Warum Mehrheitsentscheidungen oft undemokratisch sind

Vielleicht habt ihr auch von dem Ansinnen der AfD gelesen, einen Volksentscheid über das deutsche Abtreibungsrecht abzuhalten mit dem Ziel, Abtreibung schärfer zu verbieten. Die Spitzenkandidatin in Sachsen, Frauke Petry, begründete das mit dem angeblich gefährdeten Überleben des deutschen Volkes, in dem bitteschön jede Frau drei Kinder kriegen soll (ich habe mal im Zuge meiner Beschäftigung mit dem demografischen Wandel in einem nationalsozialistischen Buch gelesen, dass deutsche Frauen eigentlich vier Kinder haben müssten, um den Bestand zu erhalten). Mich hat das ganze nochmal zu ein paar demokratietheoretischen Überlegungen gebracht, weil an diesem Beispiel ein grundlegendes Problem des Mehrheitsprinzips deutlich wird: Was ist mit Beschlüssen, die von ihrer Logik her nur bestimmte Menschen betreffen, und andere aber nicht? Ein Verbot der Abtreibung zum Beispiel würde ja nur Menschen betreffen, die schwanger werden können, also praktisch Frauen* unter fünfzig. Sie aber wären bei einer solchen Abstimmung auf jeden Fall in der Minderheit. Ich habe auf die Schnelle keine genauen Zahlen gefunden, aber das Durchschnittsalter in Deutschland liegt ungefähr bei 43 Jahren,

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Angst vor Entzündungen oder: Why change a running system?

Als ich damals über Twitter mitbekommen habe, dass Stephan Urbach sich einen Magneten in die Fingerkuppe hat einbauen lassen, dachte ich erst, das wäre ein Witz. Wieso würde jemand so etwas freiwillig machen? Der einzige Versuch von Körpermodifikation in meinem Leben war ein gestochenes Ohrloch, das sich hinterher permanent entzündete. Dann kam ich zu der Überzeugung: Mein Körper ist völlig okay so, wie er ist, no need to improve. „No need“ im doppelten Sinn des Wortes – keine äußere Notwendigkeit, weil ich keine gesellschaftlichen Normen darüber, wie ein (weiblicher) Körper auszusehen hat, akzeptiere, und keine innere Notwendigkeit, kein Bedürfnis meinerseits, weil – ja, so banal: Ich Angst vor Arztbesuchen und medizinischen Eingriffen aller Art habe. Ich habe ein etwas ehrfürchtiges Verhältnis zu meinem Körper, oder, wie man früher sagte, meinem „Leib“, den ich nämlich nicht „habe“, sondern der ich „bin“. Wenn ich ihn mit jeder x-beliebigen Maschine vergleiche, die ich kenne, hat mein Leib (habe ich) eine außergewöhnliche Fähigkeit zum

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Körper, Gesetze, Beziehungen (Teil 2)

Anatol Stefanowitsch hat auf meinen gestrigen Blogpost mit einem Kommentar in seinem eigenen Blog geantwortet, und einige interessante Einwände gebracht und mich auch auf einige Schwachstellen in der Argumentation hingewiesen. Da man bei ihm nicht kommentieren kann und die Kommentare unter meinem Ursprungspost sich inzwischen in ganz andere Richtungen entwickelt haben, schreibe ich diese weitergehenden Überlegungen einfach jetzt hier hin. Scharfsinnig hat Anatol eine große Schwachstelle in meiner Argumentation gefunden, nämlich dass das Verhältnis zwischen Menschen_Körpern und den Anderen sehr viel komplizierter ist. Denn natürlich findet die Selbstverfügung über den eigenen Körper niemals losgelöst von Beziehungen statt, und zwar nicht nur insofern wir immer geprägt sind von gesellschaftlichen Entwicklungen – den Aspekt hatte ich in meinem Artikel über Sterbehilfe bereits untersucht – sondern auch viel konkreter: Nämlich insofern auch bei den Beispielen, die ich für körperliche Selbstverfügung angeführt habe (Abtreibung, Prostitution, Sterbehilfe, er nimmt noch das Beispiel Drogengebrauch hinzu) immer konkrete andere Menschen involviert sind. Diesen Aspekt hatte ich im

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Beim eigenen Körper endet der Arm des Gesetzes

Dass Menschen über ihren eigenen Körper verfügen können, liegt in der Natur der Sache. Denn Mensch und Körper sind nicht zu trennen. Mensch_Körper sind allein miteinander, oder können es zumindest sein. Mensch ist Körper. Ob Menschen über ihren eigenen Körper verfügen (dürfen), ist deshalb keine offene Frage, über die gesellschaftlich zu entscheiden wäre, sondern eine Tatsache, die bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Keine Ordnungsmacht der Welt kann Menschen zum Beispiel daran hindern, Sex gegen Geld zu tauschen, Abtreibungen vorzunehmen oder das eigene Leben zu beenden. Kein Polizist kann sich zwischen einen Menschen und ihren Körper stellen. Wer die Eigenverfügung über den menschlichen Körper gesetzlich kontrollieren will, muss zu krassen Maßnahmen greifen, die auf eine Weise in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, die heute nicht mehr als akzeptabel gilt: Man kann natürlich Ehefrauen dazu zwingen, einen „Keuschheitsgürtel“ zu tragen, damit kein unbefugter Penis in ihre Vagina eingeführt wird. Man kann auch Schwangere oder Menschen, die man für suizidgefährdet hält, rund um die

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Körper 2.0. Die technische Erweiterbarkeit des Menschen

Wie ist die „technische Erweiterbarkeit des Menschen“, also die Möglichkeit, den biologischen Körper mithilfe von Prothesen, Implantaten und dergleichen zu modifizieren und zu verändern, zu beurteilen? Die Kulturwissenschaftlerin Karin Harrasser wendet sich mit ihrem Essay gegen eine (vor allem seit der Moderne) verbreitete Interpretation, die diese Modifikationen als Verbesserungen oder Weiterentwicklungen des biologischen Körpers verstehen. Denn dabei schwingt immer eine universalistische Norm mit, also eine Vorstellung davon, wie ein („gesunder“, „optimaler“) Körper beschaffen zu sein hat. Und es impliziert eine Hierarchisierung von „besseren“ und „schlechteren“ Körpern. Diese modernen Interpretationen der Mensch-Maschine-Verbindung legen nicht nur ein falsches (historisch männliches) Menschenbild von Autonomie und Individualismus zugrunde, sie führen auch zu „normalistischen Inklusionsmodellen und Unvermeidbarkeitshypothesen“, wie Harrasser schreibt. Daraus entstehen dann die altbekannten langweiligen Kämpfe entlang falscher Dualismen, zum Beispiel zwischen Technikfans, die möglichst schnell alles ausprobieren und ihren Körper „verbessern“ wollen, und Konservative, die alles in einer ominösen „Natürlichkeit“ bewahren wollen und in jeder technischen Modifikation einen Vorschein auf die Apokalypse sehen.

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