In der siebten Folge der siebten Staffel der Fernsehserie „Blacklist“ (Hannah Hayes, Nr. 125) gibt es ein interessantes ethisches Dilemma, das mit dem Schwangerwerdenkönnen und der vaterrechtlichen Kontrolle von Mutterschaft zusammenhängt. Ich möchte das hier zur Diskussion stellen. Allerdings muss ich dafür die Episode spoilern, sodass alle von euch, die sie noch nicht gesehen haben, aber noch sehen wollen, hier jetzt bitte nicht weiter lesen.
In der Folge geht es um eine Reihe mysteriöser Entführungen. Wie sich herausstellt, sind die Opfer allesamt einflussreiche konservative Männer, zum Beispiel republikanische Politiker oder evangelikale Pfarrer. Sie werden für einige Monate entführt und bekommen in dieser Zeit eine Gebärmutter transplantiert, in die ein Embryo eingesetzt wird. Die Entführten werden erst wieder freigelassen wenn bei diesem Herztöne zu hören sind. Ziel ist offensichtlich, die Haltung dieser Männer zum Thema Abtreibungsverbote zu problematisieren, indem sie selbst gezwungen werden, die Erfahrung einer ungewollten, durch Vergewaltigung zustande gekommenen Schwangerschaft zu machen. Die Täterin ist eine Gynäkologin, die selbst vergewaltigt wurde, schwanger wurde, nicht abtreiben konnte und gezwungenermaßen ein Kind zur Welt brachte. Ihre Tochter ist jetzt ungefähr zehn Jahre alt, die beiden leben zusammen, und die Frau liebt ihre Tochter sehr, obwohl sie gleichzeitig durch sie immer wieder an die Gewalttat erinnert wird.
Diese Frau, sie heißt Hannah Hayes, ist aber nicht nur diejenige, die hinter den Entführungen der konservativen Männer steht, zu denen das FBI ermittelt. Man sieht auch, dass sie im Keller ihres Hauses einen Mann gefangen hält. Am Ende stellt sich heraus, dass es ihr Vergewaltiger ist. Er war nach einer sehr kurzen Haftstrafe wieder entlassen worden und – jetzt kommt’s – hat gleich nach seiner Entlassung einen Sorgerechtsantrag für die Tochter von Hayes gestellt. Hintergrund dieses Plots sind einige jüngere Gerichtsurteile in den USA, die Vergewaltigern tatsächlich bestimmte Vaterrechte an den bon ihnen mitgezeugten Kindern zugesprochen haben. Bestimmte vaterrechtliche Auffassungen von Elternschaft, wonach genetische Mitzeugerschaft höher zu werten ist als mögliche Gewalttaten, verbreiten sich (nicht nur) in den USA und schlagen sich bereits in ersten Gerichtsurteilen nieder.
In der Blacklist-Folge stürmt das FBI nun den Keller genau in dem Moment, als Hannah Hayes eine Pistole auf ihren Gefangenen richtet. Die Agenten fordern sie auf, sich zu ergeben, aber Hayes überlegt rational und kommt zu dem Schluss, dass sie diesen Mann auf jeden Fall erschießen muss, wenn sie sichergehen will, dass er nicht der Vater ihrer Tochter wird. Sie selbst wird wegen der Entführungen für lange Zeit ins Gefängnis kommen, gilt also offiziell als „krimineller“ als ihr Vergewaltiger, der seine Haftstrafe ja abgesessen hat und nun selbst ein Opfer ist. Hayes hat bereits für ihre Tochter gesorgt und sie in die – kompetente, fürsorgliche und liebevolle – Obhut ihrer eigenen Eltern übergeben. Doch aufgrund der patriarchalen Gesetzeslage in den USA gibt eine reale Möglichkeit, dass das Sorgerecht für ihre Tochter dem genetischen Spermageber, dem Vergewaltiger, zugesprochen wird.
Sehe ich das also richtig, dass Hannah Hayes tatsächlich gezwungen war, zur Mörderin zu werden? Oder was hättet ihr gemacht?
