Was macht eigentlich…. das Abtreibungsthema?

Neulich hat sich Katha Pollit in einem Artikel damit beschäftigt, dass die gesellschaftliche Akzeptanz gleichgeschlechtlicher Ehen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich Aufschwung bekommen hat, während in Punkto Abtreibung die Tendenz wieder in Richtung auf mehr Restriktionen gegen Schwangere zu weisen scheint. Ihre Analyse bezieht sich auf die USA, aber auch in Deutschland lässt sich wohl so etwas Ähnliches beobachten. Ein von Ulrike Busch und Daphne Hahn herausgegebener Sammelband will die Diskussion auch hierzulande wieder ein bisschen in die Gänge bringen, und das ist gut so.

31Gd6sIsgNL._SY344_BO1,204,203,200_Das Buch versammelt Rück- und Überblicke über die Lage und den Diskurs. Dabei wird deutlich, dass die Diskussion letztlich mit dem letzten „Abtreibungsgesetz“ 1990 zum Erliegen gekommen ist. Einerseits vielleicht verständlich: Zwar ist Abtreibung weiterhin im Prinzip nicht Entscheidung der Schwangeren selbst, sondern gilt als Unrecht, aber sie wird nicht strafrechtlich verfolgt und gilt bei Einhaltung bestimmter Verfahren oder bei vorliegenden Indikationen auch nicht mehr als gesetzwidrig. Konkret heißt das: Rein theoretisch ist zwar das Ziel der Frauenbewegung, nämlich das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, nicht erreicht worden, ganz praktisch kann aber im konkreten Fall fast jede Frau, die abtreiben will, das auch tun. Also warum weiter aufregen?

Aber es kommt noch etwas anderes hinzu, und zwar die gespaltene Haltung von Feministinnen zur Frage der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik. In den vergangenen 25 Jahren hat es in der Reproduktionstechnologie große Veränderungen gegeben. Und viele Feministinnen stehen dieser „Invasion“ medizinischer Apparate in den Prozess von Schwangerwerden, Schwangersein und Gebären sehr skeptisch gegenüber. Auch in diesen Debatten geht es um die Haltung der Gesellschaft gegenüber dem „ungeborenen Leben“. Und offenbar finden viele es schwer zu begründen, wie man einerseits das „Recht auf Abtreibung“ vertreten, andererseits aber gegen jegliche Art eugenischer „Selektion“ (etwa von Embryonen) eintreten kann. Dabei kommt erschwerend hinzu – das wurde mir bei der Lektüre des Buches erst so richtig klar – dass gerade in Deutschland die Pro-Abtreibungs-Argumente in den 1980er Jahren noch ziemlich eng mit eugenischen Erwägungen durchzogen waren.

Meiner Ansicht nach liegt ein Kern des Problems darin, dass sich die Debatten viel zu sehr auf den universalen Blickwinkel kapriziert haben, nämlich die ethische Frage, wann „man“ einen Embryo töten oder sterben lassen darf und wann nicht. Wann beginnt Leben? Was für Rechtsgut gilt es hier zu schützen? Und so weiter. Gesetze haben dann quasi die Aufgabe, Schwangere zur Einhaltung dieser ethischen Normen zu zwingen, die die Gesellschaft allgemein festlegt.

Und das ist eben in Bezug auf Abtreibung die falsche Frage. Da geht es nämlich letztlich darum, inwiefern es legitim ist, Schwangere (oder, im Fall der Präimplantationsdiagnostik, potenziell Schwangere) in die Entscheidung über ihren Körper hineinzureden.

Meine Position dazu ist: Diejenige Person, die rund um das Schwangersein oder Schwangerwerden etwas letztlich zu entscheiden hat, ist immer diejenige, um deren Körper es geht. Ethische Diskussionen sind sinnvoll, aber nur dafür, diesen (potenziell) schwangeren Personen Anhaltspunkte für ihre Entscheidungen zu geben. Sie mit Argumenten, Informationen, ethischen Erwägungen und so weiter zu versorgen, und darüber hinaus mit Hilfestellung und Unterstützung, mit dem Ziel, dass die dann umso besser ausgerüstet sind, um für ihren konkreten Fall zu entscheiden, wie sie schwanger werden, wie und ob sie ein Kind austragen und gebären.

