
In Zusammenhang mit den Wahlen in Tunesien poppt jetzt dauernd wieder das merkwürdige Wort „Frauenrechte“ auf. Die seien möglicherweise in Gefahr, schreibt etwa die taz, wenn eine islamistische Partei die Regierungsbildung übernimmt. Von „Frauenrechten“ ist aber auch sonst gerne die Rede. Aber was soll das bitteschön sein, „Frauenrechte“?
Verwendet wird das Wort im Allgemeinen dafür, dass Frauen Rechte haben wie die Männer auch. Allerdings: Dann handelt es sich nicht um „Frauenrechte“, sondern ganz einfach um allgemeine Rechte. Die Alternative dazu sind Rechte als männliches Privileg. Also Männerrechte.
Genau das sind jedenfalls die zwei Varianten, die der Rechtsstaat hervorgebracht hat: Männerrechte und allgemeine Rechte. Wobei letztere historisch aus ersteren hervorgegangen sind. Die meisten Rechtsstaaten basierten zunächst auf Männerrechten, die später zu allgemeinen Rechten ausgeweitet wurden.
Ein Land, in dem der Staat auf „Frauenrechten“ basiert – also auf einem Rechtssystem, aus dem Männer qua Geschlecht ausgeschlossen sind – hat es meines Wissens noch niemals irgendwo auf der Welt gegeben. Was es gab, sind Gesellschaften, die unterschiedliche Rechte und Pflichten für Frauen und Männer kennen, aber die gelten normalerweise nicht als rechtsstaatlich.
Von daher: Hört bitte auf, von Frauenrechten zu reden. Frauenrechte gibt es nicht. Es gibt Männerrechte und allgemeine Rechte (wobei beide Varianten normalerweise noch weitere Kriterien kennen, die Menschen von Rechten ausschließen, etwa Alter, Staatszugehörigkeit, früher auch Hautfarbe oder Klassenzugehörigkeit. Der Ausschluss von anderen ist dem Rechtsstaat inhärent und betrifft nicht nur die Frauen).
Die Rede von den angeblichen „Frauenrechten“ (und die Tatsache, dass das Wort auch Linken und sonstigen Frauenfreund_innen leicht über die Lippen kommt) ist entlarvend. Sie macht nämlich deutlich, dass zwischen „Männerrecht“ und „allgemeinem Recht“ noch immer kein prinzipieller Unterschied gemacht wird. Indem der Begriff „Frauenrecht“ gebraucht wird, um ein System allgemeiner (also wirklich gleicher) Rechte zu bezeichnen, erklärt man die Frage, ob nur Männer Rechte haben oder wirklich alle Menschen, im wörtlichen Sinn zu einem „Frauenproblem“. Also zu etwas, worum man sich kümmern kann, wenn man nett ist oder etwas „für die Frauen“ tun möchte. Aber man begreift es nicht als etwas, das das eigene politische Universum im Kern berührt.
Mental befinden wir uns offenbar immer noch im Begriffszustand jener Schul- und Geschichtsbücher, die die Abschaffung des Klassenwahlrechts unter dem Begriff „Einführung des allgemeinen Wahlrechts“ kategorisiert haben (noch zu meiner Schulzeit, wie ist das eigentlich heute?)
Aber so wird das nie was mit der Revolution.

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