Unschuldsvermutung

Zurzeit ist viel über das Thema Unschuldsvermutung die Rede, im Zusammenhang mit den Beschuldigungen gegen Christian Ulmen, er habe die digitale Identität seiner damaligen Frau Collien Fernandes gefälscht, um sexualisierte Beziehungen zu deren beruflichem und privatem Netzwerk vorzutäuschen. Ein besonders krasser Fall von digitaler Gewalt, die viele Menschen, insbesondere Frauen, verständlicherweise sehr wütend macht.

Dass dieses Wort von der „Unschuldsvermutung“ derzeit so häufig vorkommt, hat weniger mit der Frage zu tun, ob Ulmen das wirklich gemacht hat oder ob er „unschuldig“ ist in dem Sinn, dass er es nicht war, als damit, dass es eine juristische Notwendigkeit ist. Bei unserem Talk auf der Buchmesse haben wir uns zum Beispiel vorher verständigt, den Namen nicht zu nennen, denn sonst wären die Moderatoren juristisch verpflichtet gewesen, eine längliche Erklärung verlesen zu müssen, in der dann auch der Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ hätte vorkommen müssen.

Abgesehen von diesen juristischen Finessen ist die Frage nach einer Unschuldsvermutung in diesem Fall schwierig, weil Christian Ulmen ja überhaupt nicht beteuert, unschuldig zu sein. Allein dass dieses Wort im Raum steht, weist eine potenzielle „Schuld“ Collien Fernandez zu, nämlich die Vermutung, sie könne womöglich lügen und Ulmen zu Unrecht beschuldigen.

Allerdings: Soweit ich sehe, streitet Ulmen gar nicht ab, was ihm vorgeworfen wird – wenn ich mich irre, weist mich darauf hin. Selbst äußert er sich überhaupt nicht, und seine Anwälte kritisieren zwar die Berichterstattung, es gibt aber keinerlei konkrete Aussagen. Nebulös werden „unwahre Tatsachen“ in den Raum geworfen, aber nicht gesagt, um welche Tatsachen es geht.

Das macht es schwierig, als Privatperson eine Meinung zum Thema Unschuldsvermutung zu haben. Denn um mir eine Meinung bilden zu können, wer recht hat, die Anklägerin oder der Beschuldigte, bräuchte es erst einmal zwei gegensätzliche Standpunkte. Christian Ulmen könnte zum Beispiel sagen: „Nein, ich habe diese Deepfakes nicht angefertigt. Nein, ich habe nicht vorgegeben, Collien Fernandez zu sein und auf diese Weise sexualisierte Kontakte mit ihrem beruflichen und privaten Netzwerk gehabt.“

Warum sagt er das nicht? Wenn ich unschuldig wäre, dann würde ich das sagen. Aber „unschuldig“ hat eben zweierlei Bedeutung. Man kann unschuldig sein in Bezug auf sexualisierte digitalisierte Gewalt, und man kann unschuldig sein im Sinne des Strafrechts. Wenn es also gar kein Gesetz gibt, das das, was Ulmen vorgeworfen wird, verbietet, dann kann er „unschuldig“ sein im Sinne des Strafrechts, aber dennoch „schuldig“ im Sinne dessen, was ihm vorgeworfen wird – so wie alle Ehemänner, die ihre Frauen vergewaltigt haben, bevor das gesetzlich verboten wurde.

Gerichte können also überhaupt nicht rausfinden, ob Christian Ulmen in dem Sinn, der uns interessiert, „schuldig ist“, ob er also auf diese Weise seine damalige Frau sexualisiert, digital gedemütigt und hereingelegt hat. denn sie können nur feststellen, ob er gegen Gesetze verstoßen hat, ob er sich strafbar gemacht hat.

Aber ehrlich gesagt: Ob er sich strafbar gemacht hat, das interessiert mich überhaupt nicht. Mich interessiert, ob er wirklich das getan hat, was Collien Fernandes ihm vorwirft. Das ist der Grund, warum ich mich dieser Initiative angeschlossen habe, die von Kristina Lunz, Ricarda Lang und Düzen Tekkal initiiert wurde. Nicht weil ich glaube, dass bessere Gesetze uns effektiv davor schützen werden, sondern weil es ein Momentum nutzt, der diesen Skandal inhaltlich in die Debatte bringt.

Es ist in unserer Kultur nun einmal so, dass wir über moralische Fragen von Gut und Böse in Form von Gesetzen sprechen. Ich beiße immer wieder auf Granit, wenn ich versuche, zu plädieren, dass man nicht für alles, was man schlecht findet, ein staatliches Verbot braucht, und nicht für alles, was man gut findet, eine staatliche Förderung.

