Hört bitte mal auf, von „Frauenrechten“ zu reden

Auch sehr aufschlussreich: Diese Auswahl bekommt man bei Fotolia, wenn man das Stichwort "Frauenrechte" eingibt. Facepalm allerorten.

In Zusammenhang mit den Wahlen in Tunesien poppt jetzt dauernd wieder das merkwürdige Wort „Frauenrechte“ auf. Die seien möglicherweise in Gefahr, schreibt etwa die taz, wenn eine islamistische Partei die Regierungsbildung übernimmt. Von „Frauenrechten“ ist aber auch sonst gerne die Rede. Aber was soll das bitteschön sein, „Frauenrechte“?

Verwendet wird das Wort im Allgemeinen dafür, dass Frauen Rechte haben wie die Männer auch. Allerdings: Dann handelt es sich nicht um „Frauenrechte“, sondern ganz einfach um allgemeine Rechte. Die Alternative dazu sind Rechte als männliches Privileg. Also Männerrechte.

Genau das sind jedenfalls die zwei Varianten, die der Rechtsstaat hervorgebracht hat: Männerrechte und allgemeine Rechte. Wobei letztere historisch aus ersteren hervorgegangen sind. Die meisten Rechtsstaaten basierten zunächst auf Männerrechten, die später zu allgemeinen Rechten ausgeweitet wurden.

Ein Land, in dem der Staat auf „Frauenrechten“ basiert – also auf einem Rechtssystem, aus dem Männer qua Geschlecht ausgeschlossen sind – hat es meines Wissens noch niemals irgendwo auf der Welt gegeben. Was es gab, sind Gesellschaften, die unterschiedliche Rechte und Pflichten für Frauen und Männer kennen, aber die gelten normalerweise nicht als rechtsstaatlich.

Von daher: Hört bitte auf, von Frauenrechten zu reden. Frauenrechte gibt es nicht. Es gibt Männerrechte und allgemeine Rechte (wobei beide Varianten normalerweise noch weitere Kriterien kennen, die Menschen von Rechten ausschließen, etwa Alter, Staatszugehörigkeit, früher auch Hautfarbe oder Klassenzugehörigkeit. Der Ausschluss von anderen ist dem Rechtsstaat inhärent und betrifft nicht nur die Frauen).

Die Rede von den angeblichen „Frauenrechten“ (und die Tatsache, dass das Wort auch Linken und sonstigen Frauenfreund_innen leicht über die Lippen kommt) ist entlarvend. Sie macht nämlich deutlich, dass zwischen „Männerrecht“ und „allgemeinem Recht“ noch immer kein prinzipieller Unterschied gemacht wird. Indem der Begriff „Frauenrecht“ gebraucht wird, um ein System allgemeiner (also wirklich gleicher) Rechte zu bezeichnen, erklärt man die Frage, ob nur Männer Rechte haben oder wirklich alle Menschen, im wörtlichen Sinn zu einem „Frauenproblem“. Also zu etwas, worum man sich kümmern kann, wenn man nett ist oder etwas „für die Frauen“ tun möchte.  Aber man begreift es nicht als etwas, das das eigene politische Universum im Kern berührt.

Mental befinden wir uns offenbar immer noch im Begriffszustand jener Schul- und Geschichtsbücher, die die Abschaffung des Klassenwahlrechts unter dem Begriff „Einführung des allgemeinen Wahlrechts“ kategorisiert haben (noch zu meiner Schulzeit, wie ist das eigentlich heute?)

Aber so wird das nie was mit der Revolution.

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

30 Gedanken zu “Hört bitte mal auf, von „Frauenrechten“ zu reden

  1. Wer sich nun Gedanken macht, was er „stattdessen“ sagen soll, dem Schlage ich vor, einfach den Begriff „Menschenrechte“ zu benutzen – deren Beschneidung ist nämlich häufig gemeint, wenn von „Frauenrechten“ die Rede ist.

