Körper, Gesetze, Beziehungen (Teil 2)

Anatol Stefanowitsch hat auf meinen gestrigen Blogpost mit einem Kommentar in seinem eigenen Blog geantwortet, und einige interessante Einwände gebracht und mich auch auf einige Schwachstellen in der Argumentation hingewiesen. Da man bei ihm nicht kommentieren kann und die Kommentare unter meinem Ursprungspost sich inzwischen in ganz andere Richtungen entwickelt haben, schreibe ich diese weitergehenden Überlegungen einfach jetzt hier hin.

Scharfsinnig hat Anatol eine große Schwachstelle in meiner Argumentation gefunden, nämlich dass das Verhältnis zwischen Menschen_Körpern und den Anderen sehr viel komplizierter ist. Denn natürlich findet die Selbstverfügung über den eigenen Körper niemals losgelöst von Beziehungen statt, und zwar nicht nur insofern wir immer geprägt sind von gesellschaftlichen Entwicklungen – den Aspekt hatte ich in meinem Artikel über Sterbehilfe bereits untersucht – sondern auch viel konkreter: Nämlich insofern auch bei den Beispielen, die ich für körperliche Selbstverfügung angeführt habe (Abtreibung, Prostitution, Sterbehilfe, er nimmt noch das Beispiel Drogengebrauch hinzu) immer konkrete andere Menschen involviert sind. Diesen Aspekt hatte ich im Fall Sterbehilfe kurz in Klammern gestreift, aber es stimmt natürlich auch bei den anderen Themen. Anatol schreibt:

„Sobald eine Abtreibung nicht durch die Schwangere selbst vorgenommen wird (was niemand sich ernsthaft wünschen kann), ist dort auch eine zweite Person beteiligt, und zwar auf eine Art und Weise, die der Sterbehilfe sehr ähnlich ist. Und auch bei der Prostitution ist per Definition mindestens eine weitere Person (der Sexkäufer) beteiligt, und in der real existierenden Prostitution sind außerdem eine Reihe anderer Personen beteiligt, die (um es neutral auszudrücken) die „Infrastruktur“ zur Verfügung stellen und dafür substanziell am Profit beteiligt sind.“

Dieser Aspekt nimmt lediglich im Fall der Sterbehilfe eine besondere Rolle ein, weil hier die juristischen Debatten, gegen die ich mich wende, sich speziell eben mit der Hilfe beschäftigen, also der Involviertheit der anderen. Anders als ein Verbot der Abtreibung oder der Prostitution, das sich auf die „körperbestimmende“ Person selber richtet (obwohl: Auch beim Prostitutionsverbot wird ja vor allem gefordert, die Freier zu bestrafen), richtet sich ein Verbot der Sterbehilfe nicht gegen diese Person selbst, ich vermute deshalb, weil es in diesem Fall besonders klar ist, dass Gesetze faktisch nicht in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen können: Es wäre ja lächerlich, Suizid per Gesetz zu verbieten, denn man könnte ihn nicht bestrafen (man kann allerdings Suizid mit einem moralischen Bann belegen, was die christlichen Kirchen ja lange gemacht haben. Aber mir geht es hier um Gesetze im juristischen Sinn).

Ich würde vorschlagen, in dem ganzen Kuddelmuddel zwei Aspekte zu unterscheiden, nämlich dass sich die Frage „Was soll ich tun?“ für die Betroffenen (die Schwangere, den Lebensmüden, die Sexarbeiterin) völlig anders stellt als für die anderen Beteiligten (die Abtreibungsärztin, den Sterbehelfer, den Freier, die Bordellbesitzerin). Für diese anderen handelt es sich tatsächlich um ein ethisches Problem: Sie müssen entscheiden, in welcher Weise sie mit anderen interagieren möchten, welche Wertmaßstäbe sie dabei anlegen und so weiter.

