Heute morgen haben Benni und ich eine neue Episode von unserem Podcast „Besondere Umstände“ aufgenommen. Und wir sind damit schon umgezogen, nämlich hierhin: http://besondereumstaende.podcaster.de/
Recht und Gesetz
Herr Vetter und Herr Freud
Die Sache mit Ariane Friedrich, die auf ihrer (inzwischen gelöschten) Facebook-Seite einen Mann, der sie mit übergriffig-sexualisierten Mails belästigt hatte, öffentlich gemacht hatte, ist ja eigentlich inzwischen durch, aber dann doch nicht. Udo Vetter hat nämlich auf der Republica einen Vortrag darüber gehalten, was man im Internet darf und was nicht. Sein erstes Beispiel ist Ariane Friedrich, und durchaus mit Gründen, denn sie hat handfeste Fehler gemacht: Sie hätte keinen sachlich falschen Vorwurf erheben dürfen (der Mann hätte ihr ein Foto von seinem Penis geschickt, was sich, wie sich später herausstellte, nicht stimmte, es war was anderes auf dem Foto – das sie sich verständlicherweise nicht angeschaut hatte) und vor allem hätte sie Namen und Wohnort nicht auf diese Weise nennen dürfen, weil es dort noch einen zweiten gleichnamigen Mann gab. Einer von beiden war aber unschuldig. Mit diesen beiden Punkten hätte das Beispiel Ariane Friedrich eigentlich gereicht, um die Fallstricke solcher Veröffentlichungen zu erläutern, aber Udo Vetter ritt auf einem
Abtreibung und Kindstötung
Heute erreichte mich eine Meldung, dass ein Forscher und eine Forscherin, Alberto Giubilini und Francesca Minerva, in einem Magazin für Medizinethik argumentiert haben, es sei ethisch erlaubt, wenn Eltern Babies in den ersten Tagen nach der Geburt töten, zum Beispiel „wenn sie sich überfordert fühlen und wirtschaftliche, soziale oder psychologische Umstände es ihnen unmöglichen machen, sich um ihr Kind zu kümmern.“ Diese Nachricht sorgte umgehend für Empörung, und man kann wohl davon ausgehen, dass sie auch unter Wissenschaftler_innen kein Konsens ist. Aber es geht hierbei auch um die Art der Argumentation. Denn auch wenn viele vermutlich die Schlussfolgerung von Giubilini und Miverva ablehnen, befürchte ich, dass ihre Argumente für viele nachvollziehbar sein könnten. Sie beziehen sich nämlich auf die Abtreibung und fragen: Warum soll man Embryonen vor der Geburt töten dürfen und nach der Geburt nicht? Schließlich sind auch neu geborene Babies noch keine „wirklichen Personen“, da ihnen „noch die Fähigkeiten fehlen, die ein moralisches Recht auf Leben rechtfertigen“. In
Hört bitte mal auf, von „Frauenrechten“ zu reden
In Zusammenhang mit den Wahlen in Tunesien poppt jetzt dauernd wieder das merkwürdige Wort „Frauenrechte“ auf. Die seien möglicherweise in Gefahr, schreibt etwa die taz, wenn eine islamistische Partei die Regierungsbildung übernimmt. Von „Frauenrechten“ ist aber auch sonst gerne die Rede. Aber was soll das bitteschön sein, „Frauenrechte“? Verwendet wird das Wort im Allgemeinen dafür, dass Frauen Rechte haben wie die Männer auch. Allerdings: Dann handelt es sich nicht um „Frauenrechte“, sondern ganz einfach um allgemeine Rechte. Die Alternative dazu sind Rechte als männliches Privileg. Also Männerrechte. Genau das sind jedenfalls die zwei Varianten, die der Rechtsstaat hervorgebracht hat: Männerrechte und allgemeine Rechte. Wobei letztere historisch aus ersteren hervorgegangen sind. Die meisten Rechtsstaaten basierten zunächst auf Männerrechten, die später zu allgemeinen Rechten ausgeweitet wurden. Ein Land, in dem der Staat auf „Frauenrechten“ basiert – also auf einem Rechtssystem, aus dem Männer qua Geschlecht ausgeschlossen sind – hat es meines Wissens noch niemals irgendwo auf der Welt gegeben. Was es gab,
Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
Wer dachte, der Vorwurf der Gotteslästerung sei heutzutage antiquiert und nur noch im Repertoire einiger religiös-fundamentalistischer Hardliner vorhanden, wurde in den letzten Tagen eines Besseren belehrt. Ein Volk aufrechter Verteidiger der rechten Lehre machte sich im Internet über einen Blogpost von Nadine Lantzsch her, die es gewagt hatte, das anzuzweifeln, was heutzutage offenbar die Stelle Gottes eingenommen hat: Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Sie charakterisierte es (bzw. eigentlich kritisierte sie nur dessen derzeitige Anwendung so) als „Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren.“ Das mag polemisch formuliert sein, ist aber für sich genommen nichts Aufsehen erregendes und auch nichts, was nicht in anderer Form schon häufig von anderen ähnlich formuliert worden ist, und zwar durchaus auch von Männern – man denke, nur zum Beispiel, an den Anarchismus oder auch an zeitgenössische postkoloniale Theoretiker. Die jetzige Aufregung wurde ausgelöst durch einen Blogpost von Udo
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Schlipsmänner. Ein Modeblogpost.