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  2. Es gibt Rechte für Tiere. Es gibt Rechte für Radfahrer, Rechte für körperlich beeinträchtigte Menschen und Rechte für alle möglichen Gruppen, die explizite Rechte zum Schutz benötigen. Es gibt also durchaus mehr als eine Gruppe, die eigene Rechte bekommt. Nicht zu vergessen, dass es tatsächlich ein Männerrecht gab und in vielen Bereichen noch gibt, die den Männern meist überflüssige Sonderrechte eingestehen. Daraus resultiert ein Ungleichgewicht, welches durch die Gesetze hervorgerufen oder begünstigt wurde und wird. Es muss also jedes Gesetz auf Ungleichgewichtung überprüft werden. Es gibt tatsächlich immer nur ein Recht. Das, an welches wir uns als Gesellschaft halten müssen und welches wir als Gesellschaft formuliert haben oder gegen das wir aufbegehren können. Der Begriff Frauenrecht mag nicht sauber formuliert sein, aber er zeigt auf, dass es in vielen Bereichen eine Ungleichbehandlung der Geschlechter gibt, wovon vor allem die Personengruppe betroffen ist, die sich selbst als Frauen bezeichnet oder bezeichnet wird und deren Gewichtung von der Gesellschaft anders formuliert werden muss. Sprachlich genauer wäre es, wenn man davon sprechen würde, Frauen mehr Rechte einzugestehen, bzw. Sonderrechte für Männer abzuschaffen. Gegen die Kurzform Frauenrecht, die diesen anzustrebenden Zustand beschreibt, ist nichts einzuwenden.

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  3. so wie du das siehst plädierst du also das die sog. männerrechte nach und nach zu allgemeinen rechten ausgeweitet werden müssen anstatt frauenrechte in dem sinne zu schaffen das es rechte nur für frauen geben sollte?

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  4. @Benni – Darüber hatte ich beim Schreiben kurz nachgedacht, aber eigentlich ist das Recht auf Mutterschutz, obwohl es aus der Natur der Sache heraus nur Frauen betrifft, nicht ein „Frauenrecht“ im selben Sinne wie das Männerwahlrecht ein „Männerrecht“ ist. Und zwar deshalb, weil es nicht an das Geschlecht als solches, sondern auf einen inhaltlichen Content dieser Geschlechtszugehörigkeit bezogen ist, nämlich auf das Kinder gebären. Es ist also rein logisch ein allgemeines Recht für Menschen, die Kinder gebären, die sozusagen nur „zufälligerweise“ Frauen sind. Würde der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Mann ein Kind gebiert, hätte er auch dieses Recht. Das Männerwahlrecht hingegen ist an keinen weiteren Inhalt gebunden außer an die schlichte Tatsache, dass die Person als Mann (und nicht als Frau) identifiziert wird.

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  5. @Antje: Ok, für das Beispiel hast Du in einem gewissen Sinne Recht. Aber es gibt ja auch noch andere Rechte, die man anführen könnte. zB in vielen Ländern das Recht von Frauen keinen Zwangsdienst leisten zu müssen. Sicherlich lassen sich auch noch andere Beispiele finden (so oder so ändern die aber nix an der grundsätzlichen Richtigkeit des Artikels).

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  6. Ja, „nach und nach“ ist ziemlich vorsichtig ausgedrückt weil ich nicht glaube das sich da so schnell was bewegen wird. nach meinen einschätzungen kann das noch ein paar jährchen dauern bis wir da sind wo wir hin wollen.

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  7. „Das Männerwahlrecht hingegen ist an keinen weiteren Inhalt gebunden außer an die schlichte Tatsache, dass die Person als Mann (und nicht als Frau) identifiziert wird.“

    Ein Argument vieler Schweizer gegen eine Einführung des Frauenwahlrechts war, dass Frauen im Falle eines Krieges nicht eingezogen werden – und, da sie sich also keiner oder nur einer geringen Gefahr für ihr Vaterland aussetzen, eben auch nicht über die Geschicke des Landes bestimmen sollten, geschweige denn durch ihr Wahlrecht andere in einen Krieg schicken können sollten, der sie selber nicht gefährdet.