Für diejenigen, deren Körperlichkeit, deren Selbst dabei involviert ist, handelt es sich meiner Ansicht aber nicht (nur) um eine ethische Frage. Sondern sie stehen eventuell vor dem Dilemma, dass es die konkrete Situation, in der sie sich befinden, unmöglich macht, sich so zu verhalten, wie sie es sich eigentlich für ein gutes Leben wünschen. So, als hätten sie nicht wirklich eine Wahl  (was die Voraussetzung für ethische Entscheidungen wäre), sondern die Abtreibung, der Suizid, die Prostitution ist für sie eine Notwendigkeit (was nicht dasselbe ist, wie äußerer Zwang). Das trifft natürlich nicht für alle zu, mein Punkt ist, dass diese Fälle vorkommen.

Es gibt Fälle, in denen Menschen es als notwendig ansehen, abzutreiben, sich zu prostituieren, Suizid zu begehen, in denen sie es nicht als Wahl empfinden. Und das bedeutet, dass sie auch dann abtreiben, sich prostituieren, Suizid begehen, wenn ihnen das aufgrund der äußeren Umstände eigentlich unmöglich gemacht wird.

Auch als Abtreibungen noch bestraft wurden, haben Frauen abgetrieben. Sie mixten sich Abführmittel, stocherten mit Nadeln in ihrer Vagina herum, stürzten sich von Treppen in der Hoffnung auf eine Fehlgeburt. Menschen, die für sich keine Möglichkeit des Weiterlebens sehen, begehen Suizid, auch wenn ihnen keine organisierte Sterbehilfe zur Verfügung geht – die Abläufe sind nur, ebenso wie bei der Abtreibung, unvergleichlich grausamer. Und Frauen, die keine andere Möglichkeit haben oder sehen, sich oder ihre Kinder zu ernähren, werden Sex für Geld verkaufen, auch wenn Prostitution gesetzlich verboten ist. Sie machen es dann eben unter schlechteren Bedingungen.

Und das ist es, worauf ich hinauswollte, als ich schrieb, dass kein Gesetz der Welt die Selbstverfügung über den eigenen Körper, über sich selbst, unterbinden kann. Weil eben diese Verfügungsmacht ein Fakt ist, keine offene Frage. Menschen können es, und deshalb tun sie es auch, wenn es ihnen notwendig erscheint.

Thus said nun zu Anatols zentralem Einwand, der schreibt, dass es bei den angesprochenen Themen eben um

„Fragen gemeinschaftlicher Normen (geht), einerseits, weil die Existenz einer Gemeinschaft Vorbedingung für diese Dinge ist und andererseits, weil sie Auswirkungen auf die Gemeinschaft haben (können). Sie unterliegen damit legitimer Weise ethischen Bewertungen durch die Gemeinschaft (was natürlich nicht automatisch eine bestimmte ethische Bewertung richtig macht).

Das stimmt eben meiner Ansicht nach nur für solche Fälle, in denen Abtreibung/Prostitution/Suizid tatsächlich eine Wahl ist in dem Sinne, dass die Betroffenen sich dafür entscheiden, obwohl sie andere Optionen hätten. Das gibt es natürlich. Und es ist auch tatsächlich zu vermuten, dass diese Personengruppe durch Gesetze gewissermaßen „abgeschreckt“ wird, denn bei einer Wahl geht es immer auch um den Preis, der je nachdem zu bezahlen ist.

Und deshalb bin ich auch sehr dafür, dass wir über diese Dinge gesellschaftlich diskutieren, dass wir Symposien abhalten, ethische Aufsätze schreiben, Diskussionsrunden einrichten, whatever. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Themen rein der individuellen Entscheidung der Einzelnen überlassen werden sollten (was ich ja zum Beispiel auch im Gespräch beim Missy Magazine über Prosititution vertreten habe). Ich bin also mit allem ganz einverstanden, was Anatol weiter dazu schreibt, aber nicht mehr an diesem Punkt:

„Da Gesetze nichts anderes sind als das institutionalisierte ethische Gerüst einer Gesellschaft, soll das keine abstrakte moralphilosophische Diskussion sein, sondern auch eine Diskussion über die Weiterentwicklung von Gesetzen.“