PS: Eine Diskussion dazu gibt es auch auf Facebook
Ich hätte den ja gar nicht so lange aufbewahrt … also, unter der Prämisse, dass ich als Opfer will, dass der Täter angemessen bestraft wird, würde ich mich seiner Anwesenheit doch nicht lange aussetzen wollen. (Todesstrafe als Institution ist strikt abzulehnen, subjektives Rachebedürfnis ist etwas anderes – jetzt wird es kompliziert … ) Aber ja, in der Situation, die da beschrieben ist, musste sie abdrücken, um ihre Tochter zu schützen. Hätte sie ihn direkt erschossen, hätte sie sich viel Arbeit erspart.
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Ich finde die Auffassung, dass Bürger.innen (im Gegensatz zu jenen, die vom Staat expliziti das Gewaltmonopol übertragen bekommen) sich in einer Situation wiederfinden, in der sie gezwungen sein sollten andere Menschen zu töten, höchst bedenklich. Wichtig ist hier in meinem Satz, wie in Deinem Satz, das Wort „gezwungen“, denn es impliziert, dass es keine andere Handlungsmöglichkeit gab und die entsprechende Person damit richtig gehandelt hat. Gibt es erst einen Konsens, dass es legitime tötliche Gewalt auch durch Bürger.innen gibt, dann verschieben wir den Diskurs über tötliche Gewalt nur noch in den Rahmen der Anlässe für diese Gewalt. Dann ist man im Grund auf der selben Stufe angekommen, wie jene, die in diesem Land ganz real Todeslisten sammeln …
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… und um noch auf die Meta-Ebene zu wechseln. Nur für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du den Text nicht mitbekommen hast: Mely Kiyak, beschäftigte sich auch schon mit „The Blacklist„.
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@ben_ Ja, theoretisch hast du wohl recht, aber was folgt daraus? Meinst du, Hannah Hayes hätte bereit sein müssen, zu akzeptieren, dass ihr Vergewaltiger das Sorgerecht für ihre Tochter bekommen könnte? Das kann wiederum ich nicht akzeptieren. Wenn die Möglichkeit, dass Frauen gezwungen sind, nach einer Vergewaltigung Kinder zu gebären, und anschließend auch noch das Risiko tragen, dass ihre Vergewaltiger Vaterrechte über diese Kinder einklagen können, NICHT in Frage kommt. Wenn Erschießen von Menschen aber ebenfalls NICHT in Frage kommt. Dann ist die einzige logische Möglichkeit, dass der Staat nicht berechtigt ist, solche „Vaterrechte“ zu etablieren, oder? Und solange er es tut, ist er ein Unrechtsstaat, und hat nicht verdient, das Gewaltmonopol zu haben. Das wäre jedenfalls meine Argumentation aus der Perspektive der körperlichen Selbstbestimmung von Menschen mit Uterus heraus.
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Danke, gerade gelesen. Die Ur-Serie aller Verschwörungsmythen ist aber natürlich Akte X. (BTW ebenfalls sehr großartig).
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Daraus folgen theortisch zwei naheliegende Dinge. Zum einen der Weg, den die freiheitlich demokratische Grundordnung für den Fall vorsieht, dass Bürger.innen mit Gesetzen nicht einverstanden sind: Politisches Engagement, Herstellung von Öffentlichkeit, Meinungsbildung, Prioritätenverschiebung (denn darum geht es ja bei Wahlen in unserer Demokratie in erster Linie) und schliessliche Mehrheitsgewinnung und Gesetzesändernung. Ich bin an der Stelle sogar soweit bei Dir, dass ich glatt sagen würde, dass wir hier ruhig über Grundgesetzänderungen sprechen können, zum Schutz Vergewaltigter.
Zum anderen, sollte man den ersten Weg für ungangbar, oder unangemessen oder sonstwie untauglich halten gibt es leider nur noch die Option, die Übereinkunft, die man mit dieser Gesellschaft hat, aufzukündigen und sich eine andere Gesellschaft zu suchen, sprich: Exil und/oder Auswandern. Und auch das meine ich gar nicht unernst. Sollte in dem Land, in dem ich lebe eine solches Vaterrecht für Vergewaltiger etabliert werden, wäre das auch für mich ein Zeitpunkt darüber nachzudenken, ob das noch das Land ist, in dem ich leben möchte.