    Da die allermeisten Staaten durch Kriege entstanden und geformt sind, dürfte man in solchem Denken dann wohl doch einen weiteren Inhalt sehen.

    Hätten Frauen sich von Anfang an der Verteidigung des gemeinsamen Hab und Guts beteiligt, hätten sie auch von Anfang an das Wahlrecht.

    Ganz generell: Unterschiede im Männerecht und Frauenrecht basieren so gut wie nie „nur“ auf der Tatsache, dass die einen Männer und die anderen Frauen sind, sondern darauf, dass sich diese Gruppen sozial unterschiedlich verhalten.

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  8. Zur Zeit sind die Rechte, die keine „Frauenrechte“ sind, sondern den Männer zustehen, das allgemeine Recht, wie Antje Schrupp schreibt. Ich denke nur, dass wir zur Forderung der Frauenbewegung „Frauenrechte“ sind Menschenrechte, wie Talinee es sagt, greifen solten. Das schließt auch mit ein, dass Rechte für Männer – die ihnen qua Geschlecht zugesprochen werden – hinzukommen. Denn dies hat und hätte in vielen Fällen historisch zu einer Stärkung von Frauen geführt, weswegen einige abgeschafft worden sind: z.B. der männliche Haushaltsvorstand oder in den USA die Wahl nach Besitz von Land Mitte des 19. Jh. (Selten aus Gründen, dass sie sonst Frauen gestärkt hätten, sondern weil andere Männer auch benachteiligt worden sind, aber nichtsdestotrotz.).

    Dass Rechte, die Männer einmal hatten, für die Gleichbehandlung auf alle übertragen und ggf. sich für Männer selbst nicht rechtlich, aber in der Konsequenz einschränkend auswirken könnten, gehört m.E. nach mit dazu.

    Wenn alle Rechte (und Pflichten) auf alle ausgeweitet würde, hätten alle etwas davon. Ich denke da nur an die Diskussion über eben die Zwangsdienste, wie Benni Bärmann es sagt. Das führte einerseits dazu, dass Frauen in D zum gesamten Militär zugelassen wurden – wofür ich nie gekämpft hätte – anderseits könnte es aber auch in Zukunft für Männer zur Abschaffung eben jener führen. Und wie @Antje Schrupp so richtig sagte: Mutterschutz ist für Gebärende, die eher zufällig nun Frauen sind. Der Mutterschaftsurlaub ist mittlerweile ja – wenn auch leider nur äußerst halbherzig – zum Elternschaftsurlaub geworden. Sollten wir z.B. Kinder- und Mutterschutzzeiten auf alle ausdehnen und im Recht endlich keine Unterschiede mehr nach dem Geschlecht machen, hätten auch Männer etwas davon.

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  9. Stimme @talinee zu: „Frauenrechte“ sind in Wirklichkeit Menschenrechte und sollten so genannt werden.

    @Andreas: Im alten Sparta gab es übrigens die Regel, dass Männer, die im Krieg fielen, und Frauen, die bei der Geburt eines Kindes starben, einen Grabstein bekamen, alle anderen wurden ohne begraben. In beiden Fällen ging man davon aus, dass sie ihr Leben für ihre Stadt gegeben hatten.

    Zum Glück sind diese Zeiten vorbei.

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  10. Ganz generell: Unterschiede im Männerecht und Frauenrecht basieren so gut wie nie „nur“ auf der Tatsache, dass die einen Männer und die anderen Frauen sind, sondern darauf, dass sich diese Gruppen sozial unterschiedlich verhalten.

    @Andreas, sie verhalten sich aber unterschiedlich, weil die einen männer und die anderen frauen sind. heute ist festzustellen, dass frauen – auch wenn sie sich wie männer verhalten – nicht die gleichen rechte* haben bzw. rechte nicht in anspruch nehmen.

    *nicht im juristischen sinne

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  11. Der Mutterschaftsurlaub ist mittlerweile ja – wenn auch leider nur äußerst halbherzig – zum Elternschaftsurlaub geworden. Sollten wir z.B. Kinder- und Mutterschutzzeiten auf alle ausdehnen und im Recht endlich keine Unterschiede mehr nach dem Geschlecht machen, hätten auch Männer etwas davon.