Hingegen bin ich der Ansicht, dass diese Debatten sich unbedingt außerhalb des juristischen Bereichs abspielen sollten. Und zwar deshalb, weil Gesetze gerade von konkreten Beziehungen absehen, sondern allgemeingültige Regeln formulieren – genau das ist ja ihr Sinn. Der „Hebel“ für ethische Debatten über Themen wie Abtreibung, Suizid, Prostitution hingegen liegt aber gerade an der Schnittstelle zwischen der Person, um die_deren Körper es hierbei geht, und dem konkreten Beziehungsgefüge, in das sie eingebunden ist.

Wenn ich mit einer Person in Beziehung bin, die vorhat, abzutreiben, sich zu prostituieren, Suizid zu begehen, dann ist das pure Vorhandensein gesetzlicher Regelungen kontraproduktiv für unseren Austausch. Gerade wenn sie sich in einem Konflikt befindet zwischen dem, was sie selbst eigentlich für ein „gutes Leben“ hält und dem, was zu tun sie für notwendig hält, wird das Vorhandensein von Gesetzen sie daran hindern, diesen Aspekten überhaupt nachzugehen, sie offen zu thematisieren oder vielleicht sogar sich selbst einzugestehen.

So wie wir es leider beim Thema Abtreibung erlebt haben, wo der Kampf gegen gesetzliche Verbote in der Frauenbewegung teilweise umgeschlagen ist in ein Schönreden von Abtreibungen, und wo lange zu wenig Aufmerksamkeit blieb für die Frauen, die aufgrund einer Abtreibung gelitten haben. Zu schnell wurde das als Überbleibsel patriarchaler Indoktrination oder als Propaganda der „Gegenseite“ abgetan. Erst jetzt, wo wir uns so langsam daran gewöhnt haben, dass Abtreibung nicht juristisch verfolgt wird, haben wir wieder die Freiheit, uns genau und anhand konkreter Situationen mit diesen negativen Aspekten zu beschäftigen und die entsprechenden Erfahrungen ernst zu nehmen.

Ein ähnliches Schönreden beobachte ich derzeit auch bei den Themen Sterbehilfe und Prostitution. Der Kampf gegen gesetzliche Verbote führt dazu, dass genau nicht zur Sprache kommen kann, was negativ – oder meinetwegen auch ethisch bedenklich – daran ist.

Von daher: Ja, die Selbstverfügung über den eigenen Körper, die ich meine, hat nichts mit dem Trugbild von individueller Autonomie zu tun. Sie ist nicht beziehungslos, sie ist gesellschaftlich. Aber diese Gesellschaftlichkeit, diese Bezogenheit, wird von dem Versuch, sie in Gesetze fließen zu lassen, gerade unterminiert.

Foto: Urban Artefakte/Flickr.com cc by-nc-sa

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

6 Gedanken zu “Körper, Gesetze, Beziehungen (Teil 2)

  1. „Der Kampf gegen gesetzliche Verbote führt dazu, dass genau nicht zur Sprache kommen kann, was negativ – oder meinetwegen auch ethisch bedenklich – daran ist.“
    Das halte ich für einen wichtigen Aspekt, der aber auch nur durch eine breite Debatte und durch Sichtbarkeit zu lösen ist. Solange bspw. (wie in dem Interview im Missy Magazin) eine einzelne Prostituierte (die so wie es klang noch in einer vergleichsweise guten Lage ist) gefragt wird und fürchten muss, als Sprachrohr aller gesehen zu werden bei allem, was sie sagt, wie kann sie da eine ehrliche Bilanz ziehen?

    Andererseits frage ich mich aber auch manchmal, ob ich persönlich tatsächlich eine Meinung zur Prostitution haben muss, wo ich doch davon gar keine Ahnung habe? Beim Thema Abtreibung ist mir das einleuchtender.

