Gerade lese ich, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wie die taz gestern berichtet, einen neuen Vorschlag dazu vorgelegt hat, wie künftig das Sorgerecht bei unehelichen Kindern geregelt sein soll.
Ihren ersten Vorschlag hatte ich im August hier kritisiert, weil er vorsah, dass es bei unehelichen Geburten künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht geben soll, auch dann wenn der Vater gar kein Interesse hat. Demnach hätte jede Frau, die außerhalb einer heterosexuellen Paarbeziehung Mutter werden will, vor Gericht das alleinige Sorgerecht eigens beantragen müssen.
„Vaterschaft ist mehr als Sex gehabt haben“ schrieb ich damals, und wies darauf hin, dass Vatersein immer eine soziale Angelegenheit ist. Während eine Frau nämlich nur dann ein Kind zur Welt bringt, wenn sie sich aktiv dafür entscheidet (sie muss das Kind austragen und nicht abtreiben, zum Beispiel), können Männer Kinder zeugen, ohne – vom Sex abgesehen – an diesem Prozess ansonsten irgendwie beteiligt zu sein. Sie können nach dem Sex verschwinden. Oder die betreffende Frau kann die Schwangerschaft verheimlichen oder ein Kind auch gegen den Willen des „Erzeugers“ zur Welt bringen. (Die kontroverse Kommentardiskussion nachzulesen ist lohnend).
Nach dem neuen Vorschlag soll nun, zumindest in jenen Fällen, in denen der betreffende Mann überhaupt kein Interesse an einer Vaterschaft hat, das Sorgerecht weiterhin automatisch bei der Mutter bleiben. Wünscht er das Sorgerecht, so muss er darauf einen Antrag stellen, und dann hat die Frau acht Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen, wenn sie nicht einverstanden ist. Worüber dann gerichtlich entschieden wird.
Spontan gefällt mir dieser Kompromiss ganz gut. Natürlich ist diese Rechtlage immer noch problematisch für Frauen, die keine Beziehung zu diesem Mann wünschen. Andererseits wird die Lage für Mann-Frau-Paare einfacher, die ohne verheiratet zu sein aber doch „kleinfamilienähnlich“ leben möchten oder sich jedenfalls die Erziehung des gemeinsamen Kindes „teilen“ möchten: Hier muss nun nur noch der Mann zu Protokoll geben, dass er das möchte, und das gemeinsame Sorgerecht ist gebongt.
Die jetzigen noch verbleibenden Einwände von Seiten der CDU (über die der Tagesspiegel berichtet, wobei ich nicht wirklich kapiere, worin der Unterschied der beiden Vorschläge genau liegt), dass ein Schweigen der Mutter auf den Antrag des Mannes nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden könne, überzeugen mich nicht wirklich: Auch Mutterschaft ist ja nicht allein damit getan, dass eine Frau ein Kind zur Welt gebracht hat. Zwar kann sie sich, anders als der leibliche Vater es könnte, ihrer Verantwortung erst einmal nicht entziehen – denn im Unterschied zu ihm muss die Mutter bei der Geburt anwesend sein. Sie ist also unmittelbar mit dem Kind und seinen Bedürfnissen konfrontiert. Über diesen Anfangszustand hinaus ist aber auch die Mutterschaft eine soziale Angelegenheit. Und da ist es Müttern prinzipiell zuzumuten, dass sie sich im Zweifelsfall zu einem Widerspruch gegen das väterliche Sorgerecht aufraffen.
Sicher, problematisch könnte das eventuell bei Frauen aus den so genannten „bildungsfernen“ Schichten sein, oder bei emotional abhängigen oder unselbstständigen Frauen – aber diese Probleme müssten auf ihren jeweiligen Feldern gelöst werden, also zum Beispiel in der Bildungspolitik. Sie haben nichts mit dem Sorgerecht zu tun.