    Mutterschutz und Elternzeit sind zweierlei Dinge und nicht austauschbar.

    Rechtliche Begriffe kann man für den groben Überblick in der Wikipedia nachschlagen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mutterschutz

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  12. Das tut mir leid: ich habe jener Stelle eine unzulässige Verkürzung vorgenommen. Der Begriff Mutterschaftsurlaub wird bzw. wurde auch als nicht-rechtlicher/umgangssprachlicher für Erziehungsurlaub genutzt. Daher meine Verkürzung. Mir ist bewusst, dass Mutterschutz und Elternzeit zwei verschiedene Dinge sind und nicht zu gleichen Zeiten in einer Schwangerschaft bzw. danach angesetzt werden. Sie sind damit auch unabhängig voneinander zu betrachten, da gebe ich dir recht.

    Mir ging es eher darum zu sagen oder zu bekräftigen, dass Rechte, die sich auf ein Geschlecht beziehen, auf ein anderes übertragen werden können. Der eigentliche Schutz einer Schwangeren lässt sich zwar nur theoretisch auf Männer übertragen, jedoch haben Männer ebenso das Recht auf Mutterschutz, könnten sie denn schwanger werden. Rein theoretisch erst einmal nur. Ich sehe deswegen auch keine Gründe, warum Rechte an Geschlecht gebunden sein sollten.

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  13. geht jetzt vll ein wenig am Artikel vorbei, aber ich mach´s mal trotzdem:

    Frauenrechte
    Frauenwahlrecht
    Karrierefrau
    Hausfrau
    Frauenparkplatz

    diese Begriffe sind allesamt falsch. viel mehr noch haben sie überhaupt keine reale Bedeutung, sondern zeigen, besonders am Beispiel „Karrierefrau“, „Frauenrechte“ und „Frauenwahlrecht“, dass wenn Frauen tun, was Männer tun (hart arbeiten, viel Geld verdienen, sozial aufsteigen bzw. wählen) es immernoch etwas besonderes ist, es immernoch nennenswert ist, die „Frau“ wird hier betont.

    es ist schon richtig von Frauen zu sprechen in Hinsicht auf die Frage, wo sie noch immer unterdrückt werden und/oder nicht gleichgestellt sind (nicht mit Männern sondern mit Menschen) oder fehlen (in sogenannten Männerberufen z.B.), doch wenn wir es geschafft haben, wie z.B. dass Frauen hier in Europa wählen dürfen (im Gegensatz zu anderen Ländern und zu unserer Vergangenheit), wie gesagt, betonen wir es immernoch („Frauenwahlrecht“), die „Frau“ hier ist also stets besonders, denn wäre es selbstverständlich hiesse es einfach Wahlrecht.

    „Hausfrau“ ist als Beruf anerkannt, doch arbeitet die Hausfrau gar nicht wirtschaftlich (sie verdient mit ihrem „Beruf“ kein Geld), auch hier wird das Problem (die von oben gemachte Rolle der Frau) nicht bekämpft. es ist natürlich kein Beruf sondern eben nur Rolle und Unterdrückung und dieser Begriff verhindert zudem, dass auch Väter/Männer für Haushalt, Kinder etc verantwortlich sind/gemacht werden.

    tja, und „Frauenparkplatz“…also bitte!1

    „Frauenrechte“ klingt gut. zu gut, denn lenkt ab von den Gründen, warum Frauen nicht gleichgestellt sind. der Begriff „Rechte“ wird positiv aufgenommen und „Frauenrechte“ unterstellt, dass Frauen nicht Menschen sind (im Sinne von Männern), es gaukelt uns vor, dass etwas getan wird um Frauen zu unterstützen, es ruft Frauen dazu auf etwas zu tun. fader Beigeschmack des Begriffs „Frauenrechte“ ist, dass da „selbst Schuld wenn Du nichts tust, du hast ja Rechte“ drinsteckt. ein Recht resultiert aus Sein und Tun, auch aus Pflichten. und Rechte müssen geschützt werden, das können sie nur, wenn man sie lebt. doch Menschen, die in irgendeiner Form unterdrückt werden, können dies ja nicht.