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  2. Hallo,

    Ich stöbere grade deine Posts durch, eigentlich weil ich das Gefühl hatte, dass Du zur Zeit weniger bloggst. Dann bin ich an diesem Artikel hängen geblieben, über den ich bei der Veröffentlichung bereits sehr viel nachgedacht hatte. Als Soziologin tue ich mich manchmal schwer damit, gewisse Details Deiner Ausführungen zu verstehen, bin ein schwerer Fall von Fachidiotie. Bei diesem Text ist es der letzte Satz.
    Wie ist es denn beispielsweise, wenn die Verfügbarkeit über den Körper eine stärkere institutionelle Einbindung braucht und die Bezogenheit deswegen offensichtlicher ist: zum Beispiel bei der Lebendorganspende? Oder Leihmutterschaft? Oder passt das jetzt gar nicht rein in Deinen Gedankengang?
    Viele Grüße
    Esther

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  3. @esther – Ja, du hast recht, zur Zeit blogge ich nicht so oft. Das hat aber keinen besonderen Grund. Eigentlich nur den, dass ich mit soviel anderen Dingen beschäftigt bin, dass ich dann einfach keine Zeit habe. Aber das Thema Leihmutterschaft geht mir schon länger im Kopf herum.

    Spontan aus dem Bauch würde ich sagen, dass dies alles Dinge sind, aus denen sich der Gesetzgeber eigentlich heraushalten müsste. Ich finde es problematisch, wenn Leihmutterschaft offiziell geregelt und damit auch als normale Praxis etabliert wird. So ähnlich wie bei Prostitution. Aber auf der Ebene von persönlichen Beziehungen kann ich es mir durchaus vorstellen, dass es Situationen gibt, in denen es zum Beispiel okay ist, Sex gegen Geld einzutauschen, oder eben auch für jemand anderen ein Kind auszutragen. Den Staat geht das alles nichts an, meine ich, der muss nur eingreifen, wenn dann irgendwelche Straftaten begangen werden, und nicht wenn zwei Leute etwas miteinander vereinbaren. Allerdings kann er dann auch nicht angerufen werden.

    Also wenn zum Beispiel eine Frau zusagt, für jemand anderes ein Kind auszutragen und zu gebären, dann geht dieser andere das Risiko ein, dass sie es sich am Ende noch mal anders überlegt. Sollte er ihr Geld bezahlt haben, dann kann er dieses Geld vielleicht zurückfordern, aber er kann von ihr nicht verlangen dass sie das Kind, das sie geboren hat, ihm oder ihr dann auch wirklich übergibt. Nur weil es vorher so ausgemacht war. D.h., bei solchen Abmachungen muss auf die Beziehung gesetzt werden, man kann in Konfliktfällen nichts das Gesetz anrufen.

    Aber wie gesagt, das ist jetzt nur so hier hin geschrieben und nicht wirklich ausgearbeitet. Um eine wirkliche These daraus zu machen, müsste ich noch genauer darüber nachdenken.

