Sieben Thesen zur Leihmutterschaft feat. Ukraine und Little Fires Everywhere

Aus Anlass der von Leihmüttern geborenen Kinder in der Ukraine, die die ersten Wochen ihres Lebens ohne Eltern verbringen mussten, habe ich etwas für den Blog 10 nach 8 auf Zeit online geschrieben. Dann habe ich die neue Amazon-Prime-Minisserie „Little Fires Everywhere“ geschaut und schon wieder ging es um sowas: Welche „Rechte“ ergeben sich aus dem Gebären? Und wie können Menschen, die selbst nicht gebären können (oder wollen) Eltern werden? (Achtung, kleiner Spoiler im Text…)

Die Frage nach der moralischen Legitimität von Leihmutterschaft und danach, wie sich Beziehungen zwischen Erwachsenen und Babies konstituieren, steht heute oben auf der Agenda. Geschlechterdifferenz, rassistische Zuschreibungen, Armut und soziale Ungleichheit gehen hier Hand in Hand, Leihmutterschaft ist ein durch und durch „intersektionales“ Thema.

Deshalb ist es auch so unbefriedigend, dass es meistens als „Pro“ und „Contra“ diskutiert wird. Ich jedenfalls kann weder völlig dafür noch völlig dagegen sein. Dass sich die Frage, welche Rolle es für eine Familiengründung spielt, wer mit dem Kind schwanger war und es geboren hat, derzeit verstärkt stellt, ist meiner Ansicht nach ein gutes Zeichen, denn es zeigt, dass die traditionellen patriarchalen Regeln durcheinander gekommen sind. Und dass der Kapitalismus in diesen Dingen noch nicht völlig das Ruder übernommen hat. Die Frage für uns ist jetzt nicht, ob wir Team Kapitalismus (pro Leihmutterschaft) oder Team Tradition (contra Leihmutterschaft) sind, sondern ob wir über beides hinauskommen und einen freiheitlichen Umgang mit dem Thema finden.

Darüber habe ich in Schwangerwerdenkönnen natürlich schon einiges geschrieben, aber aus aktuellem Anlass stelle ich hier noch einmal sieben Thesen zur Diskussion, die das, worauf es mir ankommt, zusammenfassen.

Erstens: Die Freiheit von Schwangeren und ihre körperliche Selbstbestimmung ist unantastbar und unveräußerlich. Eine Schwangere kann während ihrer Schwangerschaft tun, was sie will. Deshalb sind zum Beispiel Verträge, wie sie in der kommerziellen Leihmutterschaft existieren, die Schwangeren zum Beispiel Vorschriften machen in Bezug auf ihren Lebensstil, ihre Reisefreiheit, medizinische Maßnahmen und dergleichen sind unwirksam.

Zweitens: Eine Gebärende ist nicht verpflichtet, die soziale Rolle der Mutter für das Neugeborene zu übernehmen, sie ist aber unter allen Umständen dazu berechtigt. Die Übergabe des Kindes in die Obhut Dritter kann nur freiwillig erfolgen und ist – analog etwa zum deutschen Adoptionsrecht – frühestens acht Wochen nach der Geburt rechtswirksam. Verträge, die einer Gebärenden untersagen, nach der Geburt Zeit mit dem Baby zu verbringen, um eine eventuelle Bindung zu verhindern, sind selbstverständlich sittenwidrig.

Drittens: Einer Schwangeren dürfen aus der Schwangerschaft keine gesellschaftlichen und sozialen Nachteile entstehen. Reproduktive Freiheit und Gerechtigkeit kann es nur geben, wenn Schwangere nicht von Armut bedroht sind. Denn wenn ihr materielles Auskommen und das ihrer Kinder nicht gesichert ist, sind sie den Wünschen und Interessen derer ausgeliefert, die ihnen helfen können (Im Fall von Bebe in „Little Fires“ ist die Argumentation der Adoptiveltern, Bebe hätte ihr Kind aus freier Entscheidung verlassen, in ihrer Ignoranz der sozialen Verhältnisse absurd).

Viertens: Genetische Abstammung begründet keine Elternschaft. Es ist erlaubt und Privatangelegenheit der Beteiligten, Schwangerschaften mit Hilfe von Spermaspenden oder Eizellenspenden zu initiieren. Die genetische Herkunft des Embryos hat aber keine rechtliche Relevanz für eine zukünftige Elternschaft.

