Mater semper certa est, hieß es im römischen Familienrecht, die Mutter ist immer sicher. Das bedeutete, dass diejenige Person, die ein Kind geboren hatte, automatisch auch die rechtliche Mutter dieses Kindes war. Die soziale Rolle der Elternschaft war demnach an den biologischen Prozess des Schwangerseins und Gebärens geknüpft. Und dieses Gesetz überlebte viele Jahrhunderte, es kam viel später genauso ins Bürgerliche Gesetzbuch Deutschlands und gilt selbst heute noch: Mutter ist die Person, die ein Kind geboren hat, laut geltendem Recht.
Im Gegensatz dazu war die Vaterschaft im alten Rom nicht an eine biologische Verbindung geknüpft, sondern wurde sozusagen über Bande gespielt: pater est quem nuptiae demonstrant – Vater ist, wen die Ehe als solchen zeigt. Vaterschaft konstituierte sich also, anders als Mutterschaft, nicht über Biologie, sondern über soziale Verhältnisse: Die Ehe mit einer Mutter, nicht die Spermagabe, machte den rechtlichen Vater aus. Ob die Ehefrau das Sperma, mit dem sie schwanger wurde, von einem anderen Mann hatte, war für die Vaterschaft egal. Ebenso konnte kein Mann zur Vaterschaft eines Kindes verpflichtet werden, das er mit einer Frau gezeugt hatte, mit der er nicht verheiratet war (was ja oft vorkam). Außer, er adoptierte dieses Kind (was so gut wie nie vorkam, dafür adoptierten die römischen Männer gerne alle möglichen passenden Söhne, ebenfalls ganz unabhängig von irgend einem Sperma).
Wie auch immer, heute haben wir zwar die Ehe für alle, aber die Gleichstellung Von hetero- und homosexuellen Paaren gilt für alle Gebiete, nur nicht für dieses: Die Co-Elternschaft von Verheirateten, die nicht selbst geboren haben, wird in dem Fall, dass sie keine Männer, sondern Frauen sind, keineswegs qua „nuptiae demostrant“. Sondern sie müssen den komplizierten und teilweise regelrecht demütigenden Prozess einer Stiefelternadoption durchlaufen. Wie krass das teilweise laufen kann, schildert dieser Fall, der gerade Anlass für eine Chance.org-Kampagne ist, please support.
Hier ist noch ein aktueller Fall, Bericht enthält auch mehr Infos zu den Hintergründen.
Natürlich gibt es einen Grund für diese Ungleichbehandlung weiblicher und männlicher Eheleute, und dieser heißt: Sperma. Heute beanspruchen Männer bekanntlich die rechtliche Vaterschaft, also ein Mitbestimmungsrecht über das Leben von Frauen und deren Kindern, nicht mehr nur qua Ehe, sondern auch qua Sperma. Das Argument „Ich bin dein Ehemann, also habe ich Rechte“, wurde ergänzt und teilweise ersetzt durch das Argument „Ich bin der Spermageber, also habe ich Rechte“.
Manchmal kommen dadurch zwei Männer miteinander in Konkurrenz um ein Kind, nämlich wenn Spermageber und Ehemann der Schwangeren zwei unterschiedliche Leute sind. Dann sitzt interessanterweise immer noch der verheiratete Nicht-Spermageber am längeren Hebel: „Pater Familias“ sticht „Erzeuger“. Doch wenn der Ehemann eine Ehefrau ist, gilt das plötzlich nicht mehr. Offenbar muss um jeden Preis verhindert werden, dass FRAUEN und auch noch LESBEN einem MANN, der eventuell eine Vaterschaft beanspruchen will, im Wege stehen.
Ein anderer Grund fällt mir für die Ungleichbehandlung jedenfalls nicht ein. Die Spermagabe ist gerade dabei, in Bezug auf familienrechtliche Logik die Funktion des Eherechts zu übernehmen. Zwei Varianten von Patriarchat, die sich nicht groß unterscheiden, wenn ihr mich fragt.