Manche Geschichten brauchen definitiv zu lang, um in meine Timeline zu gelangen, da besteht noch Verbesserungsbedarf. Die Meldung vom Schlipsstreit
Update zum Thema Vaterschaftsrecht
Gerade lese ich, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, wie die taz gestern berichtet, einen neuen Vorschlag dazu vorgelegt hat, wie künftig das Sorgerecht bei unehelichen Kindern geregelt sein soll. Ihren ersten Vorschlag hatte ich im August hier kritisiert, weil er vorsah, dass es bei unehelichen Geburten künftig automatisch ein gemeinsames Sorgerecht geben soll, auch dann wenn der Vater gar kein Interesse hat. Demnach hätte jede Frau, die außerhalb einer heterosexuellen Paarbeziehung Mutter werden will, vor Gericht das alleinige Sorgerecht eigens beantragen müssen. „Vaterschaft ist mehr als Sex gehabt haben“ schrieb ich damals, und wies darauf hin, dass Vatersein immer eine soziale Angelegenheit ist. Während eine Frau nämlich nur dann ein Kind zur Welt bringt, wenn sie sich aktiv dafür entscheidet (sie muss das Kind austragen und nicht abtreiben, zum Beispiel), können Männer Kinder zeugen, ohne – vom Sex abgesehen – an diesem Prozess ansonsten irgendwie beteiligt zu sein. Sie können nach dem Sex verschwinden. Oder die betreffende Frau kann die Schwangerschaft
Julian Assange, Schweden und die wildgewordenen Feministinnen
„Eine Feministin, eine Staatsanwältin und ein weiblicher Fan“ haben laut FAZ.net den Wikileaks-Gründer Julian Assange ins Gefängnis gebracht. Mit Vorwürfen, die – wie seit Tagen kopfschüttelnd von vielen Seiten erklärt wird – nach deutschem Rechtsempfinden und überhaupt nach gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar sind. Assange ist in Schweden eines minderschweren Falles von Vergewaltigung angeklagt, obwohl er keine Frau gewaltsam zum Sex gezwungen hat, sondern lediglich ohne Kondom mit zwei Frauen schlief, die ihn jeweils in ihre Wohnung zum Übernachten eingeladen hatten. Ist diese Anklage ein Beispiel dafür, dass wild gewordene „Radikalfeministinnen“ es aber nun wirklich zu weit treiben, wie in vielen Internetkommentaren gemutmaßt wird? Meiner Ansicht nach hat das Ganze weniger mit Feminismus zu tun als mit dem schwedischen Staatsverständnis und mit der dortigen Vorstellung, dass alles, was eine Gesellschaft kulturell und moralisch für richtig oder falsch hält, von Staats wegen durchgesetzt gehört. Während man in Deutschland „dem Staat“ gegenüber, aus historischen Gründen, im Allgemeinen eher skeptisch eingestellt ist, sehen die meisten Schwedinnen
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Die Unschuldsvermutung
Ich bin ja wirklich kein Fan von Alice Schwarzer, und weil das inzwischen allgemein bekannt sein dürfte, kann ich es vielleicht wagen, sie jetzt mal an einem Punkt zu verteidigen. Einfach weil mir ein Argument, das ich derzeit häufig gegen ihren Einsatz als Prozessbeobachterin im Fall Kachelmann höre, überhaupt nicht einleuchtet. Dieses Argument lautet, sie würde feministisch voreingenommen an den Prozess herangehen und eine der wichtigsten Regeln der Demokratie missachten, nämlich die, dass Menschen, die eines Verbrechens beschuldigt werden, solange als unschuldig zu gelten haben, bis sie rechtskräftig verurteilt sind. Mich interessiert dabei überhaupt nicht der Fall Kachelmann, bei dem ich die Fakten nicht kenne und zu dem ich daher auch keine Meinung habe. Mich interessiert lediglich der grundlegende Tenor des Arguments, das ich für falsch halte: Es ist nämlich, gerade in einer Demokratie (aber vor allem einfach auch so generell), durchaus sehr wohl möglich, jemanden für schuldig zu halten, obwohl kein Gericht ihn rechtskräftig verurteilt. Einfach deshalb, weil es