Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereitet gerade ein Gesetz vor, wonach es auch bei unverheirateten Eltern automatisch ein gemeinsames Sorgerecht geben soll. Frauen, die Mütter werden, ohne mit einem Mann zusammenzuleben, müssten demnach in Zukunft einen Gerichtsbeschluss erwirken, der ihnen das sozusagen „erlaubt“.
Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter lehnt den Vorstoß ab mit der Begründung, dass der „Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder damit in vielen Fällen vorprogrammiert“ sei. Schließlich genüge schon jetzt eine einfache Erklärung vor dem Jugendamt, damit unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht bekommen, und auch unabhängig davon sei das Umgangsrecht unehelicher Väter sowieso garantiert. Der Väterblog hingegen kritisiert diesen Standpunkt, weil der Verband damit die Interessen der Mütter über die der Väter stelle (und legt den Beitrag dann unter der Rubrik „Dumpfbacken“ ab, was ich eine vollkommen unangemessene Polemik finde).
Vor allem letzteres hat mich nun dazu gebracht, auch einen Blogpost zu dem Thema zu schreiben. Denn die väterrechtliche Entwicklung der Familiengesetzgebung stört mich schon seit langem, und zwar nicht deshalb, weil ich die Mutterschaft biologistisch überhöhen wollte, sondern im Gegenteil: Weil diese Entwicklung aus meiner Sicht eine fatale Biologisierung unserer Vorstellung von Vaterschaft hervorgebracht hat.
Vaterschaft ist keine biologische Angelegenheit, sondern immer eine soziale. Das liegt in der Natur der Sache: Dass in dem Moment, wo ein Kind zur Welt kommt, immer hundertprozentig klar ist, wer die Mutter ist, aber nicht, wer der Vater ist, war einer der Kernkonflikte, der zur Entstehung des Patriarchats geführt hat. Denn die Beziehung von Vätern zu Kindern sind niemals evident, sie müssen per Gesetz garantiert werden. Das ergibt sich ganz einfach aus dem Umstand, dass bei der Geburt immer nur eine Person unusweichlich anwesend ist: die Mutter, aus deren Körper das Kind nämlich herauskommt. Die Anwesenheit jeder anderen Person – des Vaters, der Hebamme, der Freundinnen, der Ärztin – ist soziale Verabredung. Sie ist nicht notwendig für den Vorgang der Geburt als solchen.
Das heißt: Die Beziehung einer Mutter zu ihrem Kind muss nicht über „Rechte“ organisiert werden. Sie ist eine Tatsache, die sich aus dem Fakt der Geburt ergibt (dass diese Beziehung gut oder schlecht sein kann, hat damit nichts zu tun). Die Beziehung jeder anderen Person, auch des Vaters, muss zunächst sozial hergestellt werden.
Und damit ist sie Gegenstand der Politik. Um den Unterschied ganz klar zu machen: Auch die Art und Weise, wie wir Mutterschaft als Gesellschaft inhaltlich füllen, ist natürlich Gegenstand der Politik und der sozialen Verhandlungen. Aber eben nicht die Tatsache, dass es eine Beziehung zwischen Mutter und Kind gibt, als solche. Diese Tatsache ist unhintergehbar.
Im Patriarchat alten Stils, wenn man so will, haben Männer ihre Beziehung zu Kindern so hergestellt, dass sie Herrschaft über die Frauen ausübten. Frauen waren ihren Ehemännern in der Ehe untergeordnet, die Männer konnten den Frauen sagen, was sie zu tun und zu lassen hatten. Und so hatten sie automatisch auch Zugriff auf die Kinder.
Ganz im Gegensatz zu heute war Vaterschaft damals dezidiert nicht biologisch definiert: Jedes Kind, das innerhalb einer Ehe geboren wurde, galt als das Kind des Mannes, der mit der Mutter verheiratet war. Natürlich war Ehebruch für Frauen strengstens verboten. Aber das wurde familienintern geregelt. Dafür gab es zum Ausgleich etwas mütterromantische Lobhudelei: Man pries die Frauen dafür, dass sie angeblich als einzige wirklich toll mit Kindern umgehen können (was natürlich schon immer Quatsch war).
Was aus heutiger Perspektive interessant ist: Auch die Forschung nach der Vaterschaft war damals verboten: Uneheliche Mütter (und natürlich auch ihre Kinder) hatten keinerlei Ansprüche gegen den biologischen Erzeuger. Es war ihnen gesetzlich explizit verboten, ihn zur Verantwortung ziehen, ja, sie sie durften nicht einmal öffentlich sagen, wer der Mann ist, von dem sie schwanger waren, es sei denn, er hätte die Vaterschaft freiwillig anerkannt.
Dieses auf die Institution der Ehe gegründete patriarchale Vaterschaftsrecht ist heute obsolet, weil mit der Gleichberechtigung der Frauen nicht mehr vereinbar. Dank der Emanzipation können Männer Frauen auch in der Ehe nicht mehr vorschreiben, was sie zu tun und zu lassen haben. Allerdings sind wir inzwischen ins gegenteilige Extrem gefallen. Etwas sarkastisch könnte man sagen, dass die Männer genau zu dem Zeitpunkt, an dem ihre gesetzlich garantierten Rechte über die Ehefrauen ins Wanken gerieten, angefangen haben, ihr „Recht“ auf das Kind direkt festzuschreiben.
