Dass Menschen über ihren eigenen Körper verfügen können, liegt in der Natur der Sache. Denn Mensch und Körper sind nicht zu trennen. Mensch_Körper sind allein miteinander, oder können es zumindest sein. Mensch ist Körper.
Ob Menschen über ihren eigenen Körper verfügen (dürfen), ist deshalb keine offene Frage, über die gesellschaftlich zu entscheiden wäre, sondern eine Tatsache, die bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss. Keine Ordnungsmacht der Welt kann Menschen zum Beispiel daran hindern, Sex gegen Geld zu tauschen, Abtreibungen vorzunehmen oder das eigene Leben zu beenden. Kein Polizist kann sich zwischen einen Menschen und ihren Körper stellen.
Wer die Eigenverfügung über den menschlichen Körper gesetzlich kontrollieren will, muss zu krassen Maßnahmen greifen, die auf eine Weise in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, die heute nicht mehr als akzeptabel gilt: Man kann natürlich Ehefrauen dazu zwingen, einen „Keuschheitsgürtel“ zu tragen, damit kein unbefugter Penis in ihre Vagina eingeführt wird. Man kann auch Schwangere oder Menschen, die man für suizidgefährdet hält, rund um die Uhr überwachen. Man kann, kurz gesagt, aufs Gröbste die Intimsphäre von Menschen beeinträchtigen.
Aber man kann nicht in den menschlichen Körper hineinregieren, wie sich zum Beispiel der Verkehr oder die Eigentumsrechte gesetzlich regeln lassen. Da kann man Schranken bauen, Ampeln aufstellen, Sicherheitspersonal postieren. Das alles wird zwar nicht in jedem Fall verhindern, dass zu schnell gefahren oder eingebrochen wird. Aber der Versuch, es zu erschweren, beeinträchtigt nicht unmittelbar die Menschenwürde. Denn hier befinden wir uns im Bereich des öffentlichen Lebens, also an Orten, wo Menschen zueinander in Beziehung treten oder miteinander interagieren. Um Orte, an denen etwas „Dazwischen“ ist, zwischen den Beteiligten. Deshalb ist es prinzipiell möglich, dass auch Polizisten dort mitmischen.
Was ich hingegen tue, wenn ich allein bin, also ich, als körperlicher Mensch, ist der Öffentlichkeit zunächst entzogen. Niemand kriegt es mit. Um die Selbstverfügung der Menschen über sich, also ihre Körper, zu kontrollieren, müssen sie gewaltsam in die Öffentlichkeit gezogen werden.
Das Einzige, was Gesetze auf diesem Gebiet bewirken, ist, dass sie die Bedingungen verschlechtern, unter denen Menschen über ihre Körper, also sich selbst, verfügen. Unter Prostitutionsverboten leiden die Prostituierten, unter Abtreibungsverboten leiden Schwangere, die abtreiben möchten, unter Sterbehilfeverboten leiden Menschen, die ihr Leben beenden möchten. Trotzdem werden sie es tun, wenn sie es für notwendig halten. Das ist eine Tatsache. (Beim Thema Sterbehilfe ist das noch einmal komplizierter, weil eine andere Person involviert ist, das wäre einen eigenen Blogpost wert. Hier nur soviel: Ich glaube, wenn eine sehr gute Freundin mich darum bitten würde, würde ich ihr beistehen, auch wenn es gesetzlich verboten wäre. Sozusagen als „verlängerter Arm“ ihrer selbst.)
Die grassierende Engführung biopolitischer Debatten auf Gesetze (Prostitution, Sterbehilfe, Abtreibung VERBIETEN!) ist so fatal, weil sie geradezu verhindert, dass die eigentlich wichtigen Fragen diskutiert werden. Nämlich: Wie und wann und warum entscheiden sich Menschen für Abtreibung, Prostitution, Leihmutterschaft, Suizid? Welche sozialen Umstände befördern das? Welche Probleme enstehen dadurch (möglicherweise)? Welche gesellschaftlichen Veränderungen wären wünschenswert, um diese ja oft existenziellen und belastenden Situationen für die Betroffenen zu erleichtern?
Das Thema Abtreibung ist ein gutes Beispiel dafür, wie schief die Debatten laufen. Es ist ja die Geschichte eines großen Missverständnisses. Es ging den Frauen, die für eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen kämpften, nämlich nie darum, für ein „Recht auf Abtreibung“ zu streiten. Es ging ganz im Gegenteil darum, das Phänomen gerade dem rechtlichen Zugriff zu entziehen. Es ging genau NICHT darum, „ob Abtreibung erlaubt oder verboten sein soll“. Sondern darum, wer darüber entscheidet, ob eine Schwangerschaft ausgetragen wird oder nicht – die Schwangere selbst, oder jemand anderes (die Kirche, die Ärtze, der Mann, mit dem sie geschlafen hat, irgendwelche Gerichte…).
Abtreibungen hat es immer gegeben und wird es immer geben, ganz egal, wie die Gesetzeslage ist. Das liegt, tatsächlich, in der Natur der Sache. Die Schwangere ist mit ihrem Körper allein, niemand kann sie daran hindern, alles Mögliche damit anzustellen, um eine Fehlgeburt herbeizuführen. Alles, was wir als Gesellschaft diesbezüglich zu entscheiden haben ist: Welche Umstände schaffen wir, in denen Schwangere über die Fortsetzung der Schwangerschaft entscheiden?
Vermutlich ist es so ähnlich mit Suizid und mit Sex ohne Begehren: Vermutlich gibt es immer Menschen, die ihr Leben beenden, und vermutlich gibt es immer Menschen, die mit anderen Sex haben, obwohl sie selbst keine Lust dazu haben, sondern sich davon irgendwelche anderen Vorteile erhoffen. Und genau wie bei Abtreibungen wird es immer eine schwierige Entscheidung sein, die individuell getroffen wird und bei der eine ungeheuer komplexe Mischung aus äußeren Umständen, sozialen Normen und individuellen Befindlichkeiten zusammenwirken.
Es wäre so wichtig, eine Kultur zu haben, in denen wir uns über die Schwierigkeiten, solche Entscheidungen zu treffen, offen austauschen und uns gegenseitig dabei unterstützen. Anstatt immer wieder auf die bescheuerte Alternative: „Verbieten oder Erlauben“ zurückzufallen.
Im Fall der Abtreibung übrigens hat sich das Gesetz ja selbst bereits ad absurdum geführt. Da ist inzwischen offiziell festgelegt, dass Abtreibung zwar verboten ist, aber nicht strafrechtlich verfolgt wird. Ein Verbot, das nicht verfolgt wird, ist aber kein Verbot mehr. Wer kann so ein Rechtssystem noch ernst nehmen? Es sind genau diese Einmischungen in Dinge, die es nichts angehen, die unser Rechtssystem untergraben und unglaubwürdig machen.

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