Ich finde allerdings schon, dass das Sorgerecht auch mit Sorgepflichten einhergehen müsste. Es ist mir etwas suspekt, dass diese Seite der Medaille bei diesen rechtlichen Diskussionen immer keine Rolle spielt. Denn das ist meiner Ansicht nach wie vor das Schiefe und Problematische an diesem Themenkomplex: Dass man Rechte einklagen kann, Pflichten im Hinblick auf das konkrete Sorgen für Kinder aber nicht (wenn man versuchen würde, einen desinteressierten Vater gerichtlich zum Windeln oder Füttern zu zwingen, wäre das ein Horrorszenario – für das Kind!) Von daher bleibt dieser ganze Versuch, Fürsorgebeziehungen zu verrechtlichen, irgendwie schief.
„Sicher, problematisch könnte das eventuell bei Frauen aus
den so genannten „bildungsfernen“ Schichten sein, oder bei
emotional abhängigen oder unselbstständigen Frauen“ Es wird ja dann
eh eine Benachrichtigung erfolgen, die mit einer Belehrung versehen
ist. Außerdem bleibt zur Not immer noch ein Sorgerechtsverfahren,
wenn die Zustände unhaltbar sind.
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…und dann gibt es da noch den Fall, daß „kleinfamilienähnliche“ unverheiratete Paare zunächst ein paar Jahre ganz gut miteinander auskommen, sich dann aber im Streit trennen. Dann müßten sich ständig zwei verfeindete Parteien einig werden, um das gemeinsame Sorgerecht und eventuelle gemeinsame Sorgepflichten auszuüben. Das stelle ich mir in der Praxis schwierig vor. Daß man durch das gemeinsame Sorgerecht das Stalken erleichtert, davon möchte ich gar nicht reden. Besser für das Kind wäre es, wenn das Sorgerecht im Konfliktfalle der Person zugesprochen wird, bei der das Kind lebt, und die die Verantwortung für es übernimmt. Das muß nicht automatisch die Mutter sein. Es muß nicht einmal ein Elternteil sein.
Den Kompromiß der Frau Justizministerin finde ich also nicht so toll.
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Ich finde, das väterliche Sorgerecht ist nach wie vor diskriminierend für jene unverheirateten Väter geregelt, die ein Interesse an ihrem Kind haben und dafür sorgen wollen. Warum kann denn die Mutter Einspruch gegen den Wunsch des unverheirateten Vaters einlegen, für das gemeinsame Kind sorgen zu wollen? Der an der Versorgung des Kindes interessierte, unverheiratete Vater ist ja schon allein dadurch im Nachteil, dass er das Kind nicht austragen und gebären kann, d.h. dass er nicht, wie die Mutter, aus biologischen Gründen direkt in die Pflicht genommen ist. Es gibt Väter, die bedauern das sehr. Diesen Vätern dann auch noch einen rechtlichen Nachteil daraus zu generieren, finde ich verkehrt. Die können doch nicht für ihr Interesse auch noch bestraft werden.
Natürlich gibt es Väter, die sich aus der Verantwortung stehlen (was nicht okay ist). Es gibt aber auch Mütter, die ihre Schwangerschaft gegenüber dem Erzeuger verheimlichen, was ich auch nicht okay finde, weil diese sich ebenfalls aus der Verantwortung stehlen – nämlich der Verantwortung, ihren Partner als gleichberechtigten Partner zu akzeptieren, ihm gegenüber ehrlich zu sein und dem Kind ein Heranwachsen mit zwei Elternteilen zu ermöglichen. Der Vater sollte – trotz seiner biologischen Nachteile – genauso ein Recht auf das vom ihm gezeugte Kind haben, wie die Mutter, wenn er es möchte. Und wenn er es möchte, sollte das Veto der Frau das nicht unmöglich machen. (Für Vergewaltigungen müßte es freilich Sonderregelungen geben.) Die Frau hat so viel Verfügungsgewalt über das Kinderkriegen, sie kann abtreiben, verheimlichen, austragen, allein erziehen. Einen Vater, der so vorgeht, wird es nie geben können. Das ist unfair und umso unfairer finde ich es, wenn die Frau auch noch ihren biologischen Vorteil ausnutzt, um dem Vater das Kind vorzuenthalten. Das passiert, aber genau davor sollten an der Sorge interessierte, unverheiratete Männer rechtlich geschützt werden. Auch ein Sorgerecht auf Antrag mit Vetorecht der Mutter ist da keine faire, gleichberechtigende Lösung.