Ich weiss, dass das beide irre unbefriedigende Wege sind, insbesondere im Kontext einer US-Unterhaltungserie. Ich hatte hier noch einen Absatz angefangen übers Töten und das Verhältniss von Bürger.innen zum Staat, hab den aber wieder gelöscht, weil ich merke, dass das emotional für mich zu weit geht, auch zu weit weg von eigentlichen Thema des Artikels (das ich eher in der Thematisierung der aburden Vaterrechte in den USA sehe, als in der Frage, wer wen wann erschiesst). Falls Dir das aber doch noch eine wichtige Baustelle ist, diskutier ich da auch gerne drüber weiter …
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Die Perspektive der Tochter sollte einbezogen werden. Kinder haben häufig großes Interesse, zu erfahren, WER ihre genetischen Eltern sind. Ob die Tochter das hier bereits weiß, geht aus deinem Text nicht hervor.
Aber egal, ob sie es schon weiß oder nicht: Die Frau müsste nicht zur Mörderin werden, sondern sollte auf die Urteilskraft ihrer Tochter setzen. Diese sollte in vollem Umfang von der Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden – und somit Bescheid wissen, was ihr biologischer Vater für ein A… ist!
Selbst WENN dieser Täter Besuchs- und Sorgerechte einklagen würde, könnte man das Verfahren gewiss über Jahre hinziehen (z.B. auch mittels Umzug in einen Staat, der das nicht so handhabt). Dann ist die Tochter in der Pubertät und nicht mehr wirklich Kind. Ob sie tatsächlich gezwungen werden kann, Zeit mit ihrem Bio-Vater zu verbringen, wenn SIE SELBST sich weigert, halte ich für fraglich. Und wenn doch, wird das ihre Zuneigung zu ihm gewiss nicht befördern.
Sollte sich der unwahrscheinliche Fall ergeben, dass die Tochter entgegen aller Wahrscheinlichkeit den Vater akzeptiert – dann ist das als IHRE Entscheidung hinzunehmen und sollte hinter Rachegelüsten zurück treten.
Kurzum: einen Mord begehen, um ihre Tochter vor dem Kontakt mit diesem Täter zu bewahren, ist für mich absolut unverhältnismäßig und ethisch abzulehnen.
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Noch ein Nachtrag:
Natürlich ist der Staat hier in der Pflicht, so etwas zu verunmöglichen! Aber das löst das ethische Problem in der Entscheidungssituation ja nicht.
Die Serie ist vielleich inspiriert von diesem Fall aus 2017, in dem ein Urteil zu Gunsten des Vaters erging (interessanterweise gar nicht auf dessen Betreiben!)
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/michigan-vergewaltiger-bekommt-vaterrechte-a-1172194.html
Dem ist zu entnehmen, dass das Urteil sogar gegen ein Gesetz verstößt, mit dem „der Staat“ bzw. Obama die Dinge in die richtige Richtung geregelt hat:
„Die Anwältin sagte, das Urteil verstoße gegen den sogenannten Rape Survivor Child Custody Act. Dabei handelt es sich um ein Gesetz von 2015 aus der Amtszeit von Präsident Barack Obama. Es soll Missbrauchsopfer schützen und Richtern erlauben, Vergewaltigern ihre Rechte als Eltern zu versagen“.
Sie müsste also wohl bis zum Suprime Court klagen – in den USA machen die Gerichte ja noch viel mehr als bei uns, was ihnen gerade so einfällt…
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Ach du meine Güte, den Fall kannte ich noch gar nicht!
