Über Nele Tablers schönen Kommentar erfuhr ich grade von einem ärgerlichen Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach Alleinerziehende (zu um die 90 Prozent Frauen) verpflichtet sind, Vollzeit erwerbstätig zu sein, wenn das Kind oder die Kinder mindestens drei Jahre alt sind. Geklagt hatte ein Vater, der keinen Betreuungsunterhalt zahlen will.
Das Urteil ist nicht wirklich überraschend, denn die deutsche Gesetzgebung ist schon seit einigen Jahren klar mütterfeindlich eingestellt – Väter werden zunehmend von Pflichten entbunden und bekommen gleichzeitig mehr Rechte, das ist der Trend, der auch noch unter dem Deckmäntelchen der „Gleichstellung“ firmiert. Der Tenor lautet: Mütter sollen sich ihren Lebensunterhalt bitteschön selber verdienen und nicht immer die armen Väter schröpfen. Das bisschen Kinderaufziehen erledigt man doch mit links und nebenbei.
Wie weltfremd die Vorstellung ist, ein Kind, das acht Stunden in einer Krippe oder in der Schule ist, würde keine Arbeit mehr verursachen, hat ja Nele Tabler schon schön beschrieben. Diese Entwicklung ist gleichzeitig auch ein Lehrstück dafür, warum es gefährlich ist, feministische Ideen in Rechtsformen zu gießen: Zu leicht wird dann nämlich der Spieß umgedreht, und aus dem Recht von Frauen, auch mit Kindern erwerbstätig zu sein, wird ratzfatz eine Pflicht. Ist ja schließlich nur gerecht. Und ihr habt es ja selbst so gewollt.
Ich denke, es wird Zeit für eine neue Strategie. In gewisser Weise kann ich nämlich die Männer sogar verstehen, die keine Lust darauf haben, jahrelang Unterhalt für Kinder zu bezahlen, für die sie sich schon lange nicht mehr interessieren. Oft haben sie inzwischen eine neue Frau und vielleicht auch schon neue Kinder, da ist es lästig, ständig mit dieser Vergangenheit konfrontiert zu sein. Diese Männer fühlen sich wirklich ungerecht behandelt, deshalb werden sie immer weiter klagen, und sie werden weiterhin Recht bekommen.
Mein Vorschlag: Nehmen wir diesen Wunsch doch ernst – und trennen wir die Kinderversorgung vom biologischen Erzeuger. Wichtig ist nicht, wer biologischer Vater (oder Mutter) ist, sondern wer sich konkret um das betreffende Kind kümmert. Das kann natürlich auch ein Mann sein, es können beide Eltern sein, es kann eine Wohngemeinschaft oder sonstwer sein. Aber egal wer es ist: Ein Kind verursacht Kosten, und zwar sowohl Unterhaltskosten für es selbst, also Geld für Essen, Kleidung, Schulsachen etc., als auch Betreuungskosten, die dadurch entstehen, dass Erwachsene, die Kinder versorgen, nicht in gleichem Maße wie Kinderlose „ihr eigenes Geld verdienen“ können.
Und ich bin der Meinung, dass alles dafür spricht, diese Kosten generell steuerfinanziert von der Allgemeinheit tragen zu lassen – und nicht denen aufzubürden, die irgend wann mal Kinder gezeugt haben. Also: Unterhaltspflicht komplett abschaffen, dafür eine „Kindersteuer“ von allen Erwerbstätigen verlangen, aus der dann Unterhalt und Betreuungsunterhalt an diejenigen bezahlt wird, die Kinder tatsächlich betreuen.
Dann müssten wir auch nicht mehr den tatsächlichen Aufwand, den Kinderbetreuung bedeutet, kleinreden, wie in diesem Urteil geschehen. Die Lasten würden ja auf viel mehr Schultern verteilt. Und wer nicht für Kinder sorgt, ist komplett raus aus dem Geschehen. Väter, die sich von ihrem Kind trennen, müssten auch nichts mehr dafür bezahlen. Dass sie dann bei der Kindererziehung auch nichts mehr mitzureden hätten, versteht sich von selbst.
Wenn wir schon dabei sind, könnten wir auch gleich noch einen Schritt weiter gehen und den Unternehmen, die Mitarbeiterinnen in den Erziehungsurlaub verlieren, ebenfalls allgemein steuerfinanzierte Entschädigungen zahlen. Denn auch hier ist eigentlich nicht einzusehen, warum ausgerechnet diejenigen Unternehmen den Schaden haben, deren Mitarbeiterinnen zufällig Kinder bekommen – und alle anderen nicht. Kein Wunder, dass Frauen im gebärfähigen Alter in Einstellungsgesprächen schlechtere Karten haben.
Also: Kinder gehen uns alle an, ihre Versorgung zu finanzieren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den biologischen Eltern aufgebürdet werden. Eine steuerfinanzierte Lösung wäre gerechter – und dass sie den Väterrechtlern eine gehörige Portion Wind aus den Segeln nehmen würde, wäre ein durchaus positiver Nebeneffekt.


Was meinst du?