    wer also von „Frauenrechten“ redet unterschlägt die Gründe, warum Frauen stets benachteiligt/unterdrückt/nicht sichtbar sind und verschafft sich so ein Mittel nicht zugeben zu müssen, dass Menschen, Männer, aber auch Frauen, also eine Gesellschaft Schuld trägt, dass Frauen von oben herab eingeteilt und definiert werden.

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  14. Zwei Rechte, die ich gerne hätte, in der BRD als Mann aber nicht habe, beziehen sich auf die Organisation des privaten Lebens:

    Erstens würde ich gerne von der Mutter meiner Kinder eine mehrjährige Finanzierung von Familienauszeiten einfordern können, inkl. Folgefinanzierung, falls es schwerfällt, wieder in den Beruf zurückzukehren. Nach Sachlage können das Mütter von den Vätern einfordern, aber nicht umgekehrt.

    Zweitens würde ich gerne sehen, dass meine biologische Vaterschaft zwar eine hinreichende Bedingung dafür ist, dass ich die soziale Elternschaft übernehmen darf ( die EuGH hat ja in dem Zusammenhang grün-sozialdemokratisch-feministische Politik mal wieder als menschenrechtswidrig verurteilt ), meine Zustimmung aber eine notwendige Bedingung dafür ist, dass ich die soziale Elternschaft eines Kindes aufgedrückt bekomme.
    Das letztere ist auch nur ein Frauenrecht in der BRD ( in Frankreich können aber Männer z.B. sozial „abtreiben“ ) – aber eventuell auch nur, solange noch niemand wg. Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vor dem EuGH klagt.

    Man sieht, es gibt also durchaus „Frauenrechte“, die zu allgemeinen Rechten ausgeweitet werden könnten.

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  15. Semiramis:

    Mir ging es eher darum zu sagen oder zu bekräftigen, dass Rechte, die sich auf ein Geschlecht beziehen, auf ein anderes übertragen werden können. Der eigentliche Schutz einer Schwangeren lässt sich zwar nur theoretisch auf Männer übertragen, jedoch haben Männer ebenso das Recht auf Mutterschutz, könnten sie denn schwanger werden. Rein theoretisch erst einmal nur.

    Es ist aber nicht Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze für rein theoretische Fälle zu erfinden. Den Mutterschutz in die Tonne zu treten, um irgendwelche Theorien zu befriedigen, ist absurd. Wenn es nötig ist, die bestehenden Gesetze für Inter- und Transsexuelle passend zu machen, kann man das ja tun.

    Andreas:

    Erstens würde ich gerne von der Mutter meiner Kinder eine mehrjährige Finanzierung von Familienauszeiten einfordern können, inkl. Folgefinanzierung, falls es schwerfällt, wieder in den Beruf zurückzukehren. Nach Sachlage können das Mütter von den Vätern einfordern, aber nicht umgekehrt.

    Das ist doch völliger Mumpitz. Das Unterhaltsrecht nach der Scheidung gilt für Frauen wie Männer, es sind halt öfter Frauen, die Unterhalt brauchen.

    Ich lass jetzt mal ne Platitüde da: Erst informieren, dann mitreden.

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  16. @Antje Schrupp

    Wie ordnen Sie die Altersrente für Frauen nach Ihrer „Rechtstheorie“ ein?
    Meines Wissens ist diese Rentenart nur an die Voraussetzung gebunden, dass man Frau ist.
    Also ohne „inhaltlichen Content“ – wie beim Mutterschutz von Ihnen erläutert.
    (Abgesehen davon, dass diese Argumentationsfigur des inhaltlichen Contents nochmal getrennt auf seine Konsistenz und Haltbarkeit überprüft werden müsste.)

