Lebenspartnerschaft für alle!

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Die überalligen Artikel heute zum zehnjährigen Bestehen der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ für Schwule und Lesben haben mich an ein unentschiedenes Thema in meinem Kopf erinnert: Der Tatsache nämlich, dass ich schon immer sowohl für als auch gegen die „Homo-Ehe“ bin.

Dagegen bin ich, weil ich eigentlich die Theorien über die „freie Liebe“, die im 19. Jahrhundert weit zirkulierten (vertreten zum Beispiel von der fabelhaften Victoria Woodhull) und mit denen ich mich im Studium ziemlich beschäftigt habe, sehr passend finde. Sie verglichen im Allgemeinen die Ehe mit einer Form von Prostitution: Frau verkauft (nicht nur sexuelle) Dienstleistungen gegen wirtschaftliche Sicherheit.

Nun mag man einwenden, dass das zwar im 19. Jahrhundert so gewesen sein mag, aber in heutigen emanzipierten Zeiten doch nicht mehr, und das stimmt auch im Großen und Ganzen. Trotzdem finde ich, dass der Kernsatz der „Freie Liebe“-Bewegung, dass nämlich Liebesbeziehungen nicht per Gesetz geregelt sein sollten, noch immer seine Berechtigung hat. Konkret: Sollte man nicht besser die Ehe als Rechtskonstrukt für klar definierte Frau-Mann-Beziehungen abschaffen, als sie auf (ebenfalls klar definierte) Frau-Frau oder Mann-Mann-Beziehungen ausweiten?

Andererseits bin ich auch für die „Homo-Ehe“, weil damit erstens handfeste Benachteiligungen von lesbischen und schwulen Paaren verringert wurden und weil sich tatsächlich gezeigt hat, dass das Mainstream-Denken über Homosexualität auf diesem Weg ein wenig in Bewegung geraten ist. Das Thema hat gewissermaßen an Monstrosität verloren, indem deutlich wurde, dass „die“ letztlich genauso sind, wie „wir“. Allerdings funktioniert genau das nur, weil eine gehörige Portion „Verspießerung“ zu der ganzen Angelegenheit dazu gehört hat.

Ich konnte aber auch deshalb schon nicht wirklich etwas gegen die Ehe sagen, weil ich selbst bereits mit 19 zum ersten Mal geheiratet hatte. Es war also nicht ganz fair, wenn ich meinen lesbischen Freundinnen zumutete, die Revolution in Sachen Zweierkiste auszutragen. Ich war – als heterosexuell Lebende – ja in der gewissermaßen komfortablen Situation, die Ehe qua Vollzug aushebeln zu können: Heiraten, aber dann nicht das tun, was Verheiratete normalerweise tun: Zusammenziehen, Kinder kriegen und so weiter.

Meine Meinung war schon immer, dass die Ehe ein Rechts- und kein Liebeskonstrukt ist – übrigens ist das ein Allgemeinplatz in der europäischen Ideengeschichte: Dass Liebe und Ehe nicht miteinander vereinbar sind, wurde häufiger behauptet als das Gegenteil. Und in der Tat: Man kann verheiratet sein, aber sich nicht lieben, und man kann sich lieben, ohne verheiratet zu sein. Anders als die klassischen Ehekritiker_innen sehe ich diesen Zusammenhang aber auch nicht als eindeutig an: Denn definitiv kann man sich auch lieben und verheiratet sein, und man kann sich nicht lieben und nicht verheiratet sein.

Wie geht es nun also weiter? In welche Richtung laufen wir?

Ich denke, es genügt nicht, das Konstrukt Ehe von der Festlegung auf das Mann-Frau-Paar zu befreien und auf jede Art von Paar auszuweiten. Sondern ich würde vorschlagen, tatsächlich Liebesbeziehungen und das rechtliche Konstrukt der „Lebenspartnerschaft“ voneinander zu trennen.

Konkret schlage ich vor, die problematische Tendenz der Lebenspartnerschaft zur Verspießerung, zum Errichten neuer Normativitäten und letztlich zur Befestigung der heterosexuell konnotierten Beziehungsnorm (mehr dazu hier) nicht etwa dadurch zu lösen, dass wir Lebenspartnerschaften abschaffen. Sondern dadurch, dass wir sie im Gegenteil noch weiter ausdehnen: Auf alle menschlichen Beziehungskonstellationen nämlich, die sich einen verbindlichen Rechtsstatus für gemeinsames Leben, Versorgen und Wirtschaften geben möchten.