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@LeVampyre – die „Ungerechtigkeit“, die du da schilderst, ergibt sich ja erstmal aus der biologischen Tatsache, wie Geburten nunmal so ablaufen. Das ist ja für die Menschen erstmal nicht verfügbar und änderbar, höchstens langfristig könnte man vielleicht außer-körperliche Brutkästen oder sowas erfinden. Aber momentan ist das eben eine Tatsache, also diese Ungleichheit. Wie man ungleiche Verhältnisse „gerecht“ regelt, ist also die Frage. Ich finde es da nicht so sinnvoll, darüber streiten, wer davon mehr Vor- und Nachteile hat, ich würde mal sagen, beide Seiten haben Vorteile und Nachteile, je nach konkreter Situation. Simone de Beauvoir war übrigens der Meinung, dass die Tatsache, dass Frauen Kinder in ihrem Körper austragen müssen und dann mit dem Problem von deren Versorgung erstmal allein da stehen, die Ursache für die Entstehung des Patriarchats war (die Meinung teile ich so nicht, sie dient nur als Beispiel dafür, dass man die Frage, welcher Part mehr Vorteile und mehr Nachteile hat, unterschiedlich sehen kann). Ich finde, deine Position ist hier sehr einseitig auf Seiten der VÄter. Sie hätten nach deiner Lösung alle Vorteile und keinerlei Nachteile – und deshalb fände ich sie auch nicht „fair“.
@georgi – Ich sehe das ähnlich wie du – also dass das Sorgerecht von biologischen Zuständigen entkoppelt werden sollte und denen übertragen werden sollte, die tatsächlich die Sorgearbeit tun. Geteiltes Sorgerecht in Fällen, wo die faktische Versorgung sehr ungleich verteilt ist (und das ist heute oft der Fall) halte ich auch für eine problematische Angelegenheit. In diesem Fall geht es aber ja erstmal nur um die Modalitäten unmittelbar nach der Geburt. Und da finde ich die Option, dass Väter sich entscheiden können, ob sie sorgen wollen oder nicht, und dass die Fälle, in denen es zwischen Mutter und Vater dabei keine Übereinkunft gibt, gerichtlich entschieden werden, nicht so schlecht. Wenn die gefundene Lösung später dann von einer Seite wieder in Frage gestellt wird, muss man dann eben neue Verfahrensweisen finden.
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Ich gebe dir recht darin, dass man an der biologischen Ungleichheit, die besteht, erst einmal nicht viel ändern kann und man diese deshalb zur Grundlage der Bewertung machen muß. Je nach persönlicher Lage haben sowohl Mutter als auch Vater Vor- oder Nachteile dadurch. Die Mutter hat aber viel mehr Möglichkeiten als der Vater, gegen die Nachteile vorzugehen. Sie kann bspw. ohne jedes Vetorechts des Vaters abtreiben, was ich richtig und wichtig finde.
Für den unverheirateten Vater, der das Sorgerecht aber möchte, hat der Umstand, dass er biologisch nicht direkt in Austragung und Geburt des gemeinsamen Kindes eingebunden ist, Nachteile. Könnte er sich nun ohne Vetorecht der Mutter, dafür entscheiden, für das geborene Kind sorgen zu wollen, fände ich das Ausgeglichen – weil somit beide Elternteile zu einem gegebenen Zeitpunkt das Recht haben, sich (unabhängig) vom Partner für oder gegen das Kind zu entscheiden. Wenn der Wunsch des Vaters, für das Kind zu sorgen, aber durch ein Veto der Mutter sofort abgebügelt werden kann – dann hat der Vater zu keinem Zeitpunkt eine von der Mutter unabhängige Möglichkeit sich FÜR das Kind zu entscheiden. Da liegt für mich eine Ungerechtigkeit.