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  17. Irene: ich hatte nie vor, den Mutterschutz in die Tonne zu treten. Das habe ich auch an keiner Stelle gesagt, jedenfalls nicht bewusst. Es war auch nicht Ausgangspunkt gewesen, Menschen Rechte und damit Schutz zu nehmen, sondern diese auszuweiten. Und keine Einschränkungen, nur um Theorien zu beweisen. Das wäre sonst politisch – und menschlich – verantwortungslos. Ich will die Schraube doch nicht zurückdrehen!

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  18. Kennen Sie nicht? Erstaunlich, aber deshalb fällt es Ihnen vermutlich auch schwer, in Ihren Erläuterungen zu den richtigen Abstrahierungen zu kommen, wenn schon das empirisch-juristische Unterfutter nicht präsent ist.

    Hier ein (wahllos gegoogelter) Überblick:

    http://goo.gl/HaZSB

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  19. @ Semiramis: Okay, alles klar!

    (Das Thema könnte auch praktisch relevant werden, falls Transmänner als Männer anerkannt werden, ohne ihren Körper verändern zu müssen. Aber ich wäre zuversichtlich, dass dann der Mutterschutz kein Problem wäre. Wer ein Kind ausbrütet, ist nun mal Mutter, egal was im Pass steht.)

    @ Antje: Michael meint vermutlich die Hinterbliebenenrente, die umgangssprachlich Witwenrente genannt wird:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Witwenrente

    Tipp für Michael: http://www.youtube.com/watch?v=FTBMDiFOs_4

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  20. @Michael – Naja „Ein Anspruch auf die Altersrente für Frauen besteht nur noch für vor dem 01.01.1952 Geborene.“ Ich denke nicht, dass dieses Gesetz ernsthaft die These meines Blogposts in Frage stellt.

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  21. @Antje Schrupp Die Altersrente für Frauen (@Irene Ich meine nicht die Hinterbliebenenrente, Hinterbliebener kann die Frau oder der Mann sein) sieht eine Rente mit 60 für die Frau vor, weil sie Frau ist.

    Ein zusätzlicher „Content“ ist dafür nicht erforderlich. Es handelt sich prima vista um ein Beispiel für ein Frauenrecht.

    Und ob es sich um ein Frauenrecht für vor oder nach 1952 Geborene handelt, ist tatsächlich irrelevant, nur eben nicht für die These des Blogposts.

    Die Altersrente für Frauen zeigt, dass es Rechtspositionen und Ansprüche gibt, die Frauen alleine aufgrund ihres Geschlechts erwerben.

    Es macht also zunächst durchaus Sinn, von Frauenrechten zu sprechen.
    Aber abgesehen von der Rechstheorie macht es deshalb Sinn, weil jeder weiß, was damit gemeint ist. Wichtig: Ausgehend vom Gleichheitsgrundsatz sprechen wir in der Regel aber NICHT von „Frauenrechten“, sondern sagen beispielsweise:

    Die „Rechte der Frauen“ in islamischen Ländern werden unterdrückt.

    Und das sollen wir jetzt nicht mehr sagen dürfen? Warum denn nicht? Und was sollen wir stattdessen sagen? Und wem wäre damit geholfen? Interessiert das eine Frau, die gerade beschnitten wird? So what!

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  22. Meines Wissens ist diese Rentenart nur an die Voraussetzung gebunden, dass man Frau ist.

    @Michael
    Kennst du die Standpunkttheorie? Sie besagt, dass man die eigenen Privilegien eben auf Grund des eigenen Standpunktes nicht als Privilegien wahrnehmen kann. Daher nehmen Frauen* nur die Privilegien von Männern* wahr und klagen darüber. Dass sie selbst auch Privilegien haben, können sie nicht sehen.

    * umgekehrt gilt das Gleiche.

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  23. Die „Rechte der Frauen“ in islamischen Ländern werden unterdrückt.

    Ja, die (allgemeinen) Rechte der Frauen, nicht die „Frauenrechte“.

    Und „islamische Länder“ müsstest Du ggf. auch noch genauer formulieren, die Türkei und Tunesien sind nicht der Iran.

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