Fünftens: Nur wer anwesend ist, kann Mutter oder Vater eines Kindes sein. Menschliche Säuglinge werden im Vergleich zu anderen Säugetieren als biologische Frühchen geboren, das heißt, sie brauchen besonders in den ersten Lebensmonaten eine unbedingte, umfassende und aufwändige Zuwendung. Diese zu geben ist der wesentliche Sinn von Elternschaft. Elternsein ist daher in erster Linie eine Tätigkeit, kein Rechtsstatut. Wer nicht anwesend ist, kann auch kein Elternteil sein. (Für die Auftraggeber*innen für die Babies in der Ukraine bedeutet das, sie können die Elternschaft Wochen oder Monate später nur dann übernehmen, wenn niemand anderes wollte.)

Sechstens: Es ist erlaubt, dass dritte Personen einer Schwangeren Geld geben, zum Beispiel im Rahmen von freiwilligen Verabredungen, die auch mit der Absicht verbunden sein können, Eltern des von ihr geborenen Kindes zu werden. Solche Zuwendungen haben allerdings den Charakter von Geschenken, sie können weder juristisch zurückgefordert noch eingeklagt werden. (Das bedeutet etwa, dass Mia aus „Little Fires“ das Geld, das ihr für die Schwangerschaft mit Pearl bezahlt wurde, nicht hätte zurückgeben müssen, sie hätte es aber natürlich aus Nettigkeit und Kulanz zurückgeben können, wie es ja offenbar auch der Fall war).

Siebtens: Der Staat tritt erst und nur dann in Erscheinung, wenn das Neugeborene andere Eltern haben soll als die Person, die es geboren hat. Wenn ein Kind keine Eltern hat – so wie jetzt die Babys in der Ukraine – gehen sie in die Obhut des Staates über und werden so versorgt, wie es dem Kindeswohl am ehesten entspricht, unabhängig von den Interessen und Anliegen etwaiger Dritter.

Ich freue mich auf (ernstgemeinte und konstruktive) Diskussionsbeiträge.

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

4 Gedanken zu “Sieben Thesen zur Leihmutterschaft feat. Ukraine und Little Fires Everywhere

  1. Gerade unter Deiner Prämisse, wie wenig wichtig die biologischen Umstände sind, kann ich die unglaublichen Klimmzüge mancher Menschen, sich selbst zu reproduzieren, nicht akzeptieren. Angesichts von ungewollt geborenen oder elternlos gewordener Kinder ist alles andere als Adoption einfach nur selbstsüchtig. Und antworte hier niemand, es gebe keine Kinder zur Adoption – es ist nicht einfach, einen Säugling zur Adoption zu bekommen; aber je älter die Kinder sind, je händeringender werden Eltern gesucht. Da muss möglich gemacht werden, dass „moderne Elternschaft“ als adoptionsberechtigt anerkannt wird. Das ist tausendmal wichtiger als die eher psychologische Frage, welche Rechte warum auch immer fortpflanzungsunfähige Menschen haben sollten.

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  2. „Die genetische Herkunft des Embryos hat aber keine rechtliche Relevanz für eine zukünftige Elternschaft.“

    Damit entällt dann auch die Grundlage für Unterhaltsforderungen gegenüber Männern, die nicht Väter sein wollen.

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  3. Wir leben in einer erstaunlichen Zeit, in der es für alle kinderlosen Paare möglich wurde, Eltern ihres Kindes zu werden. Vielleicht gibt es in Europa Probleme mit dem gesetzlichen Rahmen, gerade weil es in diesem schwierigen Bereich einen Mangel an professionellen Ärzten gibt. Genetik und Fortpflanzung sind keine Witze. Ich hatte das Glück, eine Klinik in der Ukraine zu finden, wo ich die Dienste der Leihmutterschaft in Anspruch nehmen konnte. Dank professioneller Ärzte wurde ich die Mutter eines wunderschönen Jungen. Es gab keine Probleme, die Ukraine und die Dokumente zu verlassen. So kann ich allen Zweiflern sagen: Haben Sie keine Angst, Sie können bis ans Ende der Welt gehen, um Ihr Kind zu holen, und die Ukraine ist nicht das Ende der Welt

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