Anatol Stefanowitsch hat auf meinen gestrigen Blogpost mit einem Kommentar in seinem eigenen Blog geantwortet, und einige interessante Einwände gebracht und mich auch auf einige Schwachstellen in der Argumentation hingewiesen. Da man bei ihm nicht kommentieren kann und die Kommentare unter meinem Ursprungspost sich inzwischen in ganz andere Richtungen entwickelt haben, schreibe ich diese weitergehenden Überlegungen einfach jetzt hier hin.
Scharfsinnig hat Anatol eine große Schwachstelle in meiner Argumentation gefunden, nämlich dass das Verhältnis zwischen Menschen_Körpern und den Anderen sehr viel komplizierter ist. Denn natürlich findet die Selbstverfügung über den eigenen Körper niemals losgelöst von Beziehungen statt, und zwar nicht nur insofern wir immer geprägt sind von gesellschaftlichen Entwicklungen – den Aspekt hatte ich in meinem Artikel über Sterbehilfe bereits untersucht – sondern auch viel konkreter: Nämlich insofern auch bei den Beispielen, die ich für körperliche Selbstverfügung angeführt habe (Abtreibung, Prostitution, Sterbehilfe, er nimmt noch das Beispiel Drogengebrauch hinzu) immer konkrete andere Menschen involviert sind. Diesen Aspekt hatte ich im Fall Sterbehilfe kurz in Klammern gestreift, aber es stimmt natürlich auch bei den anderen Themen. Anatol schreibt:
„Sobald eine Abtreibung nicht durch die Schwangere selbst vorgenommen wird (was niemand sich ernsthaft wünschen kann), ist dort auch eine zweite Person beteiligt, und zwar auf eine Art und Weise, die der Sterbehilfe sehr ähnlich ist. Und auch bei der Prostitution ist per Definition mindestens eine weitere Person (der Sexkäufer) beteiligt, und in der real existierenden Prostitution sind außerdem eine Reihe anderer Personen beteiligt, die (um es neutral auszudrücken) die „Infrastruktur“ zur Verfügung stellen und dafür substanziell am Profit beteiligt sind.“
Dieser Aspekt nimmt lediglich im Fall der Sterbehilfe eine besondere Rolle ein, weil hier die juristischen Debatten, gegen die ich mich wende, sich speziell eben mit der Hilfe beschäftigen, also der Involviertheit der anderen. Anders als ein Verbot der Abtreibung oder der Prostitution, das sich auf die „körperbestimmende“ Person selber richtet (obwohl: Auch beim Prostitutionsverbot wird ja vor allem gefordert, die Freier zu bestrafen), richtet sich ein Verbot der Sterbehilfe nicht gegen diese Person selbst, ich vermute deshalb, weil es in diesem Fall besonders klar ist, dass Gesetze faktisch nicht in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen können: Es wäre ja lächerlich, Suizid per Gesetz zu verbieten, denn man könnte ihn nicht bestrafen (man kann allerdings Suizid mit einem moralischen Bann belegen, was die christlichen Kirchen ja lange gemacht haben. Aber mir geht es hier um Gesetze im juristischen Sinn).
Ich würde vorschlagen, in dem ganzen Kuddelmuddel zwei Aspekte zu unterscheiden, nämlich dass sich die Frage „Was soll ich tun?“ für die Betroffenen (die Schwangere, den Lebensmüden, die Sexarbeiterin) völlig anders stellt als für die anderen Beteiligten (die Abtreibungsärztin, den Sterbehelfer, den Freier, die Bordellbesitzerin). Für diese anderen handelt es sich tatsächlich um ein ethisches Problem: Sie müssen entscheiden, in welcher Weise sie mit anderen interagieren möchten, welche Wertmaßstäbe sie dabei anlegen und so weiter.
Für diejenigen, deren Körperlichkeit, deren Selbst dabei involviert ist, handelt es sich meiner Ansicht aber nicht (nur) um eine ethische Frage. Sondern sie stehen eventuell vor dem Dilemma, dass es die konkrete Situation, in der sie sich befinden, unmöglich macht, sich so zu verhalten, wie sie es sich eigentlich für ein gutes Leben wünschen. So, als hätten sie nicht wirklich eine Wahl (was die Voraussetzung für ethische Entscheidungen wäre), sondern die Abtreibung, der Suizid, die Prostitution ist für sie eine Notwendigkeit (was nicht dasselbe ist, wie äußerer Zwang). Das trifft natürlich nicht für alle zu, mein Punkt ist, dass diese Fälle vorkommen.
Es gibt Fälle, in denen Menschen es als notwendig ansehen, abzutreiben, sich zu prostituieren, Suizid zu begehen, in denen sie es nicht als Wahl empfinden. Und das bedeutet, dass sie auch dann abtreiben, sich prostituieren, Suizid begehen, wenn ihnen das aufgrund der äußeren Umstände eigentlich unmöglich gemacht wird.
Auch als Abtreibungen noch bestraft wurden, haben Frauen abgetrieben. Sie mixten sich Abführmittel, stocherten mit Nadeln in ihrer Vagina herum, stürzten sich von Treppen in der Hoffnung auf eine Fehlgeburt. Menschen, die für sich keine Möglichkeit des Weiterlebens sehen, begehen Suizid, auch wenn ihnen keine organisierte Sterbehilfe zur Verfügung geht – die Abläufe sind nur, ebenso wie bei der Abtreibung, unvergleichlich grausamer. Und Frauen, die keine andere Möglichkeit haben oder sehen, sich oder ihre Kinder zu ernähren, werden Sex für Geld verkaufen, auch wenn Prostitution gesetzlich verboten ist. Sie machen es dann eben unter schlechteren Bedingungen.