Die Situation, dass die getrennt lebende Mutter dem Vater, der gerne für das gemeinsame Kind gleichberechtigt sorgen möchte, das Kind vorenthält (oder gerne vorenthalten möchte), kenne ich aus meinem persönlichen Umfeld mehrfach. Meist argumentiert die Mutter damit, dass der Vater gar nicht recht für das Kind sorgen könne und dass das Kind deshalb öfter und hauptsächlich bei der Mutter zu sein hätte. Aber das ist ja erst einmal nur eine Behauptung aus Sicht der Mutter – der Vater wird da selten gehört. Ich finde einfach, es müßte aus Gründen der Gleichberechtigung für den Vater die Möglichkeit geben, sich (unabhängig von der Mutter) FÜR das Kind zu entscheiden. Solange dem Veto der Mutter aber uneingeschränkt Recht gegeben wird, hat er diese Möglichkeit nicht, nie – während die Mutter allein alle Vorteile genießt. Sie kann nämlich trotzdem finanzielle Unterstützung von dem Vater einklagen, der dafür aber sein Kind fast nie sehen darf. Das finde ich auch aus erzieherischen, emanzipatorischen Gründen falsch.
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@LeVampyre – das stimmt ja so nicht. Die Mutter hat nach der neuen Regelung eben kein „Vetorecht“ mehr, sondern wenn sie Widerspruch einlegt, muss ein Gericht entscheiden, was der Normalfall ist, wenn zwei Leute sich nicht einigen können. Es ist also nicht wahr, dass „dem Veto der Mutter uneingeschränkt recht gegeben wird.“ Und in dem Fall, dass eine Mutter nicht für das Kind sorgen will, der Vater aber schon, könnte er das auch tun. So ein Fall kommt halt nur sehr viel seltener vor als andersrum, weil praktisch jede Mutter für ihr Kind sorgen will, aber nur ein Teil der Väter. Was die Fälle angeht, die du schilderst, so kommen diese Sorte Fälle natürlich vor. Ebenso gibt es aber Fälle, in denen Männer ihren „Anspruch“ auf das Kind nur deshalb geltend machen, weil sie die Mutter ärgern oder eine Beziehung zu ihr erzwingen wollen, weil sie ihre Trennung aus der Paarbeziehung nicht akzeptieren wollen – also nicht unbedingt aus Interesse an dem Kind. Was das Finanzielle betrifft, also die Unterhaltszahlungen, da hast du recht. Ich bin sowieso dafür, den finanzielen Unterhalt von Kindern über Steuern von der Allgemeinheit zu finanzieren.
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Sie kann nämlich trotzdem finanzielle Unterstützung von dem Vater einklagen, der dafür aber sein Kind fast nie sehen darf.
Das „dafür“ ist ein Denkfehler. Unterhalt und Umgangsrecht sind zwei paar Stiefel. Es gibt viele Väter, die ihre Kinder regelmäßig sehen, aber keinen Unterhalt zahlen (z.B. weil sie keine Kohle haben oder so tun als ob), und auch den umgekehrten Fall.
Wer Unterhalt zahlt, erwirbt damit keine Rechte am Kind. Das Sorge- und Umgangsrecht ist keine Ware, die man kaufen kann. Und umgekehrt muss ein Mann nicht zahlen, um seine Kinder sehen zu dürfen.
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Jugendämter nutzen den Kontakt zum Kind überigens auch nicht als Hebel, um von den Vätern Unterhalt einzutreiben. Und das scheint mir auch völlig richtig so.
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Zitat: „Von daher bleibt dieser ganze Versuch, Fürsorgebeziehungen zu verrechtlichen, irgendwie schief.“
Es gibt weder einen „Versuch“ dies erstmals zu tun (waren sie seither etwa nicht verrechtlicht?), noch wäre die Frage nach der Regelung der Elternrechte des nicht ehelichen Vaters eine Frage der „Fürsorgebeziehungen“.
Also, ähm …… ich weiß ja nicht. Vielleicht liegt die Schieflage daran, dass im obigen Artikel das „Sorgerecht“ und „Fürsorgebeziehungen“ vermischt werden, was nur zu schiefen Ergebnissen führen kann.
Klarstellung: Die „Fürsorgebeziehungen“ zwischen Eltern und Kindern waren und sind „verrechtlicht“. Und werden es wohl immer sein, solange wir in einer Gesellschaft leben, die ihre „sozialen Angelegenheiten“ mittels des Rechtes regelt.
