Heute bemerkte ich auf der Toilette beim Karstadt neben dem Teller für den Obolus ein recht großes Schild, auf dem so in etwa stand, man würde sich bemühen, den Kunden doch immer schöne saubere Toiletten zur Verfügung zu stellen und empfehle daher, dass diese pro Besuch etwa 50 Cent dafür geben.
Aha, dachte ich, offenbar versucht hier jemand, sich juristisch abzusichern, damit nicht wieder eine Reinigungsfrau auf die Idee kommt, das Geld, das die Kundinnen hier ablegen, sei ihr Trinkgeld. Ich selbst wäre freilich auch nie auf die Idee gekommen, das Geld, das ich hier ablege, könnte eventuell etwas anderes sein als Trinkgeld. Aber die Kaufhäuser, bzw. die von ihnen als Subunternehmen beauftragten Reinigungsfirmen, finden, das Geld gehört in ihre Kassen und nicht in die Taschen der Putzfrauen, denn es sei eine „freiwillige Nutzungsgebühr“. Und dieses Schild ist offensichtlich dazu da, den Sachverhalt zu klären und diese Sicht der Dinge gerichtsfest zu machen.
Nun nehme ich das mit der Freiwilligkeit relativ ernst, und freiwillig möchte ich kein Nutzungsentgeld für Toiletten in Kaufhäusern bezahlen, weil ich finde, die Bereitstellung selbiger sollte zum Service eines Kaufhauses oder einer Shoppingmall dazugehören. Meiner Meinung nach verhält sich der Grad der Zivilisation einer Kultur analog zur Verfügbarkeit kostenloser sauberer Toiletten.
Sehr wohl möchte ich aber den Reinigungskräften ein Trinkgeld geben, damit sie am Ende des Tages etwas mehr in der Tasche haben als ihren kargen Stundenlohn. Ich habe also die Frau neben dem Teller gefragt, ob sie denn das Geld, das ich ihr eventuell gebe, abgeben muss oder behalten kann. Ihre Antwort: „Das kommt darauf an, was Sie wollen.“
Ich hab ihr dann 50 Cent gegeben und dazu gesagt, dass das keine freiwillige Nutzungsgebühr ist, sondern ein Trinkgeld für sie und dass ich will, dass Sie es behält. So müsste nun alles seine juristische Richtigkeit gehabt haben.
Ich werde zukünftig mal auch an anderen Örtlichkeiten die Augen nach solchen Beschilderungen aufhalten.

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