Und das ist es, worauf ich hinauswollte, als ich schrieb, dass kein Gesetz der Welt die Selbstverfügung über den eigenen Körper, über sich selbst, unterbinden kann. Weil eben diese Verfügungsmacht ein Fakt ist, keine offene Frage. Menschen können es, und deshalb tun sie es auch, wenn es ihnen notwendig erscheint.
Thus said nun zu Anatols zentralem Einwand, der schreibt, dass es bei den angesprochenen Themen eben um
„Fragen gemeinschaftlicher Normen (geht), einerseits, weil die Existenz einer Gemeinschaft Vorbedingung für diese Dinge ist und andererseits, weil sie Auswirkungen auf die Gemeinschaft haben (können). Sie unterliegen damit legitimer Weise ethischen Bewertungen durch die Gemeinschaft (was natürlich nicht automatisch eine bestimmte ethische Bewertung richtig macht).
Das stimmt eben meiner Ansicht nach nur für solche Fälle, in denen Abtreibung/Prostitution/Suizid tatsächlich eine Wahl ist in dem Sinne, dass die Betroffenen sich dafür entscheiden, obwohl sie andere Optionen hätten. Das gibt es natürlich. Und es ist auch tatsächlich zu vermuten, dass diese Personengruppe durch Gesetze gewissermaßen „abgeschreckt“ wird, denn bei einer Wahl geht es immer auch um den Preis, der je nachdem zu bezahlen ist.
Und deshalb bin ich auch sehr dafür, dass wir über diese Dinge gesellschaftlich diskutieren, dass wir Symposien abhalten, ethische Aufsätze schreiben, Diskussionsrunden einrichten, whatever. Ich bin nicht der Meinung, dass diese Themen rein der individuellen Entscheidung der Einzelnen überlassen werden sollten (was ich ja zum Beispiel auch im Gespräch beim Missy Magazine über Prosititution vertreten habe). Ich bin also mit allem ganz einverstanden, was Anatol weiter dazu schreibt, aber nicht mehr an diesem Punkt:
„Da Gesetze nichts anderes sind als das institutionalisierte ethische Gerüst einer Gesellschaft, soll das keine abstrakte moralphilosophische Diskussion sein, sondern auch eine Diskussion über die Weiterentwicklung von Gesetzen.“
Hingegen bin ich der Ansicht, dass diese Debatten sich unbedingt außerhalb des juristischen Bereichs abspielen sollten. Und zwar deshalb, weil Gesetze gerade von konkreten Beziehungen absehen, sondern allgemeingültige Regeln formulieren – genau das ist ja ihr Sinn. Der „Hebel“ für ethische Debatten über Themen wie Abtreibung, Suizid, Prostitution hingegen liegt aber gerade an der Schnittstelle zwischen der Person, um die_deren Körper es hierbei geht, und dem konkreten Beziehungsgefüge, in das sie eingebunden ist.
Wenn ich mit einer Person in Beziehung bin, die vorhat, abzutreiben, sich zu prostituieren, Suizid zu begehen, dann ist das pure Vorhandensein gesetzlicher Regelungen kontraproduktiv für unseren Austausch. Gerade wenn sie sich in einem Konflikt befindet zwischen dem, was sie selbst eigentlich für ein „gutes Leben“ hält und dem, was zu tun sie für notwendig hält, wird das Vorhandensein von Gesetzen sie daran hindern, diesen Aspekten überhaupt nachzugehen, sie offen zu thematisieren oder vielleicht sogar sich selbst einzugestehen.
So wie wir es leider beim Thema Abtreibung erlebt haben, wo der Kampf gegen gesetzliche Verbote in der Frauenbewegung teilweise umgeschlagen ist in ein Schönreden von Abtreibungen, und wo lange zu wenig Aufmerksamkeit blieb für die Frauen, die aufgrund einer Abtreibung gelitten haben. Zu schnell wurde das als Überbleibsel patriarchaler Indoktrination oder als Propaganda der „Gegenseite“ abgetan. Erst jetzt, wo wir uns so langsam daran gewöhnt haben, dass Abtreibung nicht juristisch verfolgt wird, haben wir wieder die Freiheit, uns genau und anhand konkreter Situationen mit diesen negativen Aspekten zu beschäftigen und die entsprechenden Erfahrungen ernst zu nehmen.
Ein ähnliches Schönreden beobachte ich derzeit auch bei den Themen Sterbehilfe und Prostitution. Der Kampf gegen gesetzliche Verbote führt dazu, dass genau nicht zur Sprache kommen kann, was negativ – oder meinetwegen auch ethisch bedenklich – daran ist.
Von daher: Ja, die Selbstverfügung über den eigenen Körper, die ich meine, hat nichts mit dem Trugbild von individueller Autonomie zu tun. Sie ist nicht beziehungslos, sie ist gesellschaftlich. Aber diese Gesellschaftlichkeit, diese Bezogenheit, wird von dem Versuch, sie in Gesetze fließen zu lassen, gerade unterminiert.
Foto: Urban Artefakte/Flickr.com cc by-nc-sa

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