Die aktuelle Verrechtlichung der Fürsorgebeziehung zwischen Eltern und Kindern nennt sich Unterhaltspflicht, deren Ausgestaltung davon abhängt, ob die Eltern zusammen- oder getrenntleben:
Wenn beide Eltern (unabhängig von Ehe oder nicht) mit Kindern zusammenleben ist es ihnen völlig freigestellt und obliegt ihrer „freien“ Vereinbarung, wie sie a) die Betreuung der Kinder organisieren und b) die finanziellen Mittel für ihre Familie aufbringen. In die Aufteilung, wer von beiden davon wieviel aufbringt, mischt sich der Staat nicht ein, solange die Familie dem „staatlichen Wächteramt“ nicht auffällt, weil ein Kind zu Schaden zu kommen droht.
Im Falle des Getrenntlebens der Eltern, definiert der Staat die Fürsorgebeziehungen in Form von Bar-Unterhalt und Betreuungs-Unterhalt, die er vorzugsweise je einem Elternteil zuweist.
Der Bar-Unterhalt ist hochverrechtlicht und kontrolliert, mit wenigen Freiheitsgraden in der Ausgestaltung, notfalls mit dem Strafrecht flankiert. Für den Fall des Ausfalls gibt es ebenfalls verrechtlichte Formen für das Eintreten der Solidargemeinschaft, wie Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld.
Der Betreuungs-Unterhalt ist geringer verrechtlicht, muss nicht zwingend durchgängig persönlich erbracht werden und hat höhere Freiheitsgrade in Intensität und Ausgestaltung. Für den Fall des Ausfalls gibt es ebenfalls verrechtlichte Formen in Form von Kinderschutz und Kinderheim, die ebenfalls das Eintreten der Solidargemeinschaft garantieren (meistens jedenfalls, solange das Kind beim Eintreffen des staatlichen Wächters noch lebt).
Soweit so einfach. Und komplett geschlechterneutral – wobei der Staat mit dieser Verrechtlichung bestimmte Geschlechterarrangements stützt oder auch einfach nur toleriert.
Außerdem muss man zur Kenntnis nehmen, dass diese Form der Verrechtlichung, zumindest aus Sicht des Kindes auch zu suboptimalen Ergebnissen führen kann, beispielsweise:
– die Scheckbuch-Vaterschaften fremdvögelnder Amigo-Platzhirsche, die ihre „echte Familie“ schützen wollen,
– Ehebrecherinnen, die im sicheren Hafen der Ehe bleiben und keinesfalls mit (womöglich nigerianischen oder moslemischen) automatischen Vätern konfrontiert werden möchten,
– unterhaltsoptimierende Besenkammer-Mutterschaften, die die absolute Wahlfreiheit der Frau höher gewichten, als die Interessen der Kinder.
– usw.
Allen gemeinsam ist, dass sie sich über den Anspruch des Kindes auf Elternverantwortung hinwegsetzen, zugunsten ihres (Erwachsenen-)Lebensmodells.
Den Anspruch auf Elternverantwortung hat das Kind unabhängig von der Regelung der Fürsorgebeziehungen gegenüber beiden Eltern, zumindest nach der Übereinkunft der Europäischen Menschenrechtskonvention, der sich die Bundesrepublik Deutschland angeschlossen hat. Eine Neuregelung der Elternrechte ist erforderlich, weil die bisherige deutsche Regelung diskriminierend ist und diese Konvention die Gleichstellung von Frauen und Männern, also auch Müttern und Vätern, und die Achtung des Familienlebens vorsieht. Das sind ja beides keine so verwerflichen Ziele.
Darüber hinaus gibt es in Artikel 6 Abs. 5 des Grundgesetzes das immer noch unerfüllte Gebot der Gleichstellung aller ehelichen und nicht ehelichen Kinder.