Zum Beispiel kenne ich zwei Schwestern, die mit ihren jeweiligen Kindern zusammen leben. Sie haben ein Haus gekauft, teilen ihr Einkommen und die Familienarbeit – sind aber kein romantisches „Liebespaar“. Warum sollen sie nicht in den Genuss von Ehegattensplitting, Hinterbliebenenrente, Ehegattenzuschlägen und so weiter kommen?

Denkbar wären auch Lebenspartnerschaften zwischen mehr als zwei Menschen, die – ob mit sexueller Komponente oder nicht – ihr Leben gemeinsam planen und füreinander Verantwortung übernehmen möchten: Warum sollen sich nicht auch drei oder vier Leute miteinander „verpartnern“ können?

Oder auch Beziehungen zwischen verschiedenen Generationen, die nicht durch Blutsverwandtschaft, sondern durch gegenseitige Sympathie begründet sind. Oder Beziehungen zwischen Deutschen und Menschen ohne Aufenthaltsrecht hierzulande: Dass jemand durch eine Heirat (also die persönliche Übernahme von Verantwortung) jemandem aus einem anderen Teil der Welt die Möglichkeit verschafft, in Deutschland zu leben, ist ja ohnehin schon länger einer der sinnvolleren Aspekte der Ehe, so wie wir sie derzeit kennen – und dass dabei romantische Liebe inszeniert und vorgegaukelt werden muss, ist oft eher lästig.

Die Idee, dass der Staat verbindliche Lebenspartnerschaften durch entsprechende Regelungen unterstützt, finde ich also prinzipiell gut. Wir alle hätten dann die Wahl, ob wir uns in dieser Hinsicht lieber individuell aufstellen (mit eigenem Einkommen, mit individueller sozialer Absicherung, mit entsprechender Steuerlast und entsprechenden Ansprüchen auf Versorgung im Bedarfsfall), oder ob wir uns auf Dauer mit anderen zusammentun möchten (und zum Beispiel rechtlich abgesichert Einkommen und Fürsorge miteinander teilen, also weniger Steuern zahlen, dafür aber auch im Bedarfsfall erst einmal füreinander einstehen, bevor wir staatliche Leistungen in Anspruch nehmen).

Romantische Liebe kann ein Motiv für eine solche Verpartnerung sein, es sind aber noch viele andere Motive denkbar. Ich sehe nicht ein, warum diese anderen Motive weniger wert sein sollen. Was zählt, ist die Verbindlichkeit, die Ausrichtung auf eine gewisse Dauerhaftigkeit, die Übernahme von Verantwortung füreinander und der Wunsch, das Leben gemeinsam zu planen. Und anders herum ist romantische Liebe auf ein solches Konstrukt nicht unbedingt angewiesen; je nachdem, welche Liebesformen jemand bevorzugt, kann es dabei sogar hinderlich sein.

Von daher: Lebenspartnerschaft für Zweierkisten unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten ist gut. Lebenspartnerschaft für alle, die das wollen, wäre noch  besser.


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Ich bin Journalistin und Politologin, Jahrgang 1964, und lebe in Frankfurt am Main.

32 Gedanken zu “Lebenspartnerschaft für alle!

  1. „Warum sollen sie nicht in den Genuss von Ehegattensplitting, Hinterbliebenenrente, Ehegattenzuschlägen und so weiter kommen?“

    Weil das keine Ehe ist.

    „Wir alle hätten dann die Wahl, ob wir uns in dieser Hinsicht lieber individuell aufstellen (mit eigenem Einkommen, mit individueller sozialer Absicherung, mit entsprechender Steuerlast und entsprechenden Ansprüchen auf Versorgung im Bedarfsfall), oder ob wir uns auf Dauer mit anderen zusammentun möchten (und zum Beispiel rechtlich abgesichert Einkommen und Fürsorge miteinander teilen, also weniger Steuern zahlen, dafür aber auch im Bedarfsfall erst einmal füreinander einstehen, bevor wir staatliche Leistungen in Anspruch nehmen).“

    Was hätte der Staat davon?

