Anatol Stefanowitsch hat auf meinen gestrigen Blogpost mit einem Kommentar in seinem eigenen Blog geantwortet, und einige interessante Einwände gebracht und mich auch auf einige Schwachstellen in der Argumentation hingewiesen. Da man bei ihm nicht kommentieren kann und die Kommentare unter meinem Ursprungspost sich inzwischen in ganz andere Richtungen entwickelt haben, schreibe ich diese weitergehenden Überlegungen einfach jetzt hier hin. Scharfsinnig hat Anatol eine große Schwachstelle in meiner Argumentation gefunden, nämlich dass das Verhältnis zwischen Menschen_Körpern und den Anderen sehr viel komplizierter ist. Denn natürlich findet die Selbstverfügung über den eigenen Körper niemals losgelöst von Beziehungen statt, und zwar nicht nur insofern wir immer geprägt sind von gesellschaftlichen Entwicklungen – den Aspekt hatte ich in meinem Artikel über Sterbehilfe bereits untersucht – sondern auch viel konkreter: Nämlich insofern auch bei den Beispielen, die ich für körperliche Selbstverfügung angeführt habe (Abtreibung, Prostitution, Sterbehilfe, er nimmt noch das Beispiel Drogengebrauch hinzu) immer konkrete andere Menschen involviert sind. Diesen Aspekt hatte ich im
Prostitution
Beim eigenen Körper endet der Arm des Gesetzes
Dass Menschen über ihren eigenen Körper verfügen können, liegt in der Natur der Sache. Denn Mensch und Körper sind nicht zu trennen. Mensch_Körper sind allein miteinander, oder können es zumindest sein. Mensch ist Körper. Ob Menschen über ihren eigenen Körper verfügen (dürfen), ist deshalb keine offene Frage, über die gesellschaftlich zu entscheiden wäre, sondern eine Tatsache, die bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Keine Ordnungsmacht der Welt kann Menschen zum Beispiel daran hindern, Sex gegen Geld zu tauschen, Abtreibungen vorzunehmen oder das eigene Leben zu beenden. Kein Polizist kann sich zwischen einen Menschen und ihren Körper stellen. Wer die Eigenverfügung über den menschlichen Körper gesetzlich kontrollieren will, muss zu krassen Maßnahmen greifen, die auf eine Weise in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, die heute nicht mehr als akzeptabel gilt: Man kann natürlich Ehefrauen dazu zwingen, einen „Keuschheitsgürtel“ zu tragen, damit kein unbefugter Penis in ihre Vagina eingeführt wird. Man kann auch Schwangere oder Menschen, die man für suizidgefährdet hält, rund um die
Fünf Thesen zu Prostitution
Angesichts der jüngsten Debatten rund um das Thema Prostitution habe ich mal fünf Punkte aufgeschrieben, die mir in diesem Zusammenhang wichtig erscheinen und mir bei den Diskussionen fehlen. Sie beziehen sich ausschließlich auf die freiwillige Prostitution, also nicht auf Zwangsprostitution und Menschenhandel, was ein völlig anderes (und, nebenbei, wichtigeres) Thema ist. Aber bei der Ablehnung von Zwangsprostitution und Menschenhandel sind sich ja alle einig. Uneinigkeit besteht im Hinblick auf die Einschätzung von freiwilliger Prostitution. Doch Freiwilligkeit allein ist noch kein Beweis für die Okayheit einer Handlung, es sei denn, man würde sich völlig einer neoliberalen Logik des „anything goes, Hauptsache es lässt sich damit Geld verdienen“ verschreiben. Freiwilligkeit ist nicht das Ende der Diskussion über Prostitution, sondern höchstens ihr Anfang. Denn alles, was nicht freiwillig geschieht, ist sowieso indiskutabel. Hier also meine 50 Cent. 1. Prostitution ist keine Naturerscheinung, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt Von der Prostitution wird gerne behauptet, sie sei das „älteste Gewerbe der Welt“, was so viel bedeutet
Nichts gegen Sex (censored). Ich bin dafür und dagegen.
Die Diskussionen um die öffentlichen Darstellungen von Sexualität, um pornografische Ästhetik auf Werbeplakaten und so weiter sind seit langem verkorkst.
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