Lesbischer Iranerin droht Abschiebung

Diese Nachricht habe ich eben von einer Freundin bekommen. Ein Berliner Gericht hat die Abschiebung einer 31jährigen lesbischen Iranerin beschlossen, obwohl diese von einem iranischen Gericht in Abwesenheit aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zum Tode verurteilt worden ist. Das deutsche Gericht beruft sich bei ihrer Entscheidung auf ein Gespräch mit Beamten des deutschen Außenministeriums mit der im Iran lebenden Mutter der Betroffenen, die aus Angst abgestritten hat, dass ihre Tochter lesbisch sei. Mit der Ignoranz gegenüber dem von den Anwälten nachgewiesenen Todesurteil macht sich die deutsche Gerichtsbarkeit der Beihilfe zum Mord schuldig. Das Strafrecht der Islamischen Republik Iran ist eindeutig. Nach § 110 steht auf homosexuelle Handlungen die Todesstrafe. Auf explizit lesbische Handlungen 100 Peitschenhiebe. Nach der vierten Verurteilung ebenfalls die Todesstrafe. Die Tötungsart steht im Ermessen des religiösen Richters. Bei Jasmin wurde der Tod durch Steinigungbeschlossen. Unter Präsident Ahmadinejad hat der Tugendterror drastisch zugenommen. Im Mai hatte die iranische Sittenpolizei in Teheran über 1000 Männer festgenommen, die im Verdacht des

read more Lesbischer Iranerin droht Abschiebung