Eine Vermischung der Fürsorgebeziehungen mit Fragen der elterlichen Verantwortung, wofür in Deutschland der überkommene und zu solchen Mißverständnissen anregende Begriff „Sorgerecht“ gebräuchlich ist, führt daher einfach in eine Sackgasse. Ob das nun versehentlich oder nicht immer ganz unabsichtlich erfolgt, ist egal. Mir ist einleuchtend, dass für das Vorhaben aus dem biologischen Faktum der Geburt einen Grund für die Vorrangstellung der Mutter abzuleiten, diese Vermischung ganz nützlich erscheinen mag.
Und abschließend zur Verrechtlichung:
Die Liebe von Mutter und Vater, die Kinder brauchen, steht in keinem Gesetz – und kein Staat der Welt wird sie je erzwingen können – da sind Vater und Mutter auch schon völlig gleichgestellt. 😉
Falls Antje Schrupp nun sagen möchte: „Aber die Liebe der Mütter ist größer und schöner“ dann würde ein Kind wohl sagen: „Ja ganz bestimmt. Und anders.“
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Woher nimmt sich eine kinderlose Feministin das recht, zu Vaterschaft, zu Kindern allgemein zu schreiben.
Gruß
Sylvia
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@Sylvia – Meinst du diese Frage ernst?
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Etwas spät, aber so wie ich diese Disskusion gerade erst gelesen habe, hoffe ich, dass mein Kommentar ebenfalls noch gelesen wird^^
Zum Thema:
Grundsätzlich ist es nur eine Frage der Zeit (wohl ein oder zwei Jahrzehnte) bis die gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt auch bei nicht-ehelich geborenen Kindern der Fall sein wird.
Dies ergibt sich aus der EKMR und der Kinderechtskonvention. Im übrigen auch aus dem Grundgesetz, welches klar die ungleichbehandlung von Kindern, die nicht-ehelich geboren sind ablehnt.
Das BVG hatte auch 2003 den Artikel 1626a als Verfassungkonform gewertet um sieben Jahre später das Gegenteil festzustellen.
Von den gleichen Rechten der Väter und Mütter ganz abgesehen. Das ist faktisch eine Diskriminierung nach dem Geschlecht.
„Natürlich ist diese Rechtlage immer noch problematisch für Frauen, die keine Beziehung zu diesem Mann wünschen.“
Das hätte sich die Frau überlegen sollen, bevor sie ungeschützten Sex mit dem Mann hatte. Denn Eltern gibt es leider nur im Plural. Die Frau allein wird nicht schwanger. Es besteht also schon eine Beziehung (wenn auch flüchtig). Danach wieder die Frau allein entscheiden zu lassen, setzt m.E. ein hohes Maß an Chuzpe vorraus.
„Ich finde allerdings schon, dass das Sorgerecht auch mit Sorgepflichten einhergehen müsste.“
Es lohnt sich ein Blick in das Gesetz, über welches hier ein Artikel geschrieben wird. Im §1626 BGB steht:
„(1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).“
Es geht zuallererst um eine Pflicht, keineswegs zuerst um ein Recht.
Ich gehe davon aus, dass Sie es unterlassen haben, zehn Minuten zu googeln um die Entwicklung und den Ursprung dieses Gesetzes zu eruieren. Warum, ist mir schleierhaft 😉
Ihr Hinweis auf das „wickeln“ zeigt, dass Sie nicht verstanden haben, welche Entscheidungen von der gemeinsamen elterlichen Sorge betroffen sind. Ebenso scheint mir, Sie wissen nicht, wie der Zugang zu Informationen ohne elterliche Sorge aussieht. Exakt: Null!
georgi schrieb:
„Dann müßten sich ständig zwei verfeindete Parteien einig werden…“
Von „ständig“ kann keine Rede sein. Auch hier helfen zehn Minuten Google (wahrscheinlich auch zwei)
Frau Schrupp, Sie erwähnen gegnüber georgi: „Geteiltes Sorgerecht“. Ich möchte darauf hinweisen, dass man die elterliche Sorge nicht teilt, sondern gemeinsam ausübt. von einer Journalistin hätte ich doch ein wenig Achsamkeit in Bezug auf die Wortwahl erwartet.