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Ich habe die Folge nicht gesehen, aber was mir bei der Diskussion bisher fehlt: die Frau sich hat meinem Verständnis nach durch politisch motivierte Gewaltakte gegenüber den konservativen Politikern und der Entführung ihres Vergewaltigers für sie relativ vorhersehbar in eine rechtliche Situation gebracht, die ihre Tochter im Zweifel schutzlos zurücklässt*. Sie hat die Schlusssituation durch Selbstjustiz und andere moralisch nicht vertretbare Taten also aktiv mit herbeigeführt (statt z.B. unterzutauchen, falls der Sorgerechtsantrag das nötig macht**) und das Wohlergehen der Tochter über ihre eigenen politischen und rachebezogenen Ziele gestellt. Damit ist sie meines achtes bereits vorab moralisch diskreditiert. Also: wenn ich mich durch begangenes Unrecht – sogar relativ vorhersehbar – in eine Situation bringe, in der ich zum Schutz anderer zu einer Gewalttat „gezwungen“ bin, dann ist diese vielleicht nachvollziehbar, aber per se moralisch diskreditiert.
* Das bei aller Wut auf solch menschenverachtende Gesetze und Urteile, die so etwas zulassen bzw. **nötig machen.
Ähnliche moralische Dilemmata lassen sich – dramaturgisch weniger ergiebig – freilich viel gradliniger stellen: Als Frage ab wann und in welchem Maße Selbstjustiz bei Ausfall der Justiz oder deren Unterstützung von Täterseite moralisch vertretbar ist; was die Opfer von z.B. von bedrohlichem Stalking bis dahin aushalten müssen (also z.B. Untertauchen mit Verlust des Umfelds etc.).
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Ja, sie musste zur Mörderin werden, denn sie will ja gut für ihre Tochter sorgen, die nicht einen Gewalttäter zum Vater bekommen soll. Das ist gute Fürsorge. Aber dabei wird sie selber zur Mörderin. Damit steht Mord gegen Vergewatigung. Was ist jetzt schlimmer? Entscheidet das Motiv? Er hat aus Gier vergewaltigt, sie hat gemordet, um zu schützen. Das eine egoistisch, das andere selbstlos. Ein Mord für das Gute. Kennen wir das nicht? Sind Soldaten Mörder? Angeblich nicht.
Ist es überhaupt Mord, was sie tut? Geht sie planmäßig, heimtückisch und mit einem niederen Motiv vor? Zumindest letzteres ist nicht der Fall. Sie hat kein niederes Motiv, im Gegenteil, ihr Motiv ist ehrenwert. Es geht ihr nicht um Rache, sondern um den Schutz des Kindes. Dafür ist sie bereit zu töten. Eine echte „Löwenmutter“. Auch das gilt als höchst ehrenwert: seine Kinder bis zum Äußersten selbstlos zu schützen. Die Löwenmutter, die ihre Kinder brutal verteidigt oder auch die Pelikanmutter, die sich die eigene Brust aufhackt, um ihre Kinder zu ernähren. Gerne darf sich die Mutter zum Wohl ihrer Kinder auch selbst töten. Aber sie darf auch andere töten.
Hier geht es aber nicht um die Bedrohung des leiblichen Wohls des Kindes, denn der Vater würde die Tochter vielleicht gar nicht vergewaltigen, er will ihr vielleicht einfach ein Vater sein. In erster Linie ist das geistige Wohl des Kindes hochgradig bedroht, wenn es von demjenigen versorgt wird, der durch Gewalt Leben gezeugt hat.
Vielleicht ist Vergewaltigung noch mal strafbarer, wenn dabei Leben entsteht…
Sie muss geradezu denjenigen töten, der durch Gewalt Leben erzeugt hat, muss sein Leben auslöschen, um das neue Leben zu schützen, erst recht, wenner sich einmischt und anwesend sein will. Er ist mit seiner Autonomie und Selbstständigkeit schlecht umgegangen, hat sie hochgradig missbraucht. Damit hat er nicht gerade sein Recht auf Leben verwirkt, aber er ist so schlecht mit seiner Überlegenheit umgegangen, dass man ihm Grenzen setzten muss. Und diese Grenzen setzt ihm das Patrirchat nicht, weil es parteiisch das Leben des männlichen Subjektes schützt, vor allem wenn es im Konflikt mit dem unterdrückten, ausgebeuteten weiblichen Subjekt steht.
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