Das ist dann letztlich auch eine philosophische Frage: zu sehen, dass es im wirklichen Leben niemals 100-prozent „saubere“ ethische Entscheidungen gibt, sondern dass die Lage in der Regel komplex ist. Ethisch verantwortliche Entscheidungen kommen nicht so zustande, dass man Regel X auf Situation Y anwendet. Sondern sie kommen dadurch zustande, dass jemand in einer Situation möglichst verantwortlich entscheidet, also sagt: So wird das jetzt gemacht. In Bezug auf Angelegenheiten, die alle betreffen, kann das gut „der Gesetzgeber“ (unterstützt von Polizei und Justiz) sein. In Bezug auf den Körper einer Person aber nicht. Da kann man vielleicht Ratschläge geben, entscheiden muss aber die Person, um die es geht.

Wenn das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung klar und unhinterfragt wäre, dann können ethische Diskussionen auch in Bezug auf Medizintechnologie kritisch sein, auch sehr kritisch bis gegnerisch, weil das nämlich dann nicht mehr automatisch bedeutet, dass daraus Gesetze generiert werden, die in den Körper von Schwangeren hineinregieren.

Die Frage ist: Schaffen wir es, ein gesellschaftliches Klima zu erreichen, das der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen genauso wohlgesonnen ist wie der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft? Ich finde, hier liegt eine inhaltliche Herausforderung für feministische Körperphilosophien heute, die mehr Aufmerksamkeit unsererseits verlangen würde. Auch vor dem Hintergrund, dass das Thema Abtreibung in vielen Teilen der Welt noch längst nicht so „durch“ ist, wie bei uns. Selbst in Europa gibt es noch Länder, in denen Frauen nur unter unwürdigsten und schwierigsten Bedingungen eine Schwangerschaft abbrechen können.

Global gesehen ist es noch schlimmer: 40 Prozent aller Frauen im gebärfähigen Alter, schreibt Ulrike Busch in ihrem Aufsatz, leben heute noch in Ländern mit einer hoch restriktiven Rechtslage. Laut WHO finden jedes Jahr 22 Millionen Abtreibungen unter unsicheren Bedingungen statt, etwa 47.000 Frauen sterben jedes Jahr dabei, und etwa fünf Millionen erleiden Folgeschädigungen. Abtreibung ist also ein Thema, das wir feministischerseits noch lange nicht zu den Akten legen können.

Ulrike Busch, Daphne Hahn (Hg): Abtreibung. Diskurse und Tendenzen. Transcript 2015, 326 Seiten, 29,99 Euro.

Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

7 Gedanken zu “Was macht eigentlich…. das Abtreibungsthema?

  1. Auf jeden Fall ein nach wie vor wichtiges Thema! Sowohl, was die Frage nach Abtreiben „dürfen“ als auch nach schwanger bleiben „dürfen“ betrifft. In Diskussionen um das Recht auf Abtreibung beobachte ich sehr oft, dass die Argumente sich fast ausschliesslich auf den Embryo beziehen und die Frau, die Schwangere dabei gänzlich vergessen wird. Als sei sie nicht ein Mensch, eine Person, um die es dabei (auch) geht. (Ausnahme: Gesundheit und oder Leben der Schwangeren ist gefährdet). Und auf der anderen Seite nimmt in meiner Wahrnehmung das Unverständnis zu, wenn eine Frau ein behindertes Kind zur Welt bringt, weil das heutzutage ja nun „wirklich unnötig ist“. Als sei eine Abtreibung in einem solchen Fall doch wohl fraglos von der Frau in Anspruch zu nehmen. Davon, in welchem Mass sich im konkreten Fall nicht betroffene Menschen zu unfehlbaren Moralaposteln stilisieren, gar nicht erst zu reden.

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  2. Mir gefiel die Haltung der amerikanischen Gynäkologin Christiane Northrup in ihrem Buch “Frauenkörper, Frauenweisheit“. Wenn ich mich richtig erinnere, sah sie Abtreibungen durchaus als problematisch an, weil sie erstens ein trauriges Licht auf die sexuelle Selbstbestimmung, Selbstkenntnis und Selbstbewusstsein der Frauen im Vorfeld werfen (kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen) und zweitens eben doch oft Trauer nach sich ziehen, worauf viel zu selten angemessen reagiert wird, im Sinne von schuldfreier Trauerhilfe – ja, es war ein Kind, nein, du bist nicht schuldig, es ist traurig, aber gut gewesen.. Dennoch plädiert sie unter allen Umständen für das unbedingte Recht der Frauen auf Abtreibung, denn dies sei ein erster Schritt bzw. wichtiger Teil der weiblichen Freiheit/Hoheit über sich selbst, wobei sie hofft, dass Abtreibungen, die sie irgendwann psychisch nicht mehr durchführen konnte, mit der wachsenden sexuellen Autonomie der Frauen überflüssig werden.

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  3. @neboneko – Ja, ganz genau. Die Auseinandersetzung mit den negativen und problematischen Aspekten der Abtreibung ist wichtig, aber eben erst möglich, wenn das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung nicht in Frage steht. Solange Frauen immer befürchten müssen, dass andere (Richter, Ärzte, „Experten“ aller Art) über sie entscheiden, ist die Versuchung groß, Abtreibungen quasi „schönzureden“.

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  4. Unabhängig davon ob man ihre Meinung zum Thema Abtreibung teilt (was ich nur bedingt tue) finde ich sollten sie Bedenken dass, das recht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung schon durch die mannigfaltigen Methoden der Verhütung wahrgenommen werden kann. Eine Frau die nicht Schwanger werden will, kann dies heute verhindern, dass Beispiel des Missbrauches ausgenommen.Sie hat aber offensichtlich von der Möglichkeit keinen gebraucht gemacht. Sich dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist darüber zu Beschweren das die Gesellschaft ihr nicht selbstverständlich erlaubt abzutreiben sondern dies mit Hürden versieht finde ich fragwürdig.

    Ich finde Abtreibungen eine wichtige Gesellschaftliche Errungenschaft und die in den Letzen Jahren aufgenommene Tendenz die Schwangere durch Beratung zu Traktieren zumindest anrüchig. Aber das teils Hysterische rufen “ Mit unserem Körper dürfen wir tun was wir wollen“ irritiert mich.

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  5. Wenn ich so lese, was Männer zum Thema Abtreibung so schreiben, regt sich in mir leichte Übelkeit.
    Es ist wohl dringend mal an der Zeit die Straffreiheit einer unerwünschten Zeugung in der Frage zu stellen. Aus meiner Sicht sollte nicht die Abtreibung, sondern die von einer Frau nicht gewünschte Zeugung strafbar sein. Eine Zustimmung zur Zeugung ist keinesfalls zu verwechseln mit einer Zustimmung zum Sex und ist im Zweifelsfall vom unerwünscht zeugenden Mann zu beweisen.
    In Zeiten, in denen Kondome selbst in Supermärkten und Tankstellen jederzeit preisgünstig erhältlich sind und für eine Sterilisation bei Männern weder ein Gutachten vorlegt, noch ein Einverständnis der Ehefrau notwendig, noch ein Mindestalter erreicht werden muss, gibt es wohl kaum noch eine Ausrede, weshalb ein Mann wirklich versehentlich ein Kind zeugen könnte. Ein Mann, der dennoch ein unerwünschtes Kind zeugt, kann in diesem Fall auch nicht mehr geholfen werden, er kann nur noch für die Folgen seines Handelns zur Verantwortung gezogen werden, dies sollte durch hohe Geldstrafe und ersatzweise Haft um weitere unerwünschte Zeugungen zu verhindern erfolgen.

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  6. @ Imamnuel Speiss: Es gibt keine 100% sichere Verütungsmethode, auch die Pille hat eine wenn auch geringe Fehlerquote.

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  7. Ich finde es ausgesprochen interessant, dass bezüglich der Abtreibung jeweils um folgende Grundsatzfrage herumgeredet wird: Hat eine Person grundsätzlich das Recht, den Körper einer anderen Person gegen deren Willen zu nutzen? Wenn ja, dann muss dieses Recht auch für Geborene gelten. Wenn nein, ist das Recht auf Abtreibung moralisch gesehen keine Frage, es sei denn, man spricht einem Fötus mehr Rechte zu, als einer geborenen Person.

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