Einfach mal von allen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen? No way!

Neuerdings kommt es immer häufiger vor, dass Veranstalter (Kirchen, VHS usw), bei denen ich einen Vortrag oder Workshop halten soll, von mir vorsorglich ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Sie geben mir dann einen Bescheid, in dem steht, dass sie das aufgrund gesetzlicher Regelungen brauchen würden, ich kann es dann beim Bürgeramt beantragen (kostet 13 Euro in Geld und Zeit).

Ein erweitertes Führungszeugnis ist aber laut §30 BZRG nur erforderlich (und darf auch nur in diesem Fall beantragt werden) bei Dozent*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Dort steht, man darf ein erweitertes Führungszeugnis verlanngen,

„wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird für
a) eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
b) eine Tätigkeit, die in einer Buchstabe a vergleichbaren Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.“

Das ist bei mir nicht der Fall. Trotzdem habe ich jedes Mal Hickhack mit den Behörden. Manchmal reden sie sich damit heraus, dass man ja nicht ausschließen kann, dass bei einem Vortrag auch mal ein Mensch unter 18 drin sitzt. Aber ehrlich, ist das mit dem Gesetzestext gemeint?

Ich bleibe bei meiner Ansicht: Diese Bescheide letztlich gelogen, denn die Behauptung, laut Gesetz bräuchten sie ein erweitertes Führungszeugnis. Aber das ist nicht der Fall. Und die DSGVO verbietet das Sammeln unnötiger Daten.

Der wahre Grund ist natürlich, dass sie ihre Abläufe automatisieren und keinen Bock haben, zu unterscheiden zwischen Dozent*innen, die eins brauchen und die nicht. Entsprechen wird auch gerne behauptet, man hätte im Hause ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt erarbeitet, und das würde eben die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses vorsehen. Meinem Rechtsempfinden widerspricht das: Man kann doch nicht als Kirche oder Institution Auskünfte von Mitarbeitenden verlangen, zu denen man nicht berechtigt ist, mit der Begründung, das würde das selbstgemachte „Schutzkonzept“ so vorsehen.

Meiner Ansicht nach steckt dahinter eh nur die Faulheit, sich mit dem Thema tatsächlich zu beschäftigen. Statt wirklichen Schutz vor sexualisierter Gewalt zu gewähren, wird Aktionismus nur simuliert. Das ist ein so typisches Beispiel für alles, was schief läuft in unserer Mentalität und Bürokratie. Am Ende gibt es massenweise zu Unrecht eingesammelter Daten und massenweise bürokratische Abläufe für nichts und wieder nichts, und es nennt sich Kinder- und Jugendschutz.

Habt Ihr das auch schon erlebt? Oder arbeitet ihr in einer solchen Behörde? Macht da nicht mit!

Hier auch die längliche facebook-Diskussion zu diesem Post


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Comments

2 Antworten zu „Einfach mal von allen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen? No way!“

  1. Das ist der Anfang einer neuen, mir fällt grad kein guter Begriff ein.

    Ich könnte mir vorstellen, dass auch Vermieter demnächst ein Führungszeugnis verlangen.

    Beim Tierheim braucht man das schon, wenn man mit den Hunden spazieren gehen will.

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  2. […] Antje Schrupp berichtet davon, dass Veranstaltende von ihr in letzter Zeit häufig erweiterte Führungszeugnisse verlangen, obwohl die Veranstaltungen nichts mit Minderjährigen zu tun haben – und das sogar für bloße Vorträge. Sie nennt allgemein Volkshochschulen und kirchliche Träger. Ob solche übergriffigen Anforderungen häufig sind oder Schrupp nur Pech mit ihren Auftraggebenden hat, ist schwer einzuschätzen. Auch in Einzelfällen ist es bedenklich, die doch sehr eingriffsintensive Methode der Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses derartig zu trivialisieren. Unter § 30a BZRG lassen sich Vortragstätigkeiten mit erwachsener Zielgruppe eher schwer subsumieren. Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht dürften wohl gute Aussichten haben. […]

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