
Vorgestern abend war ich bei einer Diskussion über das Beschneidungsverbot und habe dabei noch einiges Neue erfahren, das mir bedenkenswert erscheint, und das ich hier noch – ergänzend zu meinem Blogpost von damals – einfach mal ungeordnet aufschreibe.
Interessant fand ich vor allem den Hinweis von Richter Henning Radtke, dass es bei den Grundrechten, die hier gegeneinander abgewogen werden, nicht etwa um Kindeswohl versus Religionsfreiheit der Eltern geht (wie eigentlich ständig überall geschrieben steht, auch heute wieder in der taz – ) sondern um das Erziehungsrecht. Also um § 6 des Grundgesetzes, wo das Recht und die Pflicht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder festgeschrieben ist.
Thema ist also nicht, ob Religionen irgendwelche Sonderrechte bekommen sollen, sondern es geht um die Frage (die eben auch in anderen, nicht-religiösen Kontexten aufkommen kann), in welchen Fällen der Staat in das elterliche Erziehungsrecht quasi hineinregieren darf. Laut Radtke ist diese Grenze ebenfalls klar im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und liegt da, wo die Menschenwürde des Kindes missachtet wird und das Kindeswohl in Gefahr ist. Nach der bisherigen deutschen Rechtssprechung wird diese Grenze zum Beispiel überschritten bei Schlägen und körperlicher Züchtigung – weil Schläge immer die Würde des Kindes beschädigen, das ist ihr Zweck – oder etwa bei Sterilisationen. Dass eine Beschneidung auch problematische Begleitumstände haben können, sei nicht ausreichend, um hier von einer genenerellen Kindeswohlgefährdung auszugehen, jedenfalls nicht, wenn man die Maßstäbe an dieser Stelle nicht im Vergleich zur bisherigen Rechtssprechung völlig verschieben wolle, meinte Radtke.
Egal wie man dazu stehen mag, so finde ich es doch bedenkenswert, wie sich die öffentliche Debatte beim Stichwort „Religion“ aufgehängt hat, während der Konflikt eigentlich um die Frage geht, wie weit der Staat in elterliche Erziehungsrechte hineinregieren darf oder muss. Als Anarchistin bin ich ja immer skeptisch gegen staatliches Hineinregieren wohin auch immer. Und das auch im Fall der Beschneidung – allerdings eben gerade NICHT aus Gründen der Religionsfreiheit.
Beachtenswert fand ich in dem Zusammenhang auch Radtkes Hinweis darauf, dass die Grundrechte ursprünglich geschaffen wurden, um Menschen gerade vor staatlichen Übergriffen zu schützen, dass sie aber in letzter Zeit zunehmend ins Feld geführt werden, damit der Staat Grundrechte einzelner gegenüber anderen Menschen schützt (wie in diesem Fall ja auch die Rechte des Kindes gegenüber den Eltern). Er hielt das für eine bedenkliche Entwicklung, weil sie natürlich der ursprünglichen Zielrichtung der Grundrechte – eben den Schutz vor zu viel staatlichen Vorgaben gegenüber den Einzelnen – praktisch zuwiderläuft.
Diese Frage nach Grundrechten, staatlicher Regelungskompetenz usw. ist eine höchst interessante und sollte geführt werden, meinetwegen auch am Beispiel der Beschneidung. Es geht hier aber NICHT um das Thema Religionsfreiheit.
Eine zweites interessantes Aha-Erlebnis hatte ich, als aus dem Publikum eine christliche Ärztin ihre Bedenken gegen die Beschneidung von Jungen äußerte und an die Jüdin und den Muslim auf dem Podium die Frage stellte, warum sie sich denn nicht von dieser Praxis verabschieden würden, sie fände dieses Ritual unverständlich.
Die Rabbinerin Elisa Klapheck erwiderte daraufhin: „Sie müssen das ja auch nicht verstehen, es reicht, wenn wir es verstehen.“ In dieser Kontroverse wurde schön anschaulich, wie unterschiedlich die Haltung der beiden Religionen Judentum und Christentum im Bezug auf Mission ist: Das Judentum missioniert nicht – das heißt, die Rabbinerin hat überhaupt kein Interesse daran, uns „Andersgläubige“ vom Sinn der Beschneidung zu überzeugen. Sie ist der Ansicht, das gehe uns schlicht nichts an (solange nicht prinzipielle Grundrechte in Gefahr sind, was sie ja eben bestreitet).
In christlicher Logik hingegen muss alles immer gleich universal gültig sein, ein Glaube, eine Vernunft und so weiter. An diesem Punkt finde ich ja eine auffällig „christliche“ Grundhaltung gerade auch bei den westlich-atheistischen Kritikerinnen und Kritiker der Beschneidung: Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass Beschneidung schädlich ist, und deshalb muss das jetzt sofort ein Gesetz werden, denn es kann nur eine Wahrheit geben. Missioniert wird eben immer bei uns im christlichen Abendland, so atheistisch kann man gar nicht sein, dass einem das nicht in Fleisch und Blut übergegangen ist.
Als feministische Rabbinerin informierte uns Elisa Klapheck auch darüber, dass inzwischen auch innerjüdische Diskussionen um die Beschneidung im Gange sind, die sich vor allem kritisch mit dem Duktus der „Männerbündelei“ beschäftigen, der dieser Praxis unbestreitbar anhaftet, und wie versucht wird, dem entgegenzuwirken. Etwa indem die Mütter und Frauen generell explizit in den Ritus einbezogen werden – sodass man damit nicht mehr die „Überführung“ des Kindes aus der mütterliche Verantwortung in einen „männlichen“ Kontext sehen kann. Das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt.
So weit erstmal.
Achja: Die aktuellen Versuche von Berlin und Baden Württemberg, die Beschneidung aus religiösen Gründen vorläufig erstmal straffrei stellen wollen, sind vom Podium generell als „Schrott“ bezeichnet worden, und das sind sie auch. Mich ärgert vor allem die Idee, dass Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen wollen, dafür nachweisen sollen, dass sie es aus religiösen Gründen tun. Auch wieder mal ein Beispiel, wie solche Debatten letztlich orthodox-religiösen Hardlinern in die Hände spielen. Wer außer den offiziellen Imamen und Rabbis soll denn solche Bescheinigungen ausstellen? Wieso will man die ausgerechnet stärken und mit noch mehr Macht über die Gläubigen ausstatten, hallo, geht’s noch?

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