Deshalb ist der feministische Kampf für reproduktive Selbstbestimmung von Menschen, die schwanger werden können, heute so wichtig. Und ein wesentlicher Bestandteil dieser Freiheit ist aus meiner Sicht, dass eine Schwangerschaft nicht zu Zwangsbeziehungen führen darf. Sondern dass Menschen, die ein Kind in ihrem Körper wachsen lassen und dieses gebären, entscheiden können, mit wem zusammen sie gegebenenfalls eine Co-Elternschaft realisieren möchten. Solange wir der Ansicht sind, dass eine Eheschließung als Form der Bekundung dieses Willens angesehen werden sollte (wie im Fall von heterosexuellen Paaren), muss das für Eheleute jeglichen Geschlechts gelten.
Von daher: Ja, unbedingt weg mit der Stiefkindadoption für lesbische Co-Mütter. Her mit der rechtlichen Gleichstellung aller Menschen, die mit einer Mutter (im Sinne des römischen und deutschen Rechtes) verheiratet sind, ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Auch wenn das nur ein erster Schritt hin zu reproduktiver Selbstbestimmung ist. Aber es ist ein wichtiger, der jetzt ansteht.
Erzeuger via DNS Vergleich zu bestimmen ist auch noch nicht solange möglich & konnte daher nicht angewendet werden. Der Gesetzgeber will in erster Linie jemanden, der die Kosten trägt, dass Sorgerecht wird nicht automatisch erworben. 25J für ein Kind zahlen, dass man nicht einmal sehen darf ist leider kein Vorteil. Selbst wenn die Mutter mit einem Liebhaber durchbrennt & später ihre Meinung ändert & das Kind zurück möchte sind die Väter die zuvor alleine das Kind erzogen haben schlechter dran. Hier ein Beispiel: https://youtu.be/SZSNN_YlMmo
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Hallo Frau Schrupp, bei der Unterhaltspflicht ist die biologische Vaterschaft seit langer Zeit ausschlaggebend. Meiner Meinung nach wäre es ausgesprochen problematisch bei so eng verwobenen Rechtsfragen unterschiedliche Normen anzuwenden. Das Familienrecht als Ganzes auf dieser Grundlage als patriarchalisch zu brandmarken, halte ich für ungerechtfertigt. Woraus schließen Sie denn, dass ein schwules Paar geringere Probleme bei der Gewährung des Sorgerechts hätte? Intuitiv würde ich da vom absoluten Gegenteil ausgehen. Die Besserstellung von heterosexuellen Paaren gegenüber homosexuellen ist diskriminierend, hat m.M.n. aber nichts mit Patriarchat oder Feminismus zu tun.Ich möchte damit nicht sagen, dass das Familiengesetz nicht noch in Richtung reproduktiver Selbstbestimmung verbessert werden könnte, aber ich halte es für unredlich und kontraproduktiv diese Fälle für den Geschlechterkampf zu instrumentalisieren. Unredlich da jede Instrumentalisierung unredlich ist und kontraproduktiv, weil eine Fixierung auf das Geschlecht bei der Lösung dieses Problems Unrecht am anderen Ende des Spektrums zementieren könnte.
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Danke für diesen Artikel – meine Familie ist von dieser Ungleichbehandlung unmittelbar betroffen. Unseren Sohn musste ich stiefkindadoptieren – und sollte unsere aktuelle Kinderwunschbehandlung Erfolg haben, werde ich auch mein genetisch eigenes Kind adoptieren müssen. Auch der LSVD hat hierzu eine (nicht auf den Einzelfall bezogene) Petition auf den Weg gebracht, worüber ich gerade einen Beitrag veröffentlicht habe. Denn zusätzlich zur bestehenden Praxis soll nun nacj dem Gesetzesentwurf zum auch noch eine Zwangsberatung eingeführt werden. Es ist dringend an der Zeit, dass sich hier etwas zum Positiven verändert.
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e-aus-b / Alexander B. – Ja das ist mir schon klar. Ich habe auch schon einmal darüber gebloggt, dass hier auch das Unterhaltsrecht mit reinkommt, persönlich bin ich dafür, dass Elternschaft auch für Spermageber freiwillig sein muss: https://antjeschrupp.com/2016/05/31/elternschaft-muss-freiwillig-sein-warum-es-fuer-vaeter-ein-opt-out-geben-sollte/
Ich führe auch keinen „Geschlechterkampf“, aber natürlich hängt dieses ganze Schlamassel historisch und faktisch mit patriarchalen Geschlechterkonzepten zusammen. Feminismus ist nicht „Kampf gegen Männer“ sondern Einsatz für weibliche Freiheit (meiner Meinung nach).
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