leider nicht so, ich bin dabei eine eigene Sprache zu entwickeln, um meine Texte verständlich zu machen, denn der homonyme Begriff „Frau“ differenziert nicht die Geschlechtsidentitäten sondern geht immer vom „Dudengeschlecht Frau“ aus. Da ich der Meinung bin das Frauen als Frauen geboren werden, auch mit männlichem Genital möglich, lehne ich alle Trans*Begriffe ab, da diese nur einen sozialen Wechsel beschreiben, aber diese Personen in ihrem Geschlecht, dass ihnen aufgrund ihres Genitals zugewiesen wurde belassen.
    (offtopic jetzt zu Deinem Eingangspost, evt. wäre es schön, wenn Du Dich diesem Sprachproblem in einem eigenen Artikel annimmst, das wäre sehr wichtig, würde mich freuen)

    „Die Grenzen Deiner Sprache, sind die Grenzen Deiner Welt“
    Wittgenstein

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  20. Schön wäre, wenn person ihr Interesse am Kind aktiv aberkennen müsste. Kann doch Partnerin und biologischer Vater beide mit in die Verantwortung genommen werden. Und wenn eine von beiden nicht will, aktiv zurücktreten. Kosten Adoptionen wirklich was? D.H., eine muss zahlen, wenn sie Erziehungsarbeit übernimmt?

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  21. @Hans-Georg
    „Noch ist es nicht möglich, dass ein Mann schwanger werden kann.“
    Die Grünen sind doch dabei, dies zu ändern…..also die Hoffnung nicht aufgeben.

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  22. „Da ich der Meinung bin das Frauen als Frauen geboren werden, auch mit männlichem Genital möglich“

    Nein, ist es nicht. Frauen sind die Menschen, die die organischen Anlagen haben, schwanger werden zu können. Männer können das nicht. Und Intersexualität geht in der Regel auf Gendefekte zurück.

    Deine Position führt dazu, zur Untergrabung von Frauenthemen: Getrennte Räumlichkeiten, unterschiedliche medizinische Behandlungen, Mutterschutz, Abtreibung etc. „öffnet“ man dann für „alle“, mit der Folge, dass Männer sich überall in den Vordergrund drängen werden und Frauen Nachteile erleiden. Bestimmte Themen betreffen halt nur Frauen. Folglich können Frauen auch nicht männlich sein. Und Lesben auch nicht schwul oder umgekehrt.

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