Meine Vorträge kosten in aller Regel Geld, es wird also ein Honorar vereinbart. Zusätzlich zu diesem Honorar, das von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen kann, kommen für die Veranstalter*innen noch folgende Kosten hinzu:
- Eine Anreisepauschale in Höhe des Preises einer DB-Fahrkarte 2. Klasse (Flexpreis) von Frankfurt/Main aus zum dem Veranstaltungsort nächstgelegenen DB-Bahnhof. Diese Pauschale wird zum Honorar auf meiner Rechnung hinzu addiert, das heißt, ich lege kein Bahnticket vor. Ich berechne grundsätzlich den vollen Ticketpreis, weil sich in der Höhe des Bahnpreises auch der zeitliche Aufwand für meine Anreise ausdrückt, d.h. die Anreisepauschale ist kein Ersatz für tatsächlich entstandene Fahrtkosten, sondern Bestandteil meines Honorars. Da ich eine Bahncard 100 besitze, kann ich auch keine Belege vorlegen. Sollte es aus abrechnungstechnischen Gründen gewünscht sein, dass ich einen Teil meines Rechnungsbetrags als Reisekosten geltend mache, bin ich dazu gerne bereit den Richtlinien der jeweiligen Organisation entsprechend. Wenn demnach allerdings nur ein geringerer Betrag erstattet wird als die Kosten eines Bahntickets 2. Klasse, erhöht sich mein Vortragshonorar um diesen Differenzbetrag.
- Den Transport vom nächstgelegenen Zug-Bahnhof (nicht Busbahnhof!) zum Veranstaltungsort organisieren die Veranstalterinnen. Kosten, die mir dabei eventuell entstehen (zum Beispiel für Taxifahrten), stelle ich zusätzlich in Rechnung. Wenn es nicht zu umständlich und zeitlich machbar ist, fahre ich auch gerne mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Ich behalte mir aber vor, dies vor Ort je nach Witterung, Gepäck, Tagesform etc. zu entscheiden.
- Wenn notwendig, Hotelübernachtung möglichst in Bahnhofsnähe.
- Dieses Angebot umfasst nicht die Verschriftlichung meines Vortrags oder sonst eine Form der Dokumentation. Dies muss gesondert vereinbart und ggfs. honoriert werden.
- Ich bin in 2026 nach §19 UstG als Kleinunternehmerin von der Umsatzsteuer befreit. Möglicherweise ändert sich das in 2027, dann kämen auf den Gesamt-Rechnungsbetrag noch einmal 19% Umsatzsteuer hinzu. Das entscheidet sich gegen Jahresende.
Stornobedingungen:
Bis zu einem Monat vor der geplanten Veranstaltung kann meine Beauftragung gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro storniert werden. Bis zu einer Woche vorher fällt eine Stornierungsgebühr von 50 Prozent des vereinbarten Honorars an, bei einer späteren Absage berechne ich 80 Prozent des vereinbarten Honorars. Muss die Veranstaltung wegen höherer Gewalt kurzfristig ausfallen (Beispiel Bahnstreik), berechne ich 50 Prozent des vereinbarten Honorars.
Wenn die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, wird der gezahlte Stornobetrag dann angerechnet.