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  4. Hallo Antje,

    vielen Dank für Deine Antwort. Ich verstehe den Punkt, dass Beziehungen sich verändern, sobald sie vom Staat in Gesetze gegossen werden. Es besteht die gute Chance, dass sich dadurch so eine Art Anspruch ergibt, für welche Seite auch immer, meistens die Seite, die über mehr Ressourcen verfügt (allein die Tatsache, dass irgendwas gesetzlich geregelt ist, führt ja nicht automatisch dazu, dass soziale Ungleichheit ausgeglichen wird, kann ja sogar das Gegenteil der Fall sein). Schwierig ist das ganze ja dadurch, und jetzt komme ich zu dem Punkt, den ich Dir ja schon länger versprochen habe, dass die konkrete Verfügung über den eigenen Körper ja teilweise extremen Zwangslagen unterliegt. Norbert Elias beschreibt Zwänge, die durch die gesellschaftliche Struktur entstehen als „Figurationen“. Um aufzuzeigen wie in Frankreich der absolutistische Zentralstaat entstand, analysiert er über die entscheidenden Jahrhunderte hinweg die Benimmbücher. Ich formuliere das hier mal etwas platt, aber er fragte sich, wie der König es schaffte seine relativ freien Adeligen dazu zu bekommen sich den umständlichen Gepflogenheiten, die die höfische Etikette im absolutistischen Staat von der Oberschicht verlangte, durchzusetzen. Was er dabei jetzt konkret herausgefunden hat interessiert mich dabei weniger (Zar Peter der Große, habe ich gelesen, bereiste ja Europa und setzte die höfische Etikette danach bei sich am Hof auch durch, und zwar mit dem Knüppel. Elias interessiert sich hauptsächlich dafür, wie es zu so einer Monopolisierung der Macht kommen konnte, dass Einzelne so weit eingreifen konnten in die körperlichen Gewohnheiten anderer), sondern es geht mir mehr darum, wie Herrschaftsverhältnisse sich eben auch in konkreten körperlichen Praxen niederschlagen, die essentiell an der Aufrechterhaltung von sozialer Distinktion beteiligt sind. Denn z.B. die damals eingeführten guten Tischmanieren wirken ja bis heute fort als Mittel sozialer Abgrenzung. Filme wie „Pretty Women“ behandeln es sogar explizit. (Puh, endlich habe ich dieses Versprechen eingelöst 🙂
    Ich finde dieses Wort „Figurationen“ ziemlich nützlich, denn anders als „Beziehungen“, das ich als eher neutral empfinde, erinnert es mich daran, dass wir in konkrete soziale Situationen unterschiedliche Voraussetzungen, Möglichkeiten und Handlungsspielräume einbringen. Das ist ja genau das, was Du auch thematisierst. Wenn man bitterarm ist, dann stehen einem meistens dennoch mehrere Optionen offen, aber alle sind irgendwie beschissen. Man kann sich dann nur noch aussuchen, welche von den schlechten Möglichkeiten man wählt, wobei oft die meisten Risiken noch bei den Armen liegen. Ich nehme jetzt mal die Lebendorganspende: Es gibt immer Menschen, die ohne weiteres bereit sind ein Organ zu spenden, meistens für Angehörige. Das ist in Deutschland auch legal, anders als der Organverkauf. Sieht man sich die Zahlen an, dann fällt auf, dass mehr Frauen als Männer lebend Organe spenden (siehe dazu Mona Motakef: „Körper Gabe“, Bielefeld 2011). Auch dies findet also nicht im luftleeren Raum der Liebe innerhalb von Beziehungen statt… Motakef argumentiert weiter, dass durch die Fokussierung der Forschung auf Organtransplantation und deren Institutionalisierung als Behandlungsmethode innerhalb der Medizin dieser „Organmarkt“ ja erst entstanden ist. Ähnlich ist es ja auch bei der Leihmutterschaft. Im Gegensatz zu Prostitution, Sterbehilfe oder auch Drogenkonsum ist Organspende und auch Leihmutterschaft angewiesen auf ziemlich weit fortgeschrittene medizinische Ressourcen. Man braucht dazu teure und aufwendige Ausrüstung und sehr gut ausgebildete ÄrztInnen und Pflegekräfte. Im Gegensatz also zu Prostitution, Abtreibung, Suizid oder Drogenkonsum würde wohl niemand auf die Idee kommen einfach mal so im Selbstversuch ein Organ zu transplantieren. Und deshalb ist hier die Eingriffsmöglichkeit des Staates auch viel größer. Es gibt Staaten, die haben sich gegen die Organtransplantation entschieden. Leihmutterschaft ist in Europa so weit ich weiß verboten. Und obwohl sehr wohlhabende Menschen natürlich ins Ausland fahren können, um diese Verfügungen zu umgehen, sind diese Verbote insgesamt besser durchsetzbar. Unterminieren sie Deiner Meinung nach dennoch die gesellschaftliche Bezogenheit oder ist diese durch die Institutionalisierung sowieso schon umterminiert? Vielleicht begreife ich auch nicht, was Du mit „unterminiert“ in diesem Zusammenhang meinst…

    Liebe Grüße
    Esther

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