Desweiteren: „Und da finde ich die Option, dass Väter sich entscheiden können, ob sie sorgen wollen oder nicht, und dass die Fälle, in denen es zwischen Mutter und Vater dabei keine Übereinkunft gibt, gerichtlich entschieden werden, nicht so schlecht.“
Es lohnt sich hierbei die „Kinderbrille“ aufzusetzen. Wie oben erwähnt geht es um eine Pflicht, die sich aus dem natürlichen Recht der Kinder ergibt. Es gibt also keine Option, dass Elternteile sich gegen eine Sorge entscheiden, ohne das Recht der Kinder auszuhebeln. Ein Kind hat ein Anrecht auf seine Eltern (Ohne Brutkasten und Reagenzglas sind das 50% Mann und 50% Frau.)
Dem Mann die Wahl einzuräumen, welche die Frau nicht hat, ist in meinen Augen diskriminierend der Frau gegenüber.
An Levampyre schrieben Sie: „Die Mutter hat nach der neuen Regelung eben kein “Vetorecht” mehr, sondern wenn sie Widerspruch einlegt, muss ein Gericht entscheiden, was der Normalfall ist, wenn zwei Leute sich nicht einigen können. Es ist also nicht wahr, dass “dem Veto der Mutter uneingeschränkt recht gegeben wird.”
1. Ist es nicht normal, dass über natürliche Menschenrechte disslutiert wird (außer in Deutschland und Österrecih) und dafür der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.
2. Wir haben faktisch seit dem Urteil des BVG, welches Artikel 1626a als verfassungwidrig eingestuft hat, ein Antragsmodell, welches als zentrales Element das Wohl des Kindes im Auge hat. Die Beschlüsse der Amtsgerichte sprechen eine eindeutige Sprache. Aktuell tendiert die Chance auf die elterliche Sorge des Vaters ohne Zustimmung der Mutter Richtung Null. Erste OLGs entscheiden langsam anders. Die Kosten um vor einem OLG Beschwerde gegen eine Beschluss in ertser Insatnz einzulegen sind doch besser in unsere Kinder investiert.
Irene schrieb: „Wer Unterhalt zahlt, erwirbt damit keine Rechte am Kind. Das Sorge- und Umgangsrecht ist keine Ware, die man kaufen kann.“
Folgt man dem mächtigen Lobbyverband VAMV, der nach eigener Aussage 90% Frauen vertritt, so soll die elterliche Sorge zur Ware werden. Hoffen wir, dass dies nicht eintritt.
Abschließend möchte ich noch folgendes anmerken:
Beim Lesen dieses Artikels beschleicht mich das Gefühl, das Mütter grundsätzlich gut sind, Väter aber mit Vorsicht zu geniessen. Es gipfelt in dieser Aussage: „…weil praktisch jede Mutter für ihr Kind sorgen will, aber nur ein Teil der Väter.“
Babyklappen gibt es demnach nur theoretisch. Diese Aussage ist ideologsich, macht Stimmung und geht an der Realität vorbei. „praktisch jede Mutter“ – unglaublich!
An dieser ganzen Disskusion nervt mich, dass es immer nur um die Mütter und Väter geht. Die Kinder tauchen nicht auf.
Eduardo Galeano sagte: „Eine Gesellschaft erkennt man daran,
wie sie mit ihren Kindern umgeht“.
In der Gesellschaft aller hier beteiligten möchte ich eigentlich nicht leben.
Disskusionen wie diese triefen vor Egoismus und Selbstbestimmung, vor Feminismus und neuer Vatreschaft. Sie tragen zu einer Entmenschlichung unserer Gesellschaft bei, denn sie nehmen keine Rücksicht auf die Schutzlosen, um die es eigentlich ging, bzw. geht.
Wenn wir die Kinderrechte als Maßstab nehmen, erübrigt sich diese Diusskusion.
Wir sollten einen Weg suchen, wie wir Eltern (Mütter und Väter) unterstützen, die nicht für ihre Kinder sorgen wollen oder können. Ihnen einfach die Sorge zu entziehen (alleinige Sorge eines Elterteils ist nichts anderes) ist für mich keine Option!
Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
Liebe Grüße
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