Mater semper certa est, hieß es im römischen Familienrecht, die Mutter ist immer sicher. Das bedeutete, dass diejenige Person, die ein Kind geboren hatte, automatisch auch die rechtliche Mutter dieses Kindes war. Die soziale Rolle der Elternschaft war demnach an den biologischen Prozess des Schwangerseins und Gebärens geknüpft. Und dieses Gesetz überlebte viele Jahrhunderte, es kam viel später genauso ins Bürgerliche Gesetzbuch Deutschlands und gilt selbst heute noch: Mutter ist die Person, die ein Kind geboren hat, laut geltendem Recht. Im Gegensatz dazu war die Vaterschaft im alten Rom nicht an eine biologische Verbindung geknüpft, sondern wurde sozusagen über Bande gespielt: pater est quem nuptiae demonstrant – Vater ist, wen die Ehe als solchen zeigt. Vaterschaft konstituierte sich also, anders als Mutterschaft, nicht über Biologie, sondern über soziale Verhältnisse: Die Ehe mit einer Mutter, nicht die Spermagabe, machte den rechtlichen Vater aus. Ob die Ehefrau das Sperma, mit dem sie schwanger wurde, von einem anderen Mann hatte, war für die
read more Von wegen Gleichheit: Was eine Ehefrau von einem Ehemann unterscheidet