Meine Vorträge kosten in aller Regel Geld, es wird also ein Honorar vereinbart. Zusätzlich zu diesem Honorar, das von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen kann, kommen für die Veranstalterinnen noch folgende Kosten hinzu:
- Eine Anreisepauschale in Höhe des Preises einer DB-Fahrkarte 2. Klasse (Flexpreis) von Frankfurt/Main aus zum dem Veranstaltungsort nächstgelegenen Zug-Bahnhof. Diese Pauschale wird zum Honorar auf meiner Rechnung hinzu addiert, das heißt, ich lege kein Bahnticket vor (ich besitze eine Bahncard 100). Ich berechne grundsätzlich den vollen Ticketpreis, weil sich in der Höhe des Bahnpreises auch der zeitliche Aufwand für meine Anreise ausdrückt, d.h. die Anreisepauschale ist kein Ersatz für tatsächlich entstandene Fahrtkosten, sondern Bestandteil meines Honorars. Sollte es aus abrechnungstechnischen Gründen gewünscht sein, dass ich einen Teil meines Rechnungsbetrags als Reisekosten geltend mache, bin ich dazu gerne bereit den Richtlinien der jeweiligen Organisation entsprechend. Wenn demnach allerdings nur ein geringerer Betrag erstattet wird als die Kosten eines Bahntickets 2. Klasse, erhöht sich mein Vortragshonorar um diesen Differenzbetrag.
- Den Transport vom nächstgelegenen Zug-Bahnhof (nicht Busbahnhof!) zum Veranstaltungsort organisieren die Veranstalterinnen. Kosten, die mir dabei eventuell entstehen (zum Beispiel für Taxifahrten), stelle ich zusätzlich in Rechnung. Wenn es nicht zu umständlich und zeitlich machbar ist, fahre ich auch gerne mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich behalte mir aber vor, dies vor Ort je nach Witterung, Gepäck, Tagesform etc. zu entscheiden.
- 19 % Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag meiner Rechnung. Für Auftraggeber:innen in Österreich oder der Schweiz ist ggfs. eine Abrechnung im Reverse Charge Verfahren möglich, insofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Hotelübernachtung möglichst in Bahnhofsnähe.
- Dieses Angebot umfasst nicht die Verschriftlichung meines Vortrags oder sonst eine Form der Dokumentation. Dies muss gesondert vereinbart und ggfs. honoriert werden.
Stornobedingungen: Bis zu einem Monat vor der geplanten Veranstaltung kann meine Beauftragung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro storniert werden. Bis zu einer Woche vorher fällt eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent des vereinbarten Honorars an, bei einer späteren Absage berechne ich 80 Prozent des vereinbarten Honorars.