Was aber ist Vaterschaft? Soll sie sich wirklich einfach daraus ergeben, dass ein Mann irgendwann mal mit der Mutter des Kindes geschlafen hat? Wollen wir, dass die Gene, die Biologie das einzig wahre und alles bestimmende Kriterium für Vaterschaft sind? Und sind „Rechte“ überhaupt ein sinnvoller Weg, um Beziehungen zwischen Eltern und Babies zu regeln?
Ich finde das falsch. Ich bin der Meinung, dass auch lesbische Frauen, Frauen, die in polyamoren Beziehungen leben, Frauen, die alleinerziehend sein wollen, die Möglichkeit haben sollten, Kinder zu bekommen, ohne sich dazu erst vorab vor Gericht die Erlaubnis einholen zu müssen (weil ansonsten der Mann, mit dem sie geschlafen haben, um schwanger zu werden, automatisch das Sorgerecht hat). Das neue Gesetzesvorhaben ist letztlich nichts anderes als die Zelebrierung des heterosexuellen Paares als Kern und Keimzelle der Gesellschaft. Und damit ist sie alles andere als „modern“, sondern sehr altbacken.
Außerdem hat die Biologisierung der Vaterschaft dazu geführt, dass soziale Vaterschaft kaum anerkannt wird. Indem alle „Rechte“ von Vätern an die genetische Verwandtschaft geknüpft sind, werden letzten Endes all diejenigen Väter vernachlässigt, die sich aktiv um Kinder kümmern und eine konkrete Beziehung zu ihnen führen, teilweise über viele Jahre. Aber diese Beziehung ist kaum rechtlich geschützt. Ich plädiere daher dafür, den Schutz von Vaterschaft weniger von der Biologie und mehr von der tatsächlich ausgeübten „Vatertätigkeit“ abhängig zu machen.
(By the way: Gehen die neuen Väterrechte eigentlich mit einer Pflicht einher? Also könnte zum Beispiel eine uneheliche Mutter dem Mann, der gegen ihren Willen das Sorgerecht über ihr Kind bekommen hat, dieses ins Haus bringen und sagen: Ich fahr jetzt drei Wochen weg, kümmer du dich? Wäre der Mann dann dazu verpflichtet, das Kind zu versorgen? Nicht, dass ich glaube, dass das häufig vorkommen würde. Aber rein theoretisch würde es mich mal interessieren.)
Gerade heute, wo Liebesbeziehungen doch mehr oder weniger volatil sind, kommt es immer öfter vor, dass ein Kind mehrere „Väter“ hat. Ich kann nicht einsehen, warum ein Mann, der über viele Jahre in der Rolle des Vaters mit einem Kind und dessen Mutter zusammengelebt hat, der sich aktiv und engagiert um die Erziehung gekümmert hat, praktisch keine rechtlichen „Ansprüche“ auf einen Schutz dieser Beziehung haben soll, während ein rein biologischer Vater, der nie aktiv in der Rolle des Vaters gelebt hat, sie haben soll.
Dieses neue Gesetz scheint übrigens auch gar nicht dem Wunsch der meisten Männer zu entsprechen. „Eine Mehrheit der nichtehelichen Väter (bis zu 80 Prozent) macht schon bei der Zahlung des Unterhalts Sperenzchen“ schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung (laut Väterblog). Sicher, es gibt eine Minderheit von nichtehelichen Vätern, die sich gerne um das Kind kümmern würden. In den meisten Fällen dürften aber dann die Mütter auch nichts gegen ein gemeinsames Sorgerecht einzuwenden haben. Soweit ich es mitbekomme, wünschen sich die allermeisten Frauen eine gemeinsame Elternschaft mit einem Mann, auch wenn sie unverheiratet sind.
Und in den wenigen Fällen, in denen das Gesetz zum Tragen käme: Könnte es nicht auch sein, dass Männer auf dem Umweg der Vaterschaft eine Beziehung zur Mutter erzwingen wollen, die sich vielleicht, aus welchen Gründen auch immer, von ihnen trennen will? Und: Wäre es wirklich so gut für das viel beschworene „Kindeswohl“, wenn schon bei seiner Geburt zwei untereinander verstrittene Menschen „Rechte“ über es haben? I don’t think so.
Ich würde eher sagen: Männer sollten einmal darüber nachdenken, was genau sie sich eigentlich unter Vaterschaft vorstellen und was ihnen daran wichtig ist. Ist es die verantwortliche Sorge um Kinder, um die nächste Generation, das Weitergeben von Idealen und Werten? Oder ist es bloß die Sicherung des eigenen Genpools? Oder ist es am Ende sogar nur das prinzipielle Bestehen darauf, „Rechte“ zu haben? Das fände ich dann schon etwas dürftig.


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