Nur ein Viertel aller getrennt lebenden Väter zahlt vollständigen Unterhalt: Ein Artikel zu diesem Thema führte zu heftigen Debatten. Die FAZ hat geschrieben, dass die Hälfte aller Väter gar keinen Unterhalt zahlt, ein Viertel zahlt nur teilweise. Aber: Ein System, das nur in einem Viertel der Fälle funktioniert, ist grundlegend falsch. Wir sollten Vaterschaft deshalb neu definieren, nämlich von Genen und sonem biologistischen Quatsch trennen und an die faktische Sorge (arbeitsmäßig und/oder finanziell) koppeln. Wer nicht zahlt und nicht versorgt verliert den rechtlichen Status des Vaters, fertig. (Gälte im analogen umgekehrten Fall natürlich auch für Mütter).
Apropos Umgangsrecht des Kindes: Diese Frage kam nämlich auch auf – dass man dem Vater das Umgangsrecht auch bei Nichtkümmern und Nichtzahlen nicht nehmen könne, weil der Umgang nicht sein Recht wäre, sondern das des Kindes. Aber: Gibt es denn gegen Väter, die ihre Kinder nicht regelmäßig sehen und besuchen, irgendwelche Sanktionen? Wird dieses Kindesrecht irgendwie durchgesetzt?

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