Inzwischen glaube ich, dass Gesetze bei uns in gewisser Weise eine säkulare Form von Bekenntnissen geworden sind. Das heißt, wenn irgendwo ein Gesetz gemacht wird, dann hat das weniger den Zweck, tatsächlich Verbrechen zu verhindern (dazu müsste man in der Regel ganz andere Sachen machen), sondern es hat den Zweck, dass wir als Gesellschaft uns dazu zu bekennen, dass diese oder jene Sache moralisch zu verurteilen.

Und genau das wäre in diesem Fall mal notwendig. Tatsächlich ist es nämlich momentan noch so, dass das Anfertigen von Deepfakes und von sexualisierter Gewalt, die „nur“ im Internet stattfindet, nicht gesetzlich verboten ist. Und deshalb glauben viele Menschen immer noch , dass diese Art von Gewalt nicht so besonders schlimm ist. Denn das ist die Logik hinter der Gesetzesfixierung unserer Kultur: Wenn es nicht verboten ist, dann kann es ja nicht so schlimm sein. Genau so wie es bei der Vergewaltigung in der Ehe war: Bevor sie verboten wurde, waren viele Menschen der Ansicht, dass es doch „nicht so schlimm ist“

Das ist auch das Besondere an diesem Fall, weil die Umstände dessen, was Collien Fernandes geschehen ist, für viele Menschen anschaulich machen, warum digitale Gewalt ein echtes Problem ist.

Aus diesem Grund hat diese Initiative jede Aufmerksamkeit verdient, auch wenn ich die Einwände dagegen, was man wirklich realistischerweise auf einer gesetzlichen Ebene unternehmen könnte, kritisch sehe – und da zum Beispiel ganz bei Anne Roth bin, die darauf hinweist, dass neue Gesetze keineswegs bewirken werden, dass diese Form der Gewalt nicht mehr vorkommt. Sondern dass es dafür noch ganz andere Maßnahmen brauchen werde.

3 Antworten

  1. Die Auffassung ist doch irgendwie schräg und erscheint unreflektiert.

    Nein, Gesetze verhindern keine Straftaten.

    Gesetze setzen Normen und helfen, Straftaten zu bestrafen.

    Mehr kann man von ihnen nicht erwarten, aber auch weniger.

    In diesem Sinn macht die Gesellschaft deutlich, welches Verhalten sie nicht dulden will und was es „kostet“, es dennoch zu tun.

    Ich empfinde es als äußerst unangenehm, gute Dinge (wie z. B. Gesetze) klein zu reden, weil man sich nicht klar macht, was man von ihnen erwarten kann und was nicht – und welche Möglichkeiten sie bieten können für Menschen, die z. B. Gewalt verwahren und belästigt werden.

    Natürlich müssen Dinge hinzu kommen. Gesellschaftliche Unterstützung. Gesetze müssen gut durchdacht sein. Ist das nicht der Fall, können sie unangenehme Nebenfolgen haben oder gar das Gegenteil bewirken.

    Aber wer von Gesetzen nichts erwartet, macht sie von vorneherein unnötig klein.

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  2. @Anonymous – schon vor vielen Jahrzehnten hat mir mal ein Rechtsanwalt erklärt, dass die realen Folgen von Gerichtsverfahren weniger davon abhängen, was im Gesetzestext steht, sondern dass alles davon abhängt, wie die diesbezüglichen Verfahrensregeln sind. Feministinnen, so sein Rat, sollten sich weniger mit der Formulierung von Gesetzen beschäftigen sondern genauer das Kleinklein von Verfahren begleiten. Ich finde das ziemlich spannend. Aber natürlich hast du recht, wir müssen genau sehen, was wir von Gesetzen erwarten kann und was nicht, und tatsächlich kann ich vieles von dem, was ich mir für unsere Gesellschaft wünsche, tatsächlich nicht von Gesetzen erwarten. Das das allgemein bekannt ist, wollte ich hier nochmal erläutern, warum ich diese Initiative dennoch unterstütze!

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  3. Ganz unjuristisch gilt generell die Arschlochvermutung.

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Foto: Heike Rost

Antje Schrupp

Ich bin Journalistin und Politikwissenschaftlerin und lebe in Frankfurt am Main. Mein Thema ist besonders weibliche politische Ideengeschichte. Aktuelle Bücher: „Unter allen Umständen frei“ über revolutionären Feminismus am Ende des 19. Jahrhunderts – Victoria Woodhull, Lucy Parsons und Emma Goldman (Helmer Verlag 2025) und „Postpatriarchales Chaos und wie wir mit Feminismus die Freiheit erobern“ (Aufbau Verlag 2026)

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