    Rechtlich absichern kann man sich wunderbar mit privaten Verträgen, man kann auch eine Genossenschaft gründen, oder eine GbR, etc. pp.

    Öffnung der Ehe – ja. Unbedingt. Aber obiger Vorschlag? Wozu soll das gut sein? Noch mehr Bürokratie?

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  2. @Christian Soeder – Wenn das keine Ehe ist – was ist dann deiner Meinung nach eine Ehe?
    Der Staat hätte davon, dass in diesen Partnerschaften Menschen füreinander Verantwortung übernehmen und die Einzelnen so weniger der „Allgemeinheit“ zur Last fallen. So wie derzeit bei der Ehe auch: Bist du mit jemand Reichem verheiratet, kriegst du kein Hartz IV, zum Beispiel. Dafür hast du halt auch Vorteile (Splitting usf).

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  3. ich stimm dir soweit zu, aber was mich noch interessieren würde ob du lebensgemeinschaften mit kindern (jetz bitte nicht falsch verstehen) besonders staatlich fördern wollen würdest. das is ja auch ein oft gebrachtes argument für solche „offiziellen“ lebensgemeinschaften.

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  4. @korpulinian – Ja klar, auch. Aber Kinder gibt es ja nicht nur in Zweier-Liebes-Paaren. Dieses Argument galt nur, solange Ehen als lebenslänglich verstanden wurden. Davon sind wir schon lange weg, wir haben längst serielle Monogamie, also dass auch Menschen, die Kinder haben, später ihre Lebenspartner weiter wechseln. Dazu habe ich hier schonmal was geschrieben. Von daher ist die Fürsorge für Kinder sicher ein wichtiges Motiv für Lebenspartnerschaften, aber eben auch für alle möglichen Formen davon.

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  5. Schöner Gedanke, allerdings finde ich eine gewisse Begrenzung der „Ehe“ als besonderen Vertrag auf Partnerschaften, die Verantwortung für Kinder übernehmen, sinnvoll. Ich glaube, das war immer der Sinn der Zweckgeminschaft Ehe, ob man sich nun liebte, respektierte oder auch nicht. Zumindest bin ich der Meinung, dass Paaren mit Kindern, in welcher geschlechtlichen Konstellation auch immer, ein größerer Vorteil zugebilligt werden sollte, als Paaren, die einfach „nur“ verheiratet sind. Dass der Staat unterschiedliche Einkommen der Partner steuerlich subventionieren muss, leuchtet mir nicht ein.

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  6. @asmdd – Ja, das war sicher ursprünglich ein Motiv, aber unser derzeitiges System schließt das ja gerade aus, also Ehegattensplitting gibt es unabhängig von Kindern. Außerdem: Kinder haben ja nur deshalb eine besondere Position, weil sie offensichtlich nicht für sich selbst sorgen können und Fürsorge von anderen brauchen. Aber ich denke, dass diese Unterscheidung zwischen „fürsorgebedürftig“ und „selbstversorgenkönnend“ nicht so klar zu ziehen ist. Auch alte und kranke Menschen brauchen – ähnlich wie Kinder – Fürsorge. Und jede_r von uns kann jederzeit in eine Situation kommen, sich nicht selbst versorgen zu können. Von daher würde ich das nicht in Kinder – nicht Kinder unterscheiden, sondern alle Menschen als potenziell hilfebedürftig betrachten.

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  7. @antje @asmdd kinder werden nicht nur in klassischen paarbeziehungen aufgezogen. und wie schon angedeutet kann eine lebensgemeinschaft ja zb auch bedeuten dass sich zwei schwestern um ihren kranken bruder kümmern, oder zwei alte heterosexuelle freunde gemeinsam ihren lebensabend verbringen wollen, oder leute kinderlos und hedonistisch in einer kommune wohnen oder oder oder

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  8. Erst einmal: Völlig d’accord. Ich bin durchaus der Meinung, daß Menschen, die ihrer Lebensgemeinschaft – welche Form diese auch haben mag – einen rechtlichen Rahmen geben wollen, dies auch können sollen.

    Selbst wenn man aber die Rahmenbedingungen für Ehe/Lebenspartnerschaft etc. heute ganz neu basteln würde und neue hinzufügte, so viel einer einfallen – man hat doch immer das Problem, das Rechtsetzung immer etwas Normatives hat (wenn nicht gar ist). Man könnte womöglich sagen: Dann sollen alle, die solche Rechtsformen wünschen, sie doch untereinander ausmachen. Dann wäre die Beziehung in ihrer Rechtsform tatsächlich eine Angelegenheit zwischen den Betroffenen.

    Aber selbst da käme man vermutlich um Ungleichheiten nicht herum; der Staat sähe sich vermutlich (und womöglich nicht zu Unrecht) gezwungen, Mindeststandards und -regeln einzuführen, um zu verhindern, daß hier Abhängigkeitsverhältnisse zementiert oder erst geschaffen werden, all‘ das z.B. wieder eingeführt wird, was vor allem die feministische Bewegung in den letzten Jahrzehnten erst so mühsam aus dem Eherecht geworfen hat.

    Hinzu kommt diese Sache mit den Kindern: Auf die nämlich, da bin ich gerne ganz Papa, der Staat in der Tat zumindest ein vorsichtig wachsames Auge haben muß. Über deren Leben, Alltag und Erziehung also nicht einfach irgendjemand entscheiden können darf. Damit ich nicht falsch verstanden werde: Von mir aus dürfte das gerne ein glückliches bisexuelles oder homosexuelles Trio sein, das gemeinsam die in irgendwelchen Konstellationen gezeugten oder adoptierten Kinder großzieht. Oder eine Landkommune von zwölf Menschen, die sich die Erziehung aller Kinder teilt, oder Menschen in offenen Poly-Beziehungen, bei denen … oder … oder.

    Ich wollte nur als Devil’s Advocate die Frage stellen, wie ein Staat, oder präziser vielleicht: ein größeres Gemeinwesen, das die Sorge um die Einzelnen ernst nimmt, Kriterien dafür entwickeln soll, welche Beziehungen welchen rechtlichen Rahmen haben dürfen oder sollen.

    Eine kluge Antwort darauf habe ich nicht. Vielleicht denke ich aber auch vom falschen Ende her.

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  9. @rrho – Ja, das sind genau die entscheidenden Fragen, die du da stellst. Ich denke ja nie so, dass ich fertige Lösungen wüsste, sondern mir würde es schon reichen, wenn man nicht dauernd über die falschen Fragen diskutieren würde, sondern eben über diese wichtigen. Also in dem Fall: Nicht darüber diskutieren, wie man die „Ehe“ schützt, sondern darüber, worüber du hier anfängst, nachzudenken.

    Mal abgesehen davon, dass ich staatlichen/rechtlichen Strukturen auch eigentlich skeptisch gegenüber stehe: Der Kern des Themas scheint mir hier zu sein, dass Beziehungen (auch die nicht im engen Sinne „Liebes“_Beziehungen) nicht erzwungen werden können. Das heißt, manche Leute haben das Glück (zu dem sie natürlich selbst beitragen, aber man hat es eben nicht in der Hand), dass sie in gelingenden Beziehungen mit anderen Leuten leben, die ihnen soziale Absicherung bieten, sowohl materieller als auch emotionaler Art. Fürsorgliche Eltern, verantwortungsvolle Kinder, Liebespartner_innen, verlässliche Geschwister usw. usw. In diesen Beziehungen läuft der Großteil von gegenseitiger Fürsorge und, wenn man so will, „Sozialhilfe“ ab. Auch ganz ohne Staat und rechtliche Regelungen, auch jetzt und heute schon und immer. Aber es gibt eben auch Menschen, die haben diese Art Beziehungsnetz nicht oder nicht in ausreichendem Maß. Das sind dann die, die sich – ohne individuelle, rechtlich garantierte Sozialabsicherung – „prostituieren“ müssten, in dem sie jemanden heiraten, um versorgt zu sein ,oder brav sind wie ihre Eltern es vorgeben. Das heißt für diese Fälle brauchen wir irgend eine Struktur, die auch unabhängig von funktionierenden Beziehungen einspringt – der Staat.

    Nun könnte man das am einfachsten so lösen, dass alle dieselben individuellen Ansprüche haben und die Beziehungssache reine Privatsache oder Sache von Privatverträgen ist. Allerdings verleitet das dann eben auch zum individualistischen Herangehen. Das private Beziehungsgefüge kommt aus dem Fokus, es spielt in politischen Debatten keine Rolle. Ich denke aber, es sollte eine Rolle spielen, einfach weil das seiner tatsächlichen gesellschaftlichen (auch wirtschaftlichen) Bedeutung angemessen wäre. Dass das nicht einfach umzusetzen ist, ist klar, aber vieles wäre schon besser als die jetzige Regelung.

    Die Frage mit der Abhängigkeit von Kindern/Schwachen: Die lässt sich imho nicht lösen. Denn das Dilemma ist immer da, kein Gesetz kann zum Beispiel einem Kind helfen, das von den Eltern vernachlässigt wird, oder jemand, dessen Liebe ausgenutzt wird. Das Einzige, was die Allgemeinheit da tun kann, ist die Variante „individuelle Absicherung“ als Alternative anzubieten, also die „Scheidungsoption“ für den Fall, dass eine Beziehung nicht gelingt (ggfs. auch über das Strafrecht). Aber die Beziehung als solche wird dadurch nicht ersetzt, d.h. dass man darunter leidet, wenn Beziehungen scheitern, und zwar auf einer lebensorganisatorischen und nicht nur emotionalen Ebene, das liegt eben in der Natur der Dinge, damit müssen wir leben.

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  10. liebe Antje, spannend – aber was mir fehlt ist die Perspektive, dass es nicht gleichgültig ist, ob Paare gleichgeschlechtlich sind oder nicht. Die Heteronormativität ist nach wie vor sehr wirksam und konstruiert Vorstellungen von Normalität, von „männlich“ und „weiblich“. Insofern finde ich, dass es einen Unterschied macht ob es eine Lesbische Lebenspartnerschaft oder eine Hetero Ehe ist. Und die lässt sich nicht umstandslos in eine LP umwandeln.
    Also ein guter Artikel, aber er ebnet mir die realen Unterschiede zu sehr ein.
    Obwohl wir ja das „Ziel“ teilen, traditionelle Frauen- und Männervorstellungen zu verändern.

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  11. Ich sehe nach wie vor nicht, welchen Nutzen die Gesellschaft bzw. der Staat daraus ziehen soll, alle möglichen Spezialmodelle zu fördern. Hier würden lediglich weitere Anreize geschaffen Steuern zu sparen. Inwiefern soll das uns weiterhelfen?

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  12. Das Problem ist aber, dass der Staat jetzt schon Regelungen für Paare trifft, die sich gegen die Ehe entscheiden oder aufgrund ihres Geschlechts nicht heiraten dürfen. Wenn man mit jemand Reichem zusammenlebt und bestimmte Kriterien erfüllt, die zu einer „Bedarfsgemeinschaft“ führen, dann bekommt man ja auch kein „Hartz IV“. Es gibt also auf der Pflichten-Seite bereits schon lange das, was Du in Dem Text forderst, Regelungen die einen rechtlichen Rahmen für Unverheiratete bilden und „die Allgemeinheit“ entlasten sollen. Da fehlt es natürlich an der Komponente der Freiheit, weil diese Leute es sich beim Zusammenziehen häufig nicht so genau überlegt haben, ob sie wirklich voll füreinander einstehen wollen und dem dann auch nur durch Getrenntleben „entgehen“ können. Man kann einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durchaus auch durch vertragliche Gestaltung einen rechtlichen Rahmen geben, indem man zum Beispiel eine Unterhaltsverpflichtung nach Scheitern der Beziehung vereinbart. Was man aber eben als Unverheiratete nicht kann, ist Zugang zu den genannten Privilegien der Ehe erhalten. Und auch für die Lebenspartnerschaft musste in vielen Bereichen die Gleichbehandlung mit Ehegatten vor Gericht erkämpft werden, dieser Prozess ist ja auch noch nicht abgeschlossen. Wenn man Lebensweisen neue „Rechtspakete“ ermöglichen will, muss man unbedingt bedenken, dass der Staat davon nicht „so viel hat“, denn private Solidarität ist bereits unabhängig von der Ehe eine Ressource, auf die zurückgegriffen wird.

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  13. @Eli – Ja, wobei die „realen“ Unterschiede ja auch sehr breit variieren. Von daher ist es so ein bisschen gegenläufig: Ich will sowohl traditionelle Frauen- und Männerbilder abschaffen als auch das klassische Konstrukt der Zweierbeziehung (das übrigens, wie ich finde, auch auf heteronormativen Vorstellungen beruht, selbst wenn es von zwei Frauen oder zwei Männern gelebt wird). Also: EInerseits sind lesbische Paare eine Herausforderung für das Mann-Frau-Paar-Rollendenken. Andererseits sind sie aber u.U. eine Verfestigung des Zweier-Paar-Konstruktes als solchem. Es kommt eben ganz darauf an, was sie konkret machen, der „Rechtszustand“ sagt darüber noch nichts aus.

    @Christian Soeder – Es geht mir nicht um „alle möglichen Spezialmodelle“, sondern um ein einziges Modell: Menschen, die verbindlich, dauerhaft eine Lebensgemeinschaft bilden möchten, in der sie füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Ansonsten denke ich auch nicht, dass „die Gesellschaft“ bzw. „der Staat“ prinzipiell andere Interessen hätte als die Vielzahl der darin lebenden Menschen. Der Staat ist ja nur das ausführende Organ unserer Wünsche.

    @Maria Wersig – Ja genau, so ist es momentan. Und das ist schlecht, weil die Entscheidung, wer wann füreinander einzustehen hat, nicht von den Beteiligten selbst getroffen, sondern ihnen von außen übergestülpt wird. Das Problem daran ist, dass genau so eine Kultur Beziehungen zerstört, obwohl sie doch paradoxerweise gleichzeitig ganz und gar darauf angewiesen ist, dass sie funktionieren. Diesen Zustand möchte ich mit meinem Vorschlag ändern, denn ich glaube, seine Ursache ist nicht so sehr böser Wille, sondern die Fixierung im Denken, das „Beziehung“ sofort mit „Ehe“, also mit Mann-Frau-Paar (oder eben neuerdings auch mit Mann-Mann oder Frau-Frau-Paar“) gleichsetzt. Worum es mir geht, ist letztlich genau der „Schutz von Ehe und Familie“, von dem immer geredet wird, nur dass „Ehe“ nicht mehr auf zwei nicht Blutsverwandte beschränkt sein soll und „Familie“ nicht mehr auf Blutsverwandte. Meiner Meinung nach hätte der Staat bzw. die Allgemeinheit genau das davon: Dass mit einer solchen Ausweitung der „Schutz von Ehe und Familie“ wieder offensiv betrieben werden könnte, denn momentan steht er ja – wegen der Beschränkungen auch zu Recht – ständig unter Beschuss von allen möglichen Seiten, auch feministischen. Das führt tatsächlich dazu, dass die Stabilität von Ehe und Familie abnimmt, zum Schaden von privaten Beziehungsformen.

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  14. Es geht dir also um die Institutionalisierung einer Gemeinschaft von Leuten, die sagen, dass sie solidarisch füreinander einstehen wollen. Wenn Leute sagen, dass sie einander in Notzeiten unter die Arme greifen wollen, dann soll der Staat denen das Zusammensein nicht unnötig schwer machen, ihnen mittels Steuererleichterungen etc. auch helfen – habe ich dich soweit richtig verstanden? Dann bedeutet das nämlich, dass du damit eine Pflicht privatisierst, die eigentlich eine Pflicht der Gemeinschaft ist: Warum soll denn ausschließlich das liebende Umfeld einem unter die Arme greifen und nicht etwa die Gemeinschaft? Wer greift denjenigen unter die Arme, die noch niemanden gefunden haben, mit dem (oder denen) sie eine Partnerschaft eingehen wollen? Oder denjenigen, die einfach keine Lust haben auf Partnerschaft?
    Zudem Christian Soeder das ganz gut auf den Punkt gebracht hat: Es geht hier in erster Linie um Möglichkeiten der Steuerersparnis, und wenn ich mir anschaue, wer auf der politischen Bühne ansonsten so für niedrigere Steuern kämpft, dann glaube ich nicht, dass ich diesen Leuten zutrauen möchte, irgendetwas mit gelebter Solidarität am Hut zu haben. Anders ausgedrückt: Die Erweiterung von Eheprivilegien (und -pflichten) auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften, solidarische Gruppen etc. ist eine Forderung, die auch von FDP, Tea Party und ähnlichen Figuren vertreten werden könnte.

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  15. Lebenspartnerschaften sind wie Ehen ein Luxusproblem, nämlich von Leuten die in Wohlstand leben. Solange der Staat zum Unterhalt ohne jegliche Grenzen zwingt, lohnt das nicht.
    Wenn die Zeiten gut sind, ist eine LP ja vielleicht emotinal und finaziell nützlich; aber sobald die Armut in Form von Arbeitslosigkeit an die Tür klopft, wird es sehr eng. Dann ruft die ARGE zu gemeinsamen Arbeitseinsätzen und Zwangsvorstellungsgesprächen (und zwar auch bei denjenigen Partner_innen die Arbeit haben!). bis zur Kontrolle der Privat-/Intimsphäre.

    So ist eine (erweiterte) LP auch nur eine Kopie der Zwangsabhängigkeit der Ehe.

    Ich finde es weder gleichberechtigt noch feministisch für die LP einzutreten.

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  16. @zahnwart – Es geht nicht nur um Notzeiten, sondern wie wir die Abhängigkeit (die zum Menschsein immer dazu gehört) organisieren. Sie nur unabhängig von Beziehungen über ein Rechtssystem zu regeln, ist natürlich der einfachste Weg, aber auch nicht unproblematisch, weil man dabei eben sehr vom Staat abhängig wird, und dem traue ich auch nicht. Das „liebende Umfeld“ hat demgegenüber Vorteile und Nachteile. Zum Beispiel wenn ich ein Jahr studieren will und mich von meiner Lebenspartnerschaft „aushalten“ lasse – und die dafür weniger Steuern zahlt, weil ich auf staatliche Stipendien verzichte. Oder wenn Menschen Fürsorge- und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen wollen und das miteinander „verrechnen“. Das Ganze betrifft aber auch nicht nur die finanzielle Seite. Es geht auch um so Sachen wie: Wer entscheidet, wenn ich mich nicht selbst äußern kann? Da wäre es mir z.B. lieber, das macht eine Person meines Vertrauens als ein Richter, der mich gar nicht kennt. Dass wir eine individuelle Absicherung auch noch brauchen – eben für die, die keine Beziehungen haben oder keine wollen – hatte ich ja in einem vorigen Kommentar schon beschrieben. Ich bin dafür, dass man die Wahl hat, ob man dieses oder jenes Modell hat. Mein Ausgangspunkt war aus gegebenem Anlass die derzeitige Ehe bzw. Lebenspartnerschaft. Über die genauen Modalitäten, also was unterscheidet Modell 1 und Modell 2, müsste man dann nochmal genauer nachdenken und diskutieren.

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  17. Hallo,
    Kluger Vorschlag, gute Argumente dafür.
    Beim Lesen der Argumente habe dasselbe gedacht, wie Antje im Kommentar 21 schreibt: Dass Ehen durch Lebenspartnerschaften ersetzt werden, heißt nicht, dass Lebenspartner dann dieselben Reche und Pflichten bekommen wie Eheleute heute. Welche sie genau bekommen, müsste man dann diskutieren. ZB wäre ich sicher nicht für ein Lebenspartnersplitting nach Vorbild des Ehegattensplittings. Das bevorzugt gar nicht alle Lebensgemeinschaften sondern nur diejenigen wo eine Person Geld verdient, die andere andere Arbeit macht. Überhaupt weiß ich nicht, warum massive Steuervergüstigungen fair gegenüber denjenigen sein sollen, die nicht in einer solchen Partnerschaft leben. Genauso bin ich bei manchem Pflichten skeptisch.

    Spannend auch: müsste die Zahl der gleichzeitigen Partner rechtlich beschränkt werden? Oder wäre das gar nicht nötig?

    Soweit Fragen zur konkreten Ausgestaltung.

    Die ernsthafte Alternative zu deinem Modell, Antje, wäre für mich eins, in dem es den rechtlichen Status mit Partner/ allein überhaupt nicht gibt. Das bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass Fürsorgearbeit nicht staatlich unterstützt werden kann: sobald ein oder mehrere Menschen für bedürftige Menschen (wie Kinder oder Alte) Verantwortung übernehmen, bekommen sie finanzielle Unterstützung und andere Rechte, die diese Aufgabe erleichtern.

    Der Vorteil: Freundschaften wären einfach unterschiedlich eng und Leute würden unterschiedlich viel Verantwortung füreinander aufbringen ohne dass es irgendwo den Statuswechsel hin zum Lebenspartner gäbe. Es gäbe auch keine rechtlichen Trennungen.

    Nachteile zB: Eben kein rechtlicher Rahmen für Entscheidungsbefugnisse bei Unfällen, Erbschaften, keine Möglichkeit, zB Rentenansprüche auf den Partner zu übertragen. Renten sind neben Steuern der schwerwiegendste materielle Vorteil von Paaren, ich kenne jedenfalls Leute, die deswegen geheiratet haben.

    Ich weiß noch nicht, welches dieser beiden Modelle mir besser gefällt.

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  18. Guten Morgen,

    schöner Beitrag und mich freuten besonders die zahlreichen Kommentaren und sachlichen Anregungen.

    Wie definieren Sie die Partnerschaft für den Gesetzgeber?
    Ist eine Lebensgemeinschaft ab dem ersten Tag oder nach einem Monat, einem jahr oder nach Jahren als ehe ähnliche Partnerschaft zu definieren?

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  19. @maziarworld – Ich denke, die Partnerschaft wird als solche definiert, sobald die Beteiligten öffentlich erklären (unterschreiben), dass sie eine solche Partnerschaft eingehen wollen. Vorbedingungen sollten ja eben keine mehr dran geknüpft sein, außer vielleicht Volljährigkeit. Es müsste eine Rechtsbelehrung erfolgen darüber, welche Rechte und Pflichten man dadurch auf sich nimmt. (Interessanter Weise erfolgt solch eine Rechtsbelehrung bei den derzeitigen Hetero-Eheschließungen nichts, bei meiner letzten Heirat erzählte uns der Standesbeamte was darüber, dass man nachsichtig sein soll, wenn jemand seine Zahnbürste falsch ins Bad stellt, aber dass wir nun keinen Anspruch auf Hartz 4 mehr haben, wenn der Partner/die Partnerin gut verdient, erfuhren wir dort nicht).
    Höchstens würde sich die Frage nach einer Mindest-Dauer stellen, damit Leute nicht Partnerschaften wie blöd schließen und auflösen, je nach dem wie es für sie momentan grade günstiger ist (also aus instrumentellen Gründen und nicht, weil sie eine Lebenspartnerschaft führen wollen). Ich könnte mir vorstellen, dass so fünf Jahre praktikabel wären – vorher darf man sich eben nicht wieder scheiden lassen,

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  20. Danke für diese Gedanken! Sehr schön formuliert, was ich nicht richtig konnte, als ich feststellte, dass ich mich über das Homo-Ehe-Jubiläum nicht ausgelassen freute.

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  21. Der Vorschlag gefällt mir ausgezeichnet: Eine Art staatlich legitimierte (evtl. auch privilegierte) Bürgschaft füreinander, egal, aus welchem Grund.

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  22. Wunderbarer Vorschlag! Ich wäre sofort dafür, scheint leider utopisch zu sein, wenn man sieht, wie sehr sich die Konservativen schon gegen die Homoehe stemmen.

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  23. Zu Anje Schrupp 5. August
    Irene
    Wenn man erst nach 5 Jahren einer Zusammengehörigkeit eine
    „Rechtskräftigkeit“ unterschreibt, bin ich sicher, dass nicht viele Lebensgemeinschaften entstehen. Der Trend geht doch dahin, sich, wenn irgendwas nicht klappt, schnell das Handtuch geworfen wird.
    Aber die Idee, generell für alle „Lebensgemeinschaften“ offen zu sein und auch zu unterstützen